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Geschrieben von hddidi am 12.09.2019 um 19:34:

Hallo zusammen,

ich habe heute mal eine Frage an die die schon etwas länger am schrauben sind.
Ich fahre schon lange eine 84er Softail. Und auch schon sehr lange sind in den Papieren 103 P in verbindung mit den alten 65 A - Dämpfern eingetragen.
Vor einigen Jahren habe ich dann, im zuge einer Generalüberholung den Hubraum als sogenannten Stroker auf 89 cui, gepaart mit einem Mikuni HSR 42, erweitern lassen. Nicht Eingetragen weils mir bisher Egal war.
Soweit alles schick. Natürlich hat der Motor nun mehr Druck und somit auch mehr Output. Eine Behördliche Messung in Österreich ergab vor 3 Jahren 110 DB.
Nun weiss ich daß bei Eintragung der 103 P schon die Toleranz mitgenutzt wurde und der Output knapp über 105 war.
Nun zu meinem Anliegen:
1. Kennt jemand eine Möglichkeit bzw. hat Erfahrung, Auspuffbezogen, womit ich das Problem lösen kann? Ich möchte allerdings keine ca. 10cm dicke Klappengesteuerte Anlage als Ersatz für die schönen schlanken 65 A.
    Dafür bräuchte ich hier nicht fragen.
2. Hat vielleicht jemand ein Leistungsgutachten für einen EVO 89 cui Stroker Motor in Verbindung mit einem Mikuni HSR 42? Damit wäre mir eventuell sehr geholfen.
    Hierbei hoffe ich auf eine Nenndrehzahlerhöhung oder auch Absenkung. Wie auch immer ist egal da meine genau 5000 U/min. hat.

Gruß, Didi
 

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Ride on...


Geschrieben von REMCM am 12.09.2019 um 20:01:

Servus Didi,

den Stroker würde ich an Deiner Stelle einfach mal unter den Tisch fallen lassen. Sieht keiner von aussen.

Dann würde ich mir einen TÜV'ler suchen, der Dir den Mikuni einträgt.

Die 65 A Dämpfer würde ich drauflassen und, falls wirklich sehr viel zu laut, kurze Krümmerdämpfer reinschieben.

Gruß, Franz


Geschrieben von Zimbotom am 12.09.2019 um 20:49:

Bei 110 dB wurden vermutlich die Prallbleche der 65A's "modifiziert", sprich durchbohrt oder seitlich verbogen für mehr Durchfluss. Kannst ja mal rein fotografieren fröhlich

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Geschrieben von Sam V am 13.09.2019 um 15:16:

Also, unabhängig davon was du eingetragen hast:

Für das Standgeräusch existieren keine Grenzwerte. Es wird nur gemessen und eingetragen.

Für das Fahrgeräusch (eine Zahl dahinter im Schein ) gilt für 1984 ein Grenzwert von 86 dB(A). Bei jüngeren Fahrzeugen als 11.1980 mit einem P hinter der dB Angabe im Brief, werden nur 5 dB Toleranz dazugerechnet.
Also hast du da maximal 91 dB(A) frei, alles was drüber ist, bekommst du auch nicht eingetragen.

(Es gab mal ein paar TÜV Prüfer, die gegen einen Schein im Schein die Geräuschwerte drastisch nach oben "korrigiert" haben, als die erwischt wurden waren sie sofort EX-Prüfer und alle Leuts, deren Eintragung die Rennleitung habhaft wurde, standen plötzlich mit stillgelegten Moppeds da)

Alles weitere findest du hier

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Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.

Was man erträumen kann, kann man auch bauen.


Geschrieben von REMCM am 13.09.2019 um 19:09:

zum zitierten Beitrag Zitat von Sam V
Also, unabhängig davon was du eingetragen hast:

Für das Standgeräusch existieren keine Grenzwerte. Es wird nur gemessen und eingetragen.

Für das Fahrgeräusch (eine Zahl dahinter im Schein ) gilt für 1984 ein Grenzwert von 86 dB(A). Bei jüngeren Fahrzeugen als 11.1980 mit einem P hinter der dB Angabe im Brief, werden nur 5 dB Toleranz dazugerechnet.
Also hast du da maximal 91 dB(A) frei, alles was drüber ist, bekommst du auch nicht eingetragen.

