Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Modelllinien (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=17)
-- Allgemeines Forum für Evolution, Twin Cam und Milwaukee-Eight-Modelle (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=5)
--- ABE für Fußrasten benötigt? (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=94065)


Geschrieben von JohnDoe am 14.01.2020 um 13:49:

Hallo zusammen,

an meiner Dyna ( 2008 ) sind solche BMX-Fussrasten verbaut. Habe keine ABE dazu bekommen und der Internetshop sagt, die benötigen keine ABE.
Die Fussrastenanlage (Mid Controls) ist original, es geht nur um die Teile, wo die Füße draufstehen.

Wird dafür wirklich keine ABE benötigt? Ansonsten Einzelabnahme?

Besten Dank 

__________________
Gummierte Seite nach unten, lackierte Seite nach oben!


Geschrieben von Moos am 14.01.2020 um 16:06:

Bin auch der Meinung das die Rasten selbst keine ABE oder sonstiges benötigen, sondern nur die Aufnahme. Habe ich aber auch noch nie drauf geachtet und wurde auch noch nie beim TÜV oder Verkehrskontrollen angeprangert wenn andere Rasten verbaut waren. 

__________________
Moos

Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von fat boy alex am 14.01.2020 um 17:11:

zum zitierten Beitrag Zitat von JohnDoe
Hallo zusammen,

an meiner Dyna ( 2008 ) sind solche BMX-Fussrasten verbaut. Habe keine ABE dazu bekommen und der Internetshop sagt, die benötigen keine ABE.
Die Fussrastenanlage (Mid Controls) ist original, es geht nur um die Teile, wo die Füße draufstehen.

Wird dafür wirklich keine ABE benötigt? Ansonsten Einzelabnahme?

Besten Dank

Ich hatte an meiner Roadster Austausch-Rasten von RSD an der Original-Halterung. Die Rasten haben keine ABE, den TÜV hat das aber nicht interessiert. Eine Woche nach der HU hat mir dann ein freundlicher Beamter der Kontrollgruppe Motorrad in einer Kontrolle am Sudelfeld (da wird in der Saison eigentlich immer kontrolliert, mir war das aber egal, ich war ja gerade erfolgreich durch die HU...) erklärt, dass ihm die Rasten wegen der fehlenden ABE nicht gefallen, und er mir gerne eine Mängelkarte auf den Heimweg mitgeben möchte...

Ich habe dann interessehalber ein bisschen recherchiert und auch mal ein, zwei große deutsche Harley-(Zubehör-)Händler angerufen und bei denen nachgefragt. Die Händler haben behauptet, dass nur die Rasten-Anlagen insgesamt eine ABE brauchen. Meines Erachtens ist das aber tatsächlich falsch und der Beamte lag richtig. Nach dem, was ich damals so alles gelesen haben, brauchen nicht nur Fußrasten-Anlagen, sondern auch die Rasten selbst eine ABE. Zubehör-Rasten mit ABE findet man allerdings nicht viele... 

 

__________________
+++ Alt genug, es besser zu wissen. Jung genug, drauf zu scheißen. +++
 


Geschrieben von Scareya am 14.01.2020 um 18:40:

Bei Louis findet man die TÜV-Tipps für Motorradfahrer, eine aktuelle Übersicht darüber, was am Motorrad legal geändert werden darf (bzw. unter welchen Bedingungen) und was nicht.

Zum Thema Fußrasten steht da:

§§ 30, 61 StVZOFußrasten können gegen Zubehörteile getauscht werden.

Es wird dabei nicht unterschieden zwischen den Rasten selbst und einer kompletten Fußrastenanlage. Erstaunlicherweise steht da "sollte" und nicht "muss".

