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Geschrieben von viggo am 17.10.2019 um 10:39:

Luftfilter Stage 1 Gutachten

Guten Morgen.

ich würde gerne an meine Sportglide einen Stage-1-Luftfilter bauen, den 29400263.

Dafür gibt es von Harley kein TÜV-Gutachten. Bzw. es gibt wohl schon welche aber nicht von Harley. Andere sagen, dass es schon M8-107-Gutachten gibt für den Lufi, aber nicht für die Sportglide.

Kann mich bitte jemand aufklären?

Ddanke sehr!

Servus, viggo


Geschrieben von Emteka am 18.10.2019 um 12:42:

Hi,

der Luftfilter alleine hat gem. Katalog ein E-Zeichen (kleines e plus Erläuterung ganz hinten im Katalog) und benötigt somit kein TÜV-Gutachten.

Hast Du jedoch keinen OEM - Auspuff, benötigst Du ein "Kombi-TÜV-Gutachten Luftfilter + Auspuff", da durch die vergrößerte Luftmenge (Ein- und Auslass)
eine Leistungssteigerung gegeben ist.

Für so ein Kombigutachten rufst Du am besten in Bamberg bei Bertl's an und fragst nach Deiner Kombi, dürft dann so um die 350,- € wiegen...

Servus

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Geschrieben von Skogr am 18.10.2019 um 13:03:

Versuchs,

aber eingetragen bekommst das zusammen nicht mehr. 

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Geschrieben von viggo am 18.10.2019 um 13:05:

Ok, danke. Bei Bertl hab ich schon angerufen, die haben das für die SG noch nicht, kommt aber vielleicht im Winter-

Servus, viggo


Geschrieben von Emteka am 22.10.2019 um 14:35:

zum zitierten Beitrag Zitat von Skogr
Versuchs,

aber eingetragen bekommst das zusammen nicht mehr.

Why not...? Ich habe beides zusammen im Schein stehen...!

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Geschrieben von Skogr am 22.10.2019 um 15:21:

Dann hast aber vor April heuer eintragen lassen. 

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Geschrieben von Kay1-3 am 22.10.2019 um 16:14:

zum zitierten Beitrag Zitat von Skogr
Versuchs,

aber eingetragen bekommst das zusammen nicht mehr.

... und wie sieht es aus wenn die Street Cannons und der Heavy Breather, beides von SE angebaut sind? Die haben ebenfalls ein E-Zeichen. Bekommt man es dann eingetragen.


Geschrieben von Skogr am 22.10.2019 um 16:30:

Wenn es original von Werk aus auf der Maschine ist brauchst es ja nicht eintragen zu lassen.

Bei Nachrüstung eines Nicht-Serien-Luftfilters und einer Zubehöranlage bekommst zusammen das nicht mehr eingetragen.

Originaler Luftfilter und Zubehöranlage mit ABE, reicht EG/ABE der Anlage.

Aber ein Kombieintrag (Zubehörluftfilter + Zubehöranlage ) zusammen wird nicht mehr eingetragen. 



 

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Geschrieben von take.it.easy am 22.10.2019 um 17:24:

wenn du eine fahrgeräusch messung beim tüv machst bekommst das auch noch eingetragen,
messung muss natürlich im grünen bereich liegen und kostet ein wenig


Geschrieben von Skogr am 22.10.2019 um 17:41:

zum zitierten Beitrag Zitat von take.it.easy
wenn du eine fahrgeräusch messung beim tüv machst bekommst das auch noch eingetragen,
messung muss natürlich im grünen bereich liegen und kostet ein wenig

Leider seit April heuer nicht mehr in der Konstellation.

 

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Geschrieben von take.it.easy am 22.10.2019 um 19:56:

war aber heuer im juni dort


Geschrieben von Moos am 22.10.2019 um 20:43:

zum zitierten Beitrag Zitat von take.it.easy
war aber heuer im juni dort

Und ich im July und hab meinen HC mit der Penzl zusätzlich eintragen lassen.
Muß man halt zu einer freien TÜV-Stelle gehen, die sind meist nicht so hörig und setzen nicht jede willkürliche Anweisung gleich um.
 

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Geschrieben von Skogr am 23.10.2019 um 08:03:

Es geht ja nicht um die Eintragung einer Anlage ALLEINE.

Die Frage war vom TE, Stage 1.

Also,  dass ein Stage 1 Luftfilter zusammen mit der Anlage eingetragen wird, glaube ich nicht.
 

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Geschrieben von Mondeo am 23.10.2019 um 08:14:

Warum nicht? Gab es schon bei Euro3, habe ich auch. Was ist die Begründung laut TÜV? Hat bei mir Geräuschmessung gemacht und war alles im grünen Bereich und wurde dann so eingetragen.


Geschrieben von mws am 23.10.2019 um 11:00:

Hast Du das offen eingetragen bekommen oder mit dem Verengungsblech?

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