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Warum hat er sie dann nicht gleich eingetragen, wenn es mit dem nächsten Reifen eh fällig wird? Ist doch nur aufgeschoben, das sollte doch auch ihm einleuchten.
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Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
Ich sag mal so. Der Reifen sollte 5000 km halten. Das kann bei mir zwei Jahre dauern bis zum Wechsel. Wer weiß was die bis dahin für neuen Unfug ausdenken.
Und so lange behalte ich meine 100 euro und diskutiere wieder am Straßenrand.
Hab noch nen Joker. Meine ist ein Grauimport und hat ne Einzelzulassung. Im Original also keine Fabrikatsbindung. Da will ich schauen was sich ergibt.
Ach hier noch mal die Ursache für das Übel.
Auf einer der Seiten findet sich folgendes: Reifen können nur eingetragen werden wenn sich das Fahrzeug im Originalzustand befindet.
Hast du also z.B. einen Lenker eingetragen, nicht original, bekommst du eigentlich keinen Reifen eingetragen. Und das dies so sein soll glaubt selbst der Tüv Mann nicht.
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html
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Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Plastik-Motorräder
Sucht euch nen kompetenten Prüfer. Bei den ganzen sinnfreien Vorgaben geht der eigentlich technische Hintergrund verloren, keiner weiß mehr ob richtig oder falsch. Deutschland schafft sich ab durch Bürokratie. Und diese ganzen jungen Cops reiben sich die Hände um sich am Abend einen zu wedeln: Heute habe ich mal wieder x Harleyfahrer gefi**t.
Hab den Kompetentesten hier in der Gegend kontaktiert. Der "kotzt" ja selber ab bei den Vorgaben und hat sogar Texte an entsprechende Stellen gesendet. Erfolglos.
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Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Plastik-Motorräder
was bin ich froh das ich mir vor 6Jahren die Reifenbindung habe austragen lassen, ...... habe nur
"Größe/Speedindex/Gewicht & von einem Hersteller"
eingetragen
Hallo zusammen,
auch wenn es nicht alle Fragen beantwortet:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html
Da es m.E. sehr viele VRSCAW / VRSCDX / VRSCF Fahrer hier gibt, die automatisch von Standard 240 auf Metzeler 260 gewechselt sind:
1. 260er ab 2020 aufgezogen: Eintragungspflicht JA - Eintragung erforderlich
2. 260er bis 31.12.2019 aufgezogen: Eintragungspflicht JA - aber erst ab 01.01.2025
3. Bis 31.12.2024 reichen somit die tollen 2 DINA4 Seiten von Pirelli - die wahrscheinlich fast jeder VROD Fahrer in der Bauchtasche hat
4. Voraussetzung: Die Reifen sind auch "frisch" und haben eine DOT aus 2020 - siehe anbei / citāto loco : Die vorstehend beschriebene Vorgehensweise hinsichtlich der Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern ist anzuwenden
Hab lange mit verschiedenen Mitarbeitern der TÜV und Dekra Stationen "geplaudert". Keiner ist wirklich glücklich mit der Regelung und mein Hinweis, den du ja auch schon aufgenommen hast, das es zu ständigen Diskussionen führt wenn man gestoppt wird, konnten sie verstehen, waren aber nicht unbedingt Willens da was zu tun.
Außer natürlich für 120 euro eintragen. Dann wäre ja Ruhe.
Mein Hinweis, das evtl Conti im nächsten Baujahr den Punkt auf dem i ändert und ich wieder einen unzulässigen Reifen fahre, nahm man Ernst, aber die Hilfe die kam, waren 2 weitere Seiten mit Unterschrift des Prüfers, das alles was ich so an Reifen dran habe auch zugelassen ist.
Jetzt hab ich jemanden gefunden, der die Formulierung in meinem Schein doch "etwas anpassen" würde. Dank eines Users hab ich ja einen echten Schein mit einer perfekten Formulierung. Termin ist Juli. Dann mal sehen was drin steht.
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Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Plastik-Motorräder
Ich habe gestern mit einem TÜV Mitarbeiter gesprochen, der meinte, er könne mir den 260er Reifen wohl eintragen, da vor 2020 gefertigt jedoch nicht sinnvoll. Zusätzlich wäre die Eintragung nur mit Marken- und Fabrikatsbindung. Er würde jedoch davon abraten, da man ja nicht 100%ig weiß ob der Reifen, wenn in vielleicht 2 Jahren gewechselt, noch genauso gefertigt würde oder ob es dann nicht schon einen Nachfolger gäbe. Dies würde dann bedeuten, dass man wieder hin muss um auch den neuen Reifen eintragen zu lassen.
Wenn ich das richtig verstanden habe kann man die Eintragung geänderter Reifengrößen nur mit Bindung an genau den Reifen eintragen lassen, d.h. ein Wechsel von z.B. Metzler auf Bridgestone geht nur mit erneutem TÜV (?).
Ich rödel meinen Reifen jetzt erst mal runter, mache alle Eintragungen vom Umbau (Heck, Kennzeichenhalter, dabei versuche ich ne Einzelfreigabe für meine Fußrasten zu kriegen) und in 1 - 2 Jahren kümmer ich mich um die Pneus.
Gruß aus dem Taunus
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Gras wächst auch nicht schneller wenn man dran zieht.
dann rödel mal. Als Ersatz bekommst du dann einen mit Baujahr nach 31.12.19 und den musst du eintragen lassen. Steht ja nun schon oft genug in den vorangegangenen Beiträgen......
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Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Plastik-Motorräder
Das stimmt wohl aber ich weiß ja jetzt noch nicht ob es den Reifen den ich aktuell fahre dann noch genauso gibt und wenn nicht muss ich Ihn dann noch mal eintragen lassen.
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Gras wächst auch nicht schneller wenn man dran zieht.
heute die nächste Katastrophe.
In der Bescheinigung von Metzeler steht zwar 260er cruistec und 9 Zoll Felge, aber eben nicht V-Rod
In der Bescheinigung mit der Fahrprüfung steht die Vrscdx aber nicht die VRSCA und es steht 8 Zoll Felge drin.
Eine Kombination von Motorradtyp und 9 Zollfelge gibt es also nicht. Damit fahre ich nun völlig illegal rum. Sagt der TÜV und hat mich heute nur aus gutem Willen ohne Mängelbericht vom Hof gelassen.
Theoretisch durfte ich schon den 880er nicht fahren. Da hätte der Prüfer vor einigen Jahren schon einen schlechten Job gemacht. Meinte der Kollege heute.
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Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Plastik-Motorräder