Nachdem aber eine Fußraste ziemlich sicherheitsrelevant ist, denke ich, dass da im Zweifelsfall wenig Ermessensspielraum existiert. Was, wenn der Chinese mit seinem preisgünstigen Lieblingsaluminium aus Shenzen eine Kopie einer beliebten "Boland Rands"-Raste verkauft, die zwar an einer zugelassenen Rastenanlage montiert wird, sich aber später trotzdem verbiegt oder gar bricht? Das kann leicht tödlich enden. Ich würde da kein Risiko eingehen wollen.

__________________
Mein Motorrad besteht aus mattschwarz lackiertem Stahl, glänzendem Chrom und ein wenig Gummi an den richtigen Stellen...


Geschrieben von MeinerEiner am 14.01.2020 um 18:41:

Die Rasten von LSL haben eine KBA-Nummer. 

__________________
Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!

Ich fahre solange schwarze Mopeds bis es eine dunklere Farbe gibt! 


Geschrieben von fat boy alex am 14.01.2020 um 19:06:

zum zitierten Beitrag Zitat von MeinerEiner
Die Rasten von LSL haben eine KBA-Nummer.

Aber nicht für aktuelle Modelle... 

__________________
+++ Alt genug, es besser zu wissen. Jung genug, drauf zu scheißen. +++
 


Geschrieben von MeinerEiner am 14.01.2020 um 19:44:

Mag sein. Wollte auch nur anmerken das es wohl doch nicht immer beliebig ist was man ans Moped schraubt. 

__________________
Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!

Ich fahre solange schwarze Mopeds bis es eine dunklere Farbe gibt! 


Geschrieben von JohnDoe am 15.01.2020 um 10:58:

Okay, erstmal vielen Dank für die Infos. 
Gibt ja scheinbar kaum Rasten mit ABE oder Gutachten.
Ich bin mir noch nicht mal sicher, ob die Zubehör-Rasten aus dem Originalzubehör (P&A Katalog) über Papiere verfügen.

Ich werde eine Eintragung per Einzelabnahme versuchen.
Wenn das nicht klappt, dann muss ich wohl überlegen, ob ich die Dinger wieder abbaue.

__________________
Gummierte Seite nach unten, lackierte Seite nach oben!


Geschrieben von bios4 am 15.01.2020 um 12:59:

zum zitierten Beitrag Zitat von JohnDoe

Ich bin mir noch nicht mal sicher, ob die Zubehör-Rasten aus dem Originalzubehör (P&A Katalog) über Papiere verfügen.

Sicher nicht... unglücklich
Und wenn es Unterlagen GÄBE, dann wären die vermutlich nur für den US-Markt.

__________________
Motorcycling...
Look close, can you see it? It’s called freedom.

LG Mike


Geschrieben von Schneckman am 15.01.2020 um 19:26:

Öfter mal was Neues . . .
Seit ich im letzten Jahrhundert als Teenie ans Leichtkraftrad verchromte "Sundance" Rasten von Hein Gericke geschraubt habe - was Andres gab`s kaum zu der Zeit  - hatte ich noch nie
originale Rasten und bis heute ist noch nie jemand in den Sinn gekommen, danach zu schauen.
Ist das erste Mal, daß ich höre, daß sich ein Schutzmann dafür interessiert und was bemängelt, interessant.
Ich schätze das als so selten ein, daß ich mich da künftig auch nicht drum kümmern werde - und eine Mängelkarte To Go ist jetzt ja auch nicht das Schlimmste, was
das Schicksal bereit hält.
Ich kenne das nur bei kompletten Rastenanlagen, und da hat noch jeder, den ich kenne, eine Eigenbau-Anlage ohne Gutachten oder eine Umgenudelte eingetragen bekommen, wenn
das technisch - speziell Bremsanlenkung - fachmännisch ausgeführt war.
Von meiner Werkstatt her kenne ich es noch so, daß grade Fußrastenanlagen - technisch einwandfreie Umsetzung vorausgesetzt - immer eines der Themen waren, die
ohne Herstellergutachten immer easy per Einzeleintragung abgenommen wurden.
Warum sollte man dann nicht auch Rasten per Einzelabnahme eintragen können.
Wenn da außer dem Dir über den Weg gelaufenen noch ein anderer Schutzmann existiert, der da was bemängelt, kann ich mir schwer vorstellen, daß Fußrasten (einzelne am originalen
Befestigungspunkt, nicht andere Anlage) unter die Kategorie Anlass zum Abschleppen fallen ?
Und wegen Versicherungsschutz - es muß doch zwischen Unfallursache und technischer Änderung immer ein nachweisbarer Zusammenhang ableitbar sein, da kann ich
mir auch nicht so einfach was Schlimmes vorstellen, wenn die Raste nicht kurz vor dem Unfall abbricht.

Ansonsten wenn da jetzt tatsächlich gehäuft drauf geachtet wird, dann hab ich das einfach noch nicht mitbekommen - gehört habe ich das jetzt zum ersten Mal.

Es wurde schon immer darauf geachtet, daß sie klappbar sind, und daß sie zur Anzahl Sitzplätze passen im Fall des Soziusplatzes.
Was das mit dem Gutachten betrifft, ich kann mir gut vorstellen, daß genau das Wort "sollte" und das fehlende "muß" der Knackpunkt ist.
Vielleicht im Nachhinein dann für den Schutzmann nicht durchsetzbar, aber erstmal auf der Straße zur Anwendung kommend.
So wie bei der verwaschenen Vorschrift zum Schutzhelm - ein E-Zeichen ist ja in D nicht erforderlich, aber unabhängig vom Ausgang einer Beschwerde gibt es
mitunter trotzdem Schutzmänner, die zu bestimmten Anlässen den Tag der Helmbemängelung zelebrieren, wegen fehlenden E-Zeichens.
Durch Verbiegung der Vorschrift, die eigentlich keinen großen Spielraum läßt.
Genau so könnte jemand es mit dem "sollte" durchziehen, erstmal.
 

__________________
WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN


Geschrieben von cr675 am 11.02.2020 um 10:17:

Interessanter Thread. Bin noch neu bei HD und habe an meiner 14er XLC die Originalrasten, die ich gern tauschen würde. Wie kriege ich die Rasten selbst (nicht die Halterung) ab und welche würden bei den Originalhaltern denn passen?
Danke und LG, Chris


Geschrieben von Stacholino am 11.02.2020 um 11:53:

irgendwelche Rasten  zB aus Ebay kann Dir keine Prüfstelle einfach so eintragen. Dazu müsste ja erst einmal ein Festigkeitsgutachten erstellt werden. Dh ab welcher Belastung bricht sie. Um Sereienstreuung einzukalkulieren werden mehrere Rasten so zerstört.  Aufgrund diesen Gutachtens bekommt die Raste dann eine Prüfnummer. Diese wird dann auf der Raste vermerkt und in die Papiere eingetragen.

Meine sind von doc66...


Geschrieben von MeinerEiner am 11.02.2020 um 12:01:

Den Sicherungsring unter der Raste mit passender Zange lösen, Bolzen raus,Raste raus. Neue rein, den Bolzen mit etwas Fett einsetzen und mit dem Ring wieder sichern. Beim Ring etwas aufpassen, da er aus Federstahl besteht und gern "flüchtet"... Fussrasten bekommt man in der Bucht oder bei den großen Anbietern. Bei flachen Rasten auf den Winkel achten, bei runden Rasten ist das egal.

__________________
Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!

Ich fahre solange schwarze Mopeds bis es eine dunklere Farbe gibt! 


Geschrieben von true black am 11.02.2020 um 13:53:

Interessant. Das gleiche Problem werden wir dann wohl auch mit Zubehörtrittbrettern haben. Keine ABE, Illegal?

__________________
"Genieße das Leben ständig, denn du bist länger tot als lebendig"


Geschrieben von ShortyZK6 am 11.02.2020 um 14:03:

zum zitierten Beitrag Zitat von Schneckman
Öfter mal was Neues . . .
Seit ich im letzten Jahrhundert als Teenie ans Leichtkraftrad verchromte "Sundance" Rasten von Hein Gericke geschraubt habe - was Andres gab`s kaum zu der Zeit  - hatte ich noch nie
originale Rasten und bis heute ist noch nie jemand in den Sinn gekommen, danach zu schauen.
Ist das erste Mal, daß ich höre, daß sich ein Schutzmann dafür interessiert und was bemängelt, interessant.
Ich schätze das als so selten ein, daß ich mich da künftig auch nicht drum kümmern werde - und eine Mängelkarte To Go ist jetzt ja auch nicht das Schlimmste, was
das Schicksal bereit hält.
Ich kenne das nur bei kompletten Rastenanlagen, und da hat noch jeder, den ich kenne, eine Eigenbau-Anlage ohne Gutachten oder eine Umgenudelte eingetragen bekommen, wenn
das technisch - speziell Bremsanlenkung - fachmännisch ausgeführt war.
Von meiner Werkstatt her kenne ich es noch so, daß grade Fußrastenanlagen - technisch einwandfreie Umsetzung vorausgesetzt - immer eines der Themen waren, die
ohne Herstellergutachten immer easy per Einzeleintragung abgenommen wurden.
Warum sollte man dann nicht auch Rasten per Einzelabnahme eintragen können.
Wenn da außer dem Dir über den Weg gelaufenen noch ein anderer Schutzmann existiert, der da was bemängelt, kann ich mir schwer vorstellen, daß Fußrasten (einzelne am originalen
Befestigungspunkt, nicht andere Anlage) unter die Kategorie Anlass zum Abschleppen fallen ?
Und wegen Versicherungsschutz - es muß doch zwischen Unfallursache und technischer Änderung immer ein nachweisbarer Zusammenhang ableitbar sein, da kann ich
mir auch nicht so einfach was Schlimmes vorstellen, wenn die Raste nicht kurz vor dem Unfall abbricht.

Ansonsten wenn da jetzt tatsächlich gehäuft drauf geachtet wird, dann hab ich das einfach noch nicht mitbekommen - gehört habe ich das jetzt zum ersten Mal.

Es wurde schon immer darauf geachtet, daß sie klappbar sind, und daß sie zur Anzahl Sitzplätze passen im Fall des Soziusplatzes.
Was das mit dem Gutachten betrifft, ich kann mir gut vorstellen, daß genau das Wort "sollte" und das fehlende "muß" der Knackpunkt ist.
Vielleicht im Nachhinein dann für den Schutzmann nicht durchsetzbar, aber erstmal auf der Straße zur Anwendung kommend.
So wie bei der verwaschenen Vorschrift zum Schutzhelm - ein E-Zeichen ist ja in D nicht erforderlich, aber unabhängig vom Ausgang einer Beschwerde gibt es
mitunter trotzdem Schutzmänner, die zu bestimmten Anlässen den Tag der Helmbemängelung zelebrieren, wegen fehlenden E-Zeichens.
Durch Verbiegung der Vorschrift, die eigentlich keinen großen Spielraum läßt.
Genau so könnte jemand es mit dem "sollte" durchziehen, erstmal.

...hatten wir nicht schon einen ähnlichen Fred vor kurzem wegen Brems/Kupplungshebelei am Lenker???Ich muss ,glaube ich,alle meine Moppeds wegwerfen,an keinem ist noch irgend ne Originalraste oder Hebel und 35 Jahre hat sich keiner weder TÜV noch Rennleitung dafür interessiert und kontrolliert worden bin ich oft und in verschiedenen Bundesländern.

Gruss,Bert

__________________
Auf Nägel gehören Köpfe,und Ponyreiten kostet Geld.