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Geschrieben von Börnie am 19.01.2020 um 13:29:

Im Rhein Sieg Kreis ( und auch anderen Zulassungskreisen ) bekommt man immer beide Zulassungsbescheinigungen nach dem Abmelden mit. Hat was mit HU Termin und den
Eintragungen zu tun sagte man mit. Beide Zulassungsbescheinigungen sind amtliche Urkunden. Die alte Zulassungsbescheinigung Teil I ( früher KFZ Schein )
wird bei der Wiederzulassung mit den andere Dokumenten eingescannt.
Somit ist auch klar, dass bei einem fehlenden Dokument - hier sogar Urkunde - Probleme anstehen. Möglichkeit : eidesstattliche Erklärung, dass
Dokument "X" verlogen gegangen ist. Wenn dem aber nicht so ist ........

Gruss Börnie

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Geschrieben von Weich-Ei am 19.01.2020 um 16:33:

zum zitierten Beitrag Zitat von MeinerEiner
Man muss diesen Bürokratenschiss nicht verstehen. -> wenn man es versteht hilft es ungemein mit der "Bürokratie" umzugehen
Hatte das letztes Jahr als ich mein Moped kaufte. Der Verkäufer wollte es nicht angemeldet übergeben und am nächsten Tag abmelden. Also Nummernschild ab und Schein dort lassen. Moped auf den Hänger und ab nachhause.
Nächsten Tag eine EvB-Nummer per SMS angefordert und zum Bürgerbüro um mit Perso und KFZ-Brief anzumelden. Ätsch- so geht's nicht! -> das ist korrekt, da die auf den Vorbesitzer ausgestellte ZBS-I (Fahrzeugschein) von der zulassenden Stelle als Urkunde physich eingezogen/vernichtet und Dir eine neue ZBS-I / Urkunde ausgestellt wird, außerdem ist die Gültigkeit der HU im Schein und nicht im Brief vermerkt
Dazu brauche ich den KFZ-Schein. Den Verkäufer angerufen und ihn gebeten mir den Schein zu schicken. Hat er gemacht. Unnötige Mühe und verschenkte Zeit.
Was wäre passiert wenn der Schein auf dem Postweg verloren ginge? -> dafür gibt es geeignete Versandformen bis hin zum Kurierdienst, hat mich zB 18,00€ gekostet und war am Tag drauf zur Anmeldung 10.00 Uhr bei mir an der Haustür
Ein Blick in den PC hätte sicher gereicht um festzustellen daß das Moped abgemeldet ist,
und ich bin mit dem Brief auch eindeutig der Besitzer. -> das ist nur bedingt richtig, für den "eindeutigen Besitz" benötigst Du außer dem "Brief" ZBS-II (Fahrzeugbrief) auch einen geeigneten Nachweis zum korrekten Eigentumsübergang wzB einen auf Dich lautenden Kaufvertrag, der allgemeine Glaube wer den Brief in der Hand hat ist "Besitzer" auch wenn er nicht drin steht ist ein Irrglaube
Um sicher zu gehen kann man also nur kaufen wenn es angemeldet mitnehmen kann oder es gleich mit dem Vorbesitzer abmelden. Ein Kauf nachmittags oder sogar am Wochenende erschwert das ganze erheblich.
Eigentlich sollte die EDV es erleichtern.

siehe oben

@ Börnie, das ist korrekt man bekommt bei Abmeldung beide Teile (Fahrzeugschein ZBS Teil I und Fahrzeugbrief ZBS Teil II) wobei im Teil I dann die Außerbetriebsetzung eingetragen ist.

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Now I can read and be aware of all the things that could result in death or serious injury... Augenzwinkern


Geschrieben von Börnie am 19.01.2020 um 16:51:

zum zitierten Beitrag Zitat von Weich-Ei
zum zitierten Beitrag ..........der allgemeine Glaube wer den Brief in der Hand hat ist "Besitzer" auch wenn er nicht drin steht ist ein Irrglaube........

Dieses Wissen ist für einen Käufersehr wichtig.
Deswegen gehört in einen Kaufvertrag unbedingt die Bestätigung vom Verkäufer, dass das Fahrzeug sein Eigentum ist.

Wie heisst es so schön unter C4c . " Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen"

Sonst wird man im bösen-blöden Fall ganz