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Geschrieben von Aslan am 04.10.2019 um 11:14:

Hallo,
will anfangen meine shovelhead umzubauen hab nix genaues zum Thema gefunden Lenker/Hebel  sind schonmal die ersten Sachen die runter kommen nun die Frage müssen diese eine Abe verfügen ist Erstzulassung 1977.
lg


Geschrieben von Sam V am 04.10.2019 um 14:58:

Boah, da machst du aus rechtlicher Sicht ein Fass auf....

Also um es korrekt aufzuschlüsseln.

Muß nicht, aber ist hilfreich, sofern du etwas mit einer ABE vor 2006 auftreibst. ABE´s nach 2006 beziehen sich auf die ABE (e-nummer) des Fahrzeugs, die eine Shovel noch gar nicht hat und wären daher eigentlich unwirksam. Ob das irgendwer merkt, ihn stört, oder er´s überhaupt weiß, ist aber ne andere Frage

Daher gehen auch alle Teile mit Gutachten, die eigentlich auch eingetragen werden müssen. Teile ohne Gutachten oder Eigenbauten könnten theoretisch auch eingetragen werden, wenn du irgendeinen Prüfer auftreibst, der das noch auf seine Kappe nimmt. (eher unwahrscheinlich)

Motorräder ab Baujahr 1994 haben eine EG-Zulassung, ältere Maschinen noch eine nach StVZO. Dadurch sind verschiedene Regeln anders. Z.B. der Mindestabstand zwischen den Blinkern ist nach EG vorn/hinten 240/180 mm, nach StVZO aber 340/240 mm. Wenn du also aktuelle Blinker mit ABE dranbaust, kann es trotzdem sein, dass sie unzulässig sind.

Ich empfehle dir, erstmal einfach vorm Umbauen mit dem TÜV vorort zu reden, und mit dem abzuklären, was er mitmacht und was nicht.

Ansonsten ganz informativ: https://www.tuev-sued.de/uploads/images/1189503780287302591046/Motorradaenderungen_082007.pdf
 

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Geschrieben von Chribo am 04.10.2019 um 21:11:

Hallo ,

nach dem Import und Umbau  wurde wie folgt, durch die TÜV Abnahme, eingetragen und nicht eingetragen:

Offene Belt= ja
Seitlicher Nummernschild= ja
Reifen / Felgen = Ja
Lenker = nein
Tank = nein
Heckfender = nein
Sattel = nein

Hatte für nix eine ABE oder Gutachten. 
Der Tüver hat sich alles angesehen und für i. O. befunden. Für die Belt hatte ich aber auch eine Abdeckung besorgt. 

Tüv gut alles gut 😊 i


 


Geschrieben von Aslan am 04.10.2019 um 23:48:

Ah danke schonmal für die Infos,
Tüv habe ich noch Frisch drauf der aktuelle Lenker hat auch eine abe und Teilegutachten gefällt mir aber garnicht ,das bike sieht nicht stimmig aus und wollte nun ein Frisco lenker anbauen den habe ich auch Zuhause rumliegen das Teil hat weder abe noch ein Teilegutachten noch sonst irgendwas mir ging es halt darum ob ich das überhaupt brauche oder einfach dran bauen kann .
Denke mal 1977 gab es so scheiss garnicht war die Vermutung und könnte im Prinzip egal welchen Lenker fahren kenn mich aber zuwenig aus deswegen die Frage an die Experten. 


Geschrieben von Sam V am 05.10.2019 um 09:21:

Doch gab es da schon. Bei meiner alten SR 500 (Bj 1980) mußte noch jedes verbaute Teil vom TÜV abgenommen und in den Papieren eingetragen werden. Da ist eine riesen Latte an Eintragungen in den Papieren drin, da es Teile mit ABE, die man einfach dranschrauben durfte noch gar nicht gab.

Bürokratie gibt es in Deutschland halt schon länger als Motorräder. fröhlich

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Geschrieben von take.it.easy am 05.10.2019 um 12:51:

auch bei den alteisen musst du die veränderungen eintragen lassen


Geschrieben von Aslan am 05.10.2019 um 18:21:

Das es eingetragen werden muss ist soweit klar was sind den dann die Kriterien der Eintragung das es fachgerecht eingebaut worden ist ?


Geschrieben von Sam V am 05.10.2019 um 18:55:

Leider sind die Kriterien der Eintragung, dass es fachgerecht hergestellt ist. Und das läßt sich nur durch das Gutachten nachweisen.

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Was man erträumen kann, kann man auch bauen.


