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--- ABE für Fußrasten benötigt? (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=94065)
Hallo zusammen,
an meiner Dyna ( 2008 ) sind solche BMX-Fussrasten verbaut. Habe keine ABE dazu bekommen und der Internetshop sagt, die benötigen keine ABE.
Die Fussrastenanlage (Mid Controls) ist original, es geht nur um die Teile, wo die Füße draufstehen.
Wird dafür wirklich keine ABE benötigt? Ansonsten Einzelabnahme?
Besten Dank
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Bin auch der Meinung das die Rasten selbst keine ABE oder sonstiges benötigen, sondern nur die Aufnahme. Habe ich aber auch noch nie drauf geachtet und wurde auch noch nie beim TÜV oder Verkehrskontrollen angeprangert wenn andere Rasten verbaut waren.
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Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
zum zitierten Beitrag Zitat von JohnDoe
Hallo zusammen,
an meiner Dyna ( 2008 ) sind solche BMX-Fussrasten verbaut. Habe keine ABE dazu bekommen und der Internetshop sagt, die benötigen keine ABE.
Die Fussrastenanlage (Mid Controls) ist original, es geht nur um die Teile, wo die Füße draufstehen.
Wird dafür wirklich keine ABE benötigt? Ansonsten Einzelabnahme?
Besten Dank
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+++ Alt genug, es besser zu wissen. Jung genug, drauf zu scheißen. +++
Bei Louis findet man die TÜV-Tipps für Motorradfahrer, eine aktuelle Übersicht darüber, was am Motorrad legal geändert werden darf (bzw. unter welchen Bedingungen) und was nicht.
Zum Thema Fußrasten steht da:
§§ 30, 61 StVZOFußrasten können gegen Zubehörteile getauscht werden.
- die Anzahl muss der Sitzplatzzahl entsprechen (2 pro Sitz)
- sie müssen klappbar sein
- es sollte immer ein Gutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) beiliegen (in dieser muss das Motorrad aufgeführt sein! Außerdem sind dort die evtl. Auflagen, Anbauvorschriften und ggf. ein Hinweis auf eine „Eintragungspflicht“ aufgeführt.)
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Mein Motorrad besteht aus mattschwarz lackiertem Stahl, glänzendem Chrom und ein wenig Gummi an den richtigen Stellen...
Die Rasten von LSL haben eine KBA-Nummer.
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Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!
Ich fahre solange schwarze Mopeds bis es eine dunklere Farbe gibt!
zum zitierten Beitrag Zitat von MeinerEiner
Die Rasten von LSL haben eine KBA-Nummer.
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Mag sein. Wollte auch nur anmerken das es wohl doch nicht immer beliebig ist was man ans Moped schraubt.
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Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!
Ich fahre solange schwarze Mopeds bis es eine dunklere Farbe gibt!
Okay, erstmal vielen Dank für die Infos.
Gibt ja scheinbar kaum Rasten mit ABE oder Gutachten.
Ich bin mir noch nicht mal sicher, ob die Zubehör-Rasten aus dem Originalzubehör (P&A Katalog) über Papiere verfügen.
Ich werde eine Eintragung per Einzelabnahme versuchen.
Wenn das nicht klappt, dann muss ich wohl überlegen, ob ich die Dinger wieder abbaue.
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zum zitierten Beitrag Zitat von JohnDoe
Ich bin mir noch nicht mal sicher, ob die Zubehör-Rasten aus dem Originalzubehör (P&A Katalog) über Papiere verfügen.
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Motorcycling...
Look close, can you see it? It’s called freedom.
LG Mike
Öfter mal was Neues . . .
Seit ich im letzten Jahrhundert als Teenie ans Leichtkraftrad verchromte "Sundance" Rasten von Hein Gericke geschraubt habe - was Andres gab`s kaum zu der Zeit - hatte ich noch nie
originale Rasten und bis heute ist noch nie jemand in den Sinn gekommen, danach zu schauen.