(Es gab mal ein paar TÜV Prüfer, die gegen einen Schein im Schein die Geräuschwerte drastisch nach oben "korrigiert" haben, als die erwischt wurden waren sie sofort EX-Prüfer und alle Leuts, deren Eintragung die Rennleitung habhaft wurde, standen plötzlich mit stillgelegten Moppeds da)

Alles weitere findest du hier

Genauer kann man es nicht erklären !


Geschrieben von wolf_t am 13.09.2019 um 20:25:

Interessant, aber wie kann ein Händler dann sowas legal verkaufen?

MOBILE LINK

 


Geschrieben von REMCM am 13.09.2019 um 20:32:

zum zitierten Beitrag Zitat von wolf_t
Interessant, aber wie kann ein Händler dann sowas legal verkaufen?

MOBILE LINK

Ist doch alles legal ! 

( Solange die Karre im Laden steht )


Geschrieben von hddidi am 14.09.2019 um 18:21:

Sorry, aber das bringt mich nicht weiter!
Ich habe noch nie erlebt daß die Behörde am Straßenrand das Fahrgeräusch misst. War immer nur das Standgeräusch.
Das mit dem Krümmerdämpfern werde ich mir mal näher anschauen, vielen Dank für den Tipp.

Gruß, Didi

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Ride on...


Geschrieben von BoBBer07 am 17.09.2019 um 01:20:

Das Standgeräusch dient den Beamten ja auch nur als Anhaltspunkt. Fahrgeräusch können die garnicht messen. Wenn auffällig, wirste zum TÜV geschickt und der darf dann eine (nicht grad günstige) Fahrgeräuschmessung veranlassen.
Schafft das Moped die dann nicht ist Feierabend.

Wenn du also selbst den Verdacht hast sie könnte zu laut sein (durch etwaige Modifikationen zB) würde ich es nicht drauf ankommen lassen. Sonst zahlste evtl zweimal Augenzwinkern.


Geschrieben von hddidi am 17.09.2019 um 08:15:

Hallo nochmal,
die Risiken sind mir sehr wohl bekannt. Ich bat auch nicht um Aufklärung darüber. Vielmehr erhoffte ich mir Lösungsratschläge.
Hier nochmal was mir weiterhelfen könnte!

1. Kennt jemand eine Möglichkeit bzw. hat Erfahrung, Auspuffbezogen, womit ich das Problem lösen kann? Ich möchte allerdings keine ca. 10cm dicke Klappengesteuerte Anlage als Ersatz für die schönen schlanken 65 A.
    Dafür bräuchte ich hier nicht fragen.
2. Hat vielleicht jemand ein Leistungsgutachten für einen EVO 89 cui Stroker Motor in Verbindung mit einem Mikuni HSR 42? Damit wäre mir eventuell sehr geholfen.
    Hierbei hoffe ich auf eine Nenndrehzahlerhöhung oder auch Absenkung. Wie auch immer ist egal da meine genau 5000 U/min. hat.

Gruß Didi

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Geschrieben von mjb am 17.09.2019 um 08:50:

....65A sind an einer Softail doch sowieso nicht genehmigt, da keine e-Nr.
wenn die auf einer Softail eingetragen sind, dann ist das doch ein Falscheintrag, oder nicht?

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Dosis sola venenum facit


Geschrieben von REMCM am 17.09.2019 um 08:59:

zum zitierten Beitrag Zitat von mjb
....65A sind an einer Softail doch sowieso nicht genehmigt, da keine e-Nr.
wenn die auf einer Softail eingetragen sind, dann ist das doch ein Falscheintrag, oder nicht?

Wenn das Bike vor dem 01.04.1994 erstmals zugelassen wurde, brauchst Du weder Gutachten noch Prüfzeichen auf der Auspuffanlage .

Die Anlage darf nur die baujahrabhängige Lautstärke nicht überschreiten.