Geschrieben von Aslan am 05.10.2019 um 23:05:

Gut zu wissen Danke, 
dann muss ich mal schauen was aus den lenker wird


Geschrieben von Schneckman am 10.10.2019 um 19:58:

zum zitierten Beitrag Zitat von Sam V
 Teile ohne Gutachten oder Eigenbauten könnten theoretisch auch eingetragen werden, wenn du irgendeinen Prüfer auftreibst, der das noch auf seine Kappe nimmt. (eher unwahrscheinlich)

Ich lese das neuerdings immer wieder - mich interessiert mal, wie es zu der Aussage kommt ?
Meiner Kenntnis nach hat sich nichts geändert :  Das was vom  Zulassungsjahr her damals eintragungsfähig und legal war, ist es  heute auch noch.
Das was damals nicht eintragungsfähig war, ist es heute an diesen damaligen Zulassungsjahren auch nicht.
Und ewas, was damals eigentlich nicht eintragungsfähig war, aber vielleicht eingetragen wurde, war damals wie heute eigentlich auch nicht eintragungsfähig.
So kenne ich es.
An einer Shovel oder early Evo kann ich beispielsweise einen Eigenbau-Auspuff oder -Luftfilter eintragen.
Wenn diese Teile gesetzeskonform sind, hat doch der Prüfer nichts zu befürchten ?
An späteren Baujahren geht das so generell nicht mehr (Emissionswerte, E-Zeichen...), oder wenn nur mit Mega-Aufwand, den ein Privatmann praktisch nicht leisten kann.
Das war aber schon immer so - ist eben ein Baujahrbezogener, bzw. Zulassungsjahr-bezogener Unterschied.
Ich vermute, der Ursprung der Erzählung liegt in Eintragungen begründet, die nicht hätten erfolgen dürfen.
Die waren früher tatsächlich "einfacher" durchzuführen, das ist aber ein von den Zulassungsjahr-bezogenen Möglichkeiten getrenntes Thema.

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Geschrieben von Aslan am 10.10.2019 um 23:44:

Stimmt Auspuff war bei mir kein thema sind einfach rohre mit irgendwelchen gewölbten innenwänden ziemlich laut und ungefiltert aber hält die Grenzwerte(dezibel) ein und somit i.O


Geschrieben von der_Lonewolf am 11.10.2019 um 05:54:

 

zum zitierten Beitrag Zitat von Sam V

Ich empfehle dir, erstmal einfach vorm Umbauen mit dem TÜV vorort zu reden, und mit dem abzuklären, was er mitmacht und was nicht.

Das ist immer die beste Vorgehensweise.

So kannst du schon vorher "ausloten" wie flexibel und belastbar der kittelträger ist.
 

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Nur ganz wenige fahren von Anfang bis Ende mit dir.
 


Geschrieben von der_Lonewolf am 11.10.2019 um 05:59:

zum zitierten Beitrag Zitat von Sam V
Leider sind die Kriterien der Eintragung, dass es fachgerecht hergestellt ist. Und das läßt sich nur durch das Gutachten nachweisen.

Würde ich nicht bedingungslos unterschreiben.

Einige Verbesserungen hat die Europäische Regelung mit sich gebracht.

Z.b. :

Rahmenschweissen.

Heute reicht eine sichtprüfung des ingenieurs.

Früher brauchtest du einen schweisspass und/oder röntgenbild.  Augenzwinkern

Es ist halt die Frage wie weit sich der Prüfer aus dem Fenster lehnen will ....

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Nur ganz wenige fahren von Anfang bis Ende mit dir.
 


Geschrieben von enrico am 17.10.2019 um 21:01:

zum zitierten Beitrag Zitat von der_Lonewolf
zum zitierten Beitrag Zitat von Sam V
Leider sind die Kriterien der Eintragung, dass es fachgerecht hergestellt ist. Und das läßt sich nur durch das Gutachten nachweisen.

Würde ich nicht bedingungslos unterschreiben.

Einige Verbesserungen hat die Europäische Regelung mit sich gebracht.

Z.b. :

Rahmenschweissen.

Heute reicht eine sichtprüfung des ingenieurs.

Früher brauchtest du einen schweisspass und/oder röntgenbild.  Augenzwinkern

Es ist halt die Frage wie weit sich der Prüfer aus dem Fenster lehnen will ....

Dem kann ich, was meine Erfahrung zeigt, zustimmen.
Ein naher Freund flext und schweißt seit geraumer Zeit(zugegeben mit Sachverstand) an diversen Rahmen japanischer Modelle(XV 1600) - auch im Bereich der Schwinge - mit Abnicken des Tüvs- kein Werkstatt oder Gefälligkeitstüv.- ohne Probleme mit Eintragung der Veränderung.

...ohne Schweißpass, Röntgenbild - nur mit Sichtprüfung Freude

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Aber vermutlich alles Geschmacksache Augenzwinkern


​​​​​​Gute Fahrt!cool