Ist das erste Mal, daß ich höre, daß sich ein Schutzmann dafür interessiert und was bemängelt, interessant.
Ich schätze das als so selten ein, daß ich mich da künftig auch nicht drum kümmern werde - und eine Mängelkarte To Go ist jetzt ja auch nicht das Schlimmste, was
das Schicksal bereit hält.
Ich kenne das nur bei kompletten Rastenanlagen, und da hat noch jeder, den ich kenne, eine Eigenbau-Anlage ohne Gutachten oder eine Umgenudelte eingetragen bekommen, wenn
das technisch - speziell Bremsanlenkung - fachmännisch ausgeführt war.
Von meiner Werkstatt her kenne ich es noch so, daß grade Fußrastenanlagen - technisch einwandfreie Umsetzung vorausgesetzt - immer eines der Themen waren, die
ohne Herstellergutachten immer easy per Einzeleintragung abgenommen wurden.
Warum sollte man dann nicht auch Rasten per Einzelabnahme eintragen können.
Wenn da außer dem Dir über den Weg gelaufenen noch ein anderer Schutzmann existiert, der da was bemängelt, kann ich mir schwer vorstellen, daß Fußrasten (einzelne am originalen
Befestigungspunkt, nicht andere Anlage) unter die Kategorie Anlass zum Abschleppen fallen ?
Und wegen Versicherungsschutz - es muß doch zwischen Unfallursache und technischer Änderung immer ein nachweisbarer Zusammenhang ableitbar sein, da kann ich
mir auch nicht so einfach was Schlimmes vorstellen, wenn die Raste nicht kurz vor dem Unfall abbricht.
Ansonsten wenn da jetzt tatsächlich gehäuft drauf geachtet wird, dann hab ich das einfach noch nicht mitbekommen - gehört habe ich das jetzt zum ersten Mal.
Es wurde schon immer darauf geachtet, daß sie klappbar sind, und daß sie zur Anzahl Sitzplätze passen im Fall des Soziusplatzes.
Was das mit dem Gutachten betrifft, ich kann mir gut vorstellen, daß genau das Wort "sollte" und das fehlende "muß" der Knackpunkt ist.
Vielleicht im Nachhinein dann für den Schutzmann nicht durchsetzbar, aber erstmal auf der Straße zur Anwendung kommend.
So wie bei der verwaschenen Vorschrift zum Schutzhelm - ein E-Zeichen ist ja in D nicht erforderlich, aber unabhängig vom Ausgang einer Beschwerde gibt es
mitunter trotzdem Schutzmänner, die zu bestimmten Anlässen den Tag der Helmbemängelung zelebrieren, wegen fehlenden E-Zeichens.
Durch Verbiegung der Vorschrift, die eigentlich keinen großen Spielraum läßt.
Genau so könnte jemand es mit dem "sollte" durchziehen, erstmal.
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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN
Interessanter Thread. Bin noch neu bei HD und habe an meiner 14er XLC die Originalrasten, die ich gern tauschen würde. Wie kriege ich die Rasten selbst (nicht die Halterung) ab und welche würden bei den Originalhaltern denn passen?
Danke und LG, Chris
irgendwelche Rasten zB aus Ebay kann Dir keine Prüfstelle einfach so eintragen. Dazu müsste ja erst einmal ein Festigkeitsgutachten erstellt werden. Dh ab welcher Belastung bricht sie. Um Sereienstreuung einzukalkulieren werden mehrere Rasten so zerstört. Aufgrund diesen Gutachtens bekommt die Raste dann eine Prüfnummer. Diese wird dann auf der Raste vermerkt und in die Papiere eingetragen.
Meine sind von doc66...
