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--- ABE für Fußrasten benötigt? (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=94065)
Moi,
ich habe bei mir die Trittbretter meiner FB gegen Fußrasten und die Befestigung der BO getauscht. Laut Aussage meines Freundlichen, dem TÜV und der GTÜ brauche ich weder ABE noch eine Eintragung, da es orig. HD-Teile sind.
Ich denke, dass ich für die reinen Fußrasten keine ABE etc brauche, für ne Anlage aber schon. Ist auch nachvollziehbar. Wenn ich mir so mal die Ratschläge von Louis, Dekra TÜV-Süd, MOTORRAD etc anschaue, redet der eine von Fußrasten, der andere von Fußrastenanlage. Vielleicht meine ja beide das gleiche, die komplette Anlage. So steht in der von u.a. Louis angegeben Paragraf der STVZO § 61 nur folgende Sätze:"§ 61 Halteeinrichtungen für Beifahrer sowie Fußstützen und Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen
(1) Zweirädrige Kraftfahrzeuge, auf denen ein Beifahrer befördert werden darf, müssen mit einem Haltesystem für den Beifahrer ausgerüstet sein, das den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
(2) Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen für den Fahrer und den Beifahrer beiderseits mit Fußstützen ausgerüstet sein.
(3) Jedes zweirädrige Kraftfahrzeug muss mindestens mit einem Ständer ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
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ICh sehe das so, dass es wie meistens, es keiner es richtig weis, auch nicht der geschulte Mitbürger in Grün(oder Blau mittlerweile). Dann wird es so auslaufen, das wieder eine mal die Gerichte klären müssen was Recht ist.
Sollten das Rennleitungs-Swat-Team aus Kempten, mich mal abfangen und was in Punkto Fußrasten beanstanden, werd ich Berichten.
Gruß Trima
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hab en US Moped
2 Räder, en Sitz und en Motor, en Tank, en Lenker und manchmal auch Sprit ...
was macht der Kontrolleur/Gutachter oder was auch immer wenn er dein Bike überprüfen will ? Er schaut sich Bilder vom Auslieferungszustand an. Hatte deine Fatboy Trittbretter und jetzt plötzlich Rasten und sind diese nicht eingetragen oder hast du Papiere dafür gibt es eben ne Mängelkarte.
Warum soll immer bei HD alles erlaubt sein weil es "original Harley Teile" sind ? glaubst du wenn du auf einen Audi A1 die Felgen eines Q7 schraubst ist das legal ist ja alles Audi ?
Oder bleiben wir innerhalb der Modellfamilie (alles Softail) , ist die Polo GTI Bremse an einem 50PS Polo erlaubt ?
fast alle Sachen können aber abgenommen und eingetragen werden , so auch bei Harley.
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Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.
zum zitierten Beitrag Zitat von trima
Moi,
ich habe bei mir die Trittbretter meiner FB gegen Fußrasten und die Befestigung der BO getauscht. Laut Aussage meines Freundlichen, dem TÜV und der GTÜ brauche ich weder ABE noch eine Eintragung, da es orig. HD-Teile sind.
Ich denke, dass ich für die reinen Fußrasten keine ABE etc brauche, für ne Anlage aber schon. Ist auch nachvollziehbar. Wenn ich mir so mal die Ratschläge von Louis, Dekra TÜV-Süd, MOTORRAD etc anschaue, redet der eine von Fußrasten, der andere von Fußrastenanlage. Vielleicht meine ja beide das gleiche, die komplette Anlage. So steht in der von u.a. Louis angegeben Paragraf der STVZO § 61 nur folgende Sätze:"§ 61 Halteeinrichtungen für Beifahrer sowie Fußstützen und Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen
(1) Zweirädrige Kraftfahrzeuge, auf denen ein Beifahrer befördert werden darf, müssen mit einem Haltesystem für den Beifahrer ausgerüstet sein, das den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
(2) Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen für den Fahrer und den Beifahrer beiderseits mit Fußstützen ausgerüstet sein.
(3) Jedes zweirädrige Kraftfahrzeug muss mindestens mit einem Ständer ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
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ICh sehe das so, dass es wie meistens, es keiner es richtig weis, auch nicht der geschulte Mitbürger in Grün(oder Blau mittlerweile). Dann wird es so auslaufen, das wieder eine mal die Gerichte klären müssen was Recht ist.
Sollten das Rennleitungs-Swat-Team aus Kempten, mich mal abfangen und was in Punkto Fußrasten beanstanden, werd ich Berichten.