Gruß, Franz


Geschrieben von wolf_t am 19.09.2019 um 12:42:

zum zitierten Beitrag Zitat von BoBBer07
Das Standgeräusch dient den Beamten ja auch nur als Anhaltspunkt. Fahrgeräusch können die garnicht messen. Wenn auffällig, wirste zum TÜV geschickt und der darf dann eine (nicht grad günstige) Fahrgeräuschmessung veranlassen.
Schafft das Moped die dann nicht ist Feierabend.

Wenn du also selbst den Verdacht hast sie könnte zu laut sein (durch etwaige Modifikationen zB) würde ich es nicht drauf ankommen lassen. Sonst zahlste evtl zweimal Augenzwinkern .

Die Rennleitung macht doch selber Messungen.

https://www.youtube.com/watch?v=XsYWo_DDncA


Geschrieben von Schneckman am 26.09.2019 um 22:43:

M.E. stimmt hier Manches  in den Postings nicht.
Die erwähnten 5 db Toleranz bei der Messung gelten nicht für das Fahrgeräusch, sondern nur für das Standgeräusch, und der Fahrgeräusch-Wert kann auch grundsätzlich nicht bei Eintragung vom 'TÜV
geändert werden.
Falls die erwähnten "Falscheinträge" sich tatsächlich auf eine Fahrgeräusch-Änderung in den Papieren beziehen, dann war das tatsächlich nicht rechtens.

Bei den Baujahren, wo man noch in Einzelabnahme und ohne Riesenabgas-Gutachten samt PiPaPo einen geänderten,  oder selbst gebauten oder von einem Gewerblichen
einzeln hergestellten, oder sonstigen Zubehör- Auspuff eintragen kann ( 84 gehört da definitiv noch dazu ), kann der Prüfer (nur TÜV, kein Dekra etc.) den Standgeräusch-Wert in den Papieren bei der Eintragung anheben, was
dann auch legal sein kann.
Dies, da eine geänderte AGA ja theoretisch ein anderes Standgeräusch (für Messung relevant) aufweisen und trotzdem das eigentlich entscheidende Fahrgeräusch einhalten kann.
Die Grenzen dieses technisch / physikalisch gesetzten Zusammenhangs haben aber kein endloses Fenster und daher wird in so einem Fall das Standgeräusch sich nur begrenzt vom
Fahrgeräusch entfernen bzw vom Standgeräusch der Original-Anlage nur begrenzt abweichen.
Wenn der originale Standgas Wert bspsweise 93 war, dann wird das mit Eintragung 120 db nicht hinhauen, da das Verhältnis zwischen Fahrgeräusch und Standgeräusch nicht
mehr passen kann.
Standgeräuschwerte mit "P" ( das P bedeutet Polizei) hintendran können bei Straßenrandmessung um maximal 5dB nach oben abweichen.
Diese Toleranz muß berücksichtigt werden, weil das "P" für das Meßverfahren der Polizei am Straßenrand steht, die während dieser Messung nicht mit den ansonsten komplizierten Meßbedingungen
arbeiten kann.
Fest steht, daß die eingetragenen Werte bzw der neue, bei Eintragung geänderte Standger.-Wert weder bei der TÜV Messung (nur Lautstärke Standgeräusch bei BJ 84, keine sonstige Messung) noch bei der
Kontrolle durch den Schutzmann am Straßengraben überschritten werden darf (außer den 5db bei den "P" Werten).

Für die Eintragung eines Mikuni Vergasers, wenn  jetzt der Stroker außen vor bleibt, braucht es nicht mal ein Gutachten bei dem Baujahr.
Ist allerdings dann eine Einzelabnahme, die nur der TÜV kann (wobei ja bald GTÜ etc. mehr Erlaubnisse erhalten sollen).
 

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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN


Geschrieben von xxxPitxxx am 28.09.2019 um 11:15:

zum zitierten Beitrag Zitat von Schneckman kann der Prüfer (nur TÜV, kein Dekra etc.) den Standgeräusch-Wert in den Papieren bei der Eintragung anheben, was
dann auch legal sein kann.

Moin,

fast Augenzwinkern

Das gillt nur für die alten Bundesländern. 
in den Neuen (inkl Berlin) darf auch die Dekra Einzelabnahmen machen sofern die Dienststelle  einen aaS hat.

Gruß,  Peter