Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Modelllinien (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=17)
-- Klassiker (Flathead, Knucklehead, Panhead, Shovelhead, Ironhead) (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=27)
--- Shovel abe und e nummern (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=92869)
Hallo,
will anfangen meine shovelhead umzubauen hab nix genaues zum Thema gefunden Lenker/Hebel sind schonmal die ersten Sachen die runter kommen nun die Frage müssen diese eine Abe verfügen ist Erstzulassung 1977.
lg
Boah, da machst du aus rechtlicher Sicht ein Fass auf....
Also um es korrekt aufzuschlüsseln.
Muß nicht, aber ist hilfreich, sofern du etwas mit einer ABE vor 2006 auftreibst. ABE´s nach 2006 beziehen sich auf die ABE (e-nummer) des Fahrzeugs, die eine Shovel noch gar nicht hat und wären daher eigentlich unwirksam. Ob das irgendwer merkt, ihn stört, oder er´s überhaupt weiß, ist aber ne andere Frage
Daher gehen auch alle Teile mit Gutachten, die eigentlich auch eingetragen werden müssen. Teile ohne Gutachten oder Eigenbauten könnten theoretisch auch eingetragen werden, wenn du irgendeinen Prüfer auftreibst, der das noch auf seine Kappe nimmt. (eher unwahrscheinlich)
Motorräder ab Baujahr 1994 haben eine EG-Zulassung, ältere Maschinen noch eine nach StVZO. Dadurch sind verschiedene Regeln anders. Z.B. der Mindestabstand zwischen den Blinkern ist nach EG vorn/hinten 240/180 mm, nach StVZO aber 340/240 mm. Wenn du also aktuelle Blinker mit ABE dranbaust, kann es trotzdem sein, dass sie unzulässig sind.
Ich empfehle dir, erstmal einfach vorm Umbauen mit dem TÜV vorort zu reden, und mit dem abzuklären, was er mitmacht und was nicht.
Ansonsten ganz informativ: https://www.tuev-sued.de/uploads/images/1189503780287302591046/Motorradaenderungen_082007.pdf
__________________
Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.
Was man erträumen kann, kann man auch bauen.
Hallo ,
nach dem Import und Umbau wurde wie folgt, durch die TÜV Abnahme, eingetragen und nicht eingetragen:
Offene Belt= ja
Seitlicher Nummernschild= ja
Reifen / Felgen = Ja
Lenker = nein
Tank = nein
Heckfender = nein
Sattel = nein
Hatte für nix eine ABE oder Gutachten.
Der Tüver hat sich alles angesehen und für i. O. befunden. Für die Belt hatte ich aber auch eine Abdeckung besorgt.
Tüv gut alles gut 😊 i
Ah danke schonmal für die Infos,
Tüv habe ich noch Frisch drauf der aktuelle Lenker hat auch eine abe und Teilegutachten gefällt mir aber garnicht ,das bike sieht nicht stimmig aus und wollte nun ein Frisco lenker anbauen den habe ich auch Zuhause rumliegen das Teil hat weder abe noch ein Teilegutachten noch sonst irgendwas mir ging es halt darum ob ich das überhaupt brauche oder einfach dran bauen kann .
Denke mal 1977 gab es so scheiss garnicht war die Vermutung und könnte im Prinzip egal welchen Lenker fahren kenn mich aber zuwenig aus deswegen die Frage an die Experten.
Doch gab es da schon. Bei meiner alten SR 500 (Bj 1980) mußte noch jedes verbaute Teil vom TÜV abgenommen und in den Papieren eingetragen werden. Da ist eine riesen Latte an Eintragungen in den Papieren drin, da es Teile mit ABE, die man einfach dranschrauben durfte noch gar nicht gab.
Bürokratie gibt es in Deutschland halt schon länger als Motorräder.
__________________
Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.
Was man erträumen kann, kann man auch bauen.
auch bei den alteisen musst du die veränderungen eintragen lassen
Das es eingetragen werden muss ist soweit klar was sind den dann die Kriterien der Eintragung das es fachgerecht eingebaut worden ist ?
Leider sind die Kriterien der Eintragung, dass es fachgerecht hergestellt ist. Und das läßt sich nur durch das Gutachten nachweisen.
__________________
Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.
Was man erträumen kann, kann man auch bauen.
Gut zu wissen Danke,
dann muss ich mal schauen was aus den lenker wird
zum zitierten Beitrag Zitat von Sam V
Teile ohne Gutachten oder Eigenbauten könnten theoretisch auch eingetragen werden, wenn du irgendeinen Prüfer auftreibst, der das noch auf seine Kappe nimmt. (eher unwahrscheinlich)
__________________
WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN
Stimmt Auspuff war bei mir kein thema sind einfach rohre mit irgendwelchen gewölbten innenwänden ziemlich laut und ungefiltert aber hält die Grenzwerte(dezibel) ein und somit i.O
zum zitierten Beitrag Zitat von Sam V
Ich empfehle dir, erstmal einfach vorm Umbauen mit dem TÜV vorort zu reden, und mit dem abzuklären, was er mitmacht und was nicht.
__________________
Das Leben ist wie eine Zugfahrt, es steigen Leute ein und es steigen Leute aus.
Nur ganz wenige fahren von Anfang bis Ende mit dir.
zum zitierten Beitrag Zitat von Sam V
Leider sind die Kriterien der Eintragung, dass es fachgerecht hergestellt ist. Und das läßt sich nur durch das Gutachten nachweisen.
__________________
Das Leben ist wie eine Zugfahrt, es steigen Leute ein und es steigen Leute aus.
Nur ganz wenige fahren von Anfang bis Ende mit dir.
zum zitierten Beitrag Zitat von der_Lonewolf
zum zitierten Beitrag Zitat von Sam V
Leider sind die Kriterien der Eintragung, dass es fachgerecht hergestellt ist. Und das läßt sich nur durch das Gutachten nachweisen.
Würde ich nicht bedingungslos unterschreiben.
Einige Verbesserungen hat die Europäische Regelung mit sich gebracht.
Z.b. :
Rahmenschweissen.
Heute reicht eine sichtprüfung des ingenieurs.
Früher brauchtest du einen schweisspass und/oder röntgenbild.
Es ist halt die Frage wie weit sich der Prüfer aus dem Fenster lehnen will ....
__________________
Aber vermutlich alles Geschmacksache
Gute Fahrt!