Gruß Trima
Die kontrollieren schon genauer. Besonders auffällige Zubehörteile wie "bunte" Hebel oder Rasten, aber auch gerade jetzt LED-Lampeneinsätze schauen sie sich genauer an. Dabei nehmen sie sich naturgemäß eher mal auffällige Mopeds vor. Und damit wären hier sicher viele im Rennen....Bei unauffälligen, dem Original entsprechenden Teilen wird bestimmt erst hingeschaut wenn etwas passiert ist. Kann gut sein daß dann die Versicherung blöde spielt.
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Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!
Ich fahre solange schwarze Mopeds bis es eine dunklere Farbe gibt!
zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
zum zitierten Beitrag Zitat von trima
Moi,
ich habe bei mir die Trittbretter meiner FB gegen Fußrasten und die Befestigung der BO getauscht. Laut Aussage meines Freundlichen, dem TÜV und der GTÜ brauche ich weder ABE noch eine Eintragung, da es orig. HD-Teile sind.
Ich denke, dass ich für die reinen Fußrasten keine ABE etc brauche, für ne Anlage aber schon. Ist auch nachvollziehbar. Wenn ich mir so mal die Ratschläge von Louis, Dekra TÜV-Süd, MOTORRAD etc anschaue, redet der eine von Fußrasten, der andere von Fußrastenanlage. Vielleicht meine ja beide das gleiche, die komplette Anlage. So steht in der von u.a. Louis angegeben Paragraf der STVZO § 61 nur folgende Sätze:"§ 61 Halteeinrichtungen für Beifahrer sowie Fußstützen und Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen
(1) Zweirädrige Kraftfahrzeuge, auf denen ein Beifahrer befördert werden darf, müssen mit einem Haltesystem für den Beifahrer ausgerüstet sein, das den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
(2) Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen für den Fahrer und den Beifahrer beiderseits mit Fußstützen ausgerüstet sein.
(3) Jedes zweirädrige Kraftfahrzeug muss mindestens mit einem Ständer ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
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ICh sehe das so, dass es wie meistens, es keiner es richtig weis, auch nicht der geschulte Mitbürger in Grün(oder Blau mittlerweile). Dann wird es so auslaufen, das wieder eine mal die Gerichte klären müssen was Recht ist.
Sollten das Rennleitungs-Swat-Team aus Kempten, mich mal abfangen und was in Punkto Fußrasten beanstanden, werd ich Berichten.
Gruß Trima
Der nichtgeschulte Mitbürger?! Ich glaube das war mal!
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Ich bin dann mal weg, um mich zu finden. Sollte ich zurückkommen, bevor ich wieder da bin, sagt mir bitte ich soll hier warten, bis ich zurück bin!
zum zitierten Beitrag Zitat von Marco321
was macht der Kontrolleur/Gutachter oder was auch immer wenn er dein Bike überprüfen will ? Er schaut sich Bilder vom Auslieferungszustand an. Hatte deine Fatboy Trittbretter und jetzt plötzlich Rasten und sind diese nicht eingetragen oder hast du Papiere dafür gibt es eben ne Mängelkarte.
Warum soll immer bei HD alles erlaubt sein weil es "original Harley Teile" sind ? glaubst du wenn du auf einen Audi A1 die Felgen eines Q7 schraubst ist das legal ist ja alles Audi ?
Oder bleiben wir innerhalb der Modellfamilie (alles Softail) , ist die Polo GTI Bremse an einem 50PS Polo erlaubt ?
fast alle Sachen können aber abgenommen und eingetragen werden , so auch bei Harley.
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hab en US Moped
2 Räder, en Sitz und en Motor, en Tank, en Lenker und manchmal auch Sprit ...
Bremshebel und Fußrasten eintragen
Servus!
Ich melde mich auch mal wieder mit ner Frage zu Wort.
An meiner Dyna Street Bob hab ich Kuryakyn Heavy Industry Fußrasten und Kuryakyn Dillinger Hebel montiert.
Hat jemand Erfahrung damit, ob ich Teile, wie diese überhaupt eingetragen bekomme? Ist ja ne bekannte Firma von Übersee, die natürlich nicht nach deutschem Bürokratiestandard fertigt.
Müssen die Fußrastenbrettchen, samt Schaltgummipad und Bremspedal, die an den originalen Befestigungspunkten der Rastenanlage montiert sind, überhaupt eingetragen werden?
Bremshebel leuchtet mir ja, aufgrund der Bruchgefahr des Materials, ein, aber ohne KBA-Nummer oder iwelche Papiere wird das wohl eher nichts oder?
Bin da jetzt etwas verunsichert und hab auch wenig Motivation den blauen Beißern noch mehr Futter zu zuwerfen, wenn sie mal kontrollieren.