Den Sicherungsring unter der Raste mit passender Zange lösen, Bolzen raus,Raste raus. Neue rein, den Bolzen mit etwas Fett einsetzen und mit dem Ring wieder sichern. Beim Ring etwas aufpassen, da er aus Federstahl besteht und gern "flüchtet"... Fussrasten bekommt man in der Bucht oder bei den großen Anbietern. Bei flachen Rasten auf den Winkel achten, bei runden Rasten ist das egal.
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Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!
Ich fahre solange schwarze Mopeds bis es eine dunklere Farbe gibt!
Interessant. Das gleiche Problem werden wir dann wohl auch mit Zubehörtrittbrettern haben. Keine ABE, Illegal?
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"Genieße das Leben ständig, denn du bist länger tot als lebendig"
zum zitierten Beitrag Zitat von Schneckman
Öfter mal was Neues . . .
Seit ich im letzten Jahrhundert als Teenie ans Leichtkraftrad verchromte "Sundance" Rasten von Hein Gericke geschraubt habe - was Andres gab`s kaum zu der Zeit - hatte ich noch nie
originale Rasten und bis heute ist noch nie jemand in den Sinn gekommen, danach zu schauen.
Ist das erste Mal, daß ich höre, daß sich ein Schutzmann dafür interessiert und was bemängelt, interessant.
Ich schätze das als so selten ein, daß ich mich da künftig auch nicht drum kümmern werde - und eine Mängelkarte To Go ist jetzt ja auch nicht das Schlimmste, was
das Schicksal bereit hält.
Ich kenne das nur bei kompletten Rastenanlagen, und da hat noch jeder, den ich kenne, eine Eigenbau-Anlage ohne Gutachten oder eine Umgenudelte eingetragen bekommen, wenn
das technisch - speziell Bremsanlenkung - fachmännisch ausgeführt war.
Von meiner Werkstatt her kenne ich es noch so, daß grade Fußrastenanlagen - technisch einwandfreie Umsetzung vorausgesetzt - immer eines der Themen waren, die
ohne Herstellergutachten immer easy per Einzeleintragung abgenommen wurden.
Warum sollte man dann nicht auch Rasten per Einzelabnahme eintragen können.
Wenn da außer dem Dir über den Weg gelaufenen noch ein anderer Schutzmann existiert, der da was bemängelt, kann ich mir schwer vorstellen, daß Fußrasten (einzelne am originalen
Befestigungspunkt, nicht andere Anlage) unter die Kategorie Anlass zum Abschleppen fallen ?
Und wegen Versicherungsschutz - es muß doch zwischen Unfallursache und technischer Änderung immer ein nachweisbarer Zusammenhang ableitbar sein, da kann ich
mir auch nicht so einfach was Schlimmes vorstellen, wenn die Raste nicht kurz vor dem Unfall abbricht.
Ansonsten wenn da jetzt tatsächlich gehäuft drauf geachtet wird, dann hab ich das einfach noch nicht mitbekommen - gehört habe ich das jetzt zum ersten Mal.
Es wurde schon immer darauf geachtet, daß sie klappbar sind, und daß sie zur Anzahl Sitzplätze passen im Fall des Soziusplatzes.
Was das mit dem Gutachten betrifft, ich kann mir gut vorstellen, daß genau das Wort "sollte" und das fehlende "muß" der Knackpunkt ist.
Vielleicht im Nachhinein dann für den Schutzmann nicht durchsetzbar, aber erstmal auf der Straße zur Anwendung kommend.
So wie bei der verwaschenen Vorschrift zum Schutzhelm - ein E-Zeichen ist ja in D nicht erforderlich, aber unabhängig vom Ausgang einer Beschwerde gibt es
mitunter trotzdem Schutzmänner, die zu bestimmten Anlässen den Tag der Helmbemängelung zelebrieren, wegen fehlenden E-Zeichens.
Durch Verbiegung der Vorschrift, die eigentlich keinen großen Spielraum läßt.
Genau so könnte jemand es mit dem "sollte" durchziehen, erstmal.
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Auf Nägel gehören Köpfe,und Ponyreiten kostet Geld.