Liebe Grüße
Knaggi
zum zitierten Beitrag Zitat von Knaggi
Müssen die Fußrastenbrettchen, samt Schaltgummipad und Bremspedal, die an den originalen Befestigungspunkten der Rastenanlage montiert sind, überhaupt eingetragen werden?
zum zitierten Beitrag
Bremshebel leuchtet mir ja, aufgrund der Bruchgefahr des Materials, ein, aber ohne KBA-Nummer oder iwelche Papiere wird das wohl eher nichts oder?
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Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN
Habs zusammen gefügt, da gleiches Thema.
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Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
Meiner Ansicht ergibt sich aus den angeführten Auszügen nach Anhang XIII die Pflicht auf ein Festigkeitsgutachten, und nach Anhang VIII die Pflicht einer Einzelabnahme wenn keine ABE vorliegt.
Also entweder Festigkeitsgutachten und Einzelabnahme oder ABE. Völlig egal ob die Fußrastenanlage oder nur die Rasten gewechselt werden.
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 44/2014 DER KOMMISSION vom 21. November 2013
zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die Bauweise von Fahrzeugen und der allgemeinen Anforderungen im Zusammenhang mit der Typgenehmigung von zwei-, drei- und vierrädrigen Fahrzeugen
Anhang VIII
1. Anforderungen hinsichtlich der vorstehenden Außenkanten von zweirädrigen Mopeds oder zweirädrigen Krafträdern mit und ohne Beiwagen
1.1. Allgemeine Anforderungen
1.1.2. Fahrzeuge der Klassen L1e, L3e und L4e müssen die folgenden Allgemeinen Anforderungen erfüllen:
1.1.2.1. Fahrzeuge dürfen keine nach außen gerichteten spitzen oder scharfen oder vorstehenden Teile aufweisen, deren Form, Abmessungen, Richtung oder Gestaltfestigkeit das Verletzungsrisiko oder die Schwere der Körperverletzungen von Personen vergrößern könnten, die im Falle eines Unfalls von dem Fahrzeug erfasst oder gestreift werden. Fahrzeuge sind so auszulegen, dass Teile und Kanten, mit denen verletzliche Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger bei Unfällen wahrscheinlich in Kontakt kommen, die Anforderungen der Nummern. 1 bis 1.3.8 erfüllen.
1.1.2.2. Bei allen berührbaren vorstehenden Teilen oder Kanten, die mit einem weichen Werkstoff wie Weichgummi oder Weichkunststoff mit einer Härte von weniger als 60 Shore (A) hergestellt oder bedeckt sind, wird davon ausgegangen, dass sie die Anforderungen der Nummern 1.3. bis 1.3.8 erfüllen. Für die Messung der Härte ist der Werkstoff wie vorgesehen in dem Fahrzeug einzubauen.
...
1.2.3.2. Die Hände und Füße des Fahrers müssen vom Prüfkörper weggestoßen werden, wenn dieser sie unmittelbar berührt, und alle infrage kommenden Stützen (z. B. Fußstützen) müssen sich als Ergebnis einer Berührung mit dem Prüfkörper frei drehen, falten, klappen oder biegen können und werden in allen sich ergebenden Zwischenstellungen bewertet.
1.2.3.3. Von Teilen und Bauteilen von Rückspiegeln, die ordnungsgemäß von der jeweiligen Typgenehmigung des Bauteils erfasst werden, wird angenommen, dass sie die Anforderungen der Nummern 1 bis 1.3.8 erfüllen.
Anhang XIII
...
1.3. Alle Sitzplätze des Fahrzeugs müssen entweder mit speziellen Fußstützen, oder mit einem Boden bzw. mit Bodenplatten ausgestattet sein, auf denen die Fahrer und Beifahrer ihre Füße abstützen können.
1.3.1. Der Fahrzeugboden, jede spezielle Bodenplatte und jede spezielle Fußstütze müssen in der Lage sein, ohne eine dauerhafte Verformung, die ihre Funktion beeinträchtigen würde, einer statisch auf einen beliebigen Punkt des Bodens oder der Bodenplatte bzw. einen 15 mm von Rand der Fußstütze angebrachten vertikalen Druckraft von 1 700 N zu widerstehen, bei einem maximalen Druck von 2,0 MPa.
...
Und als Bonus für die Fans seitlicher Kennzeichenhalter sind in Anhang XIV des Dokuments die "Anforderungen hinsichtlich der Anbringungsstelle für das Kennzeichen" aufgeführt
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32014R0044&from=DE#d1e32-86-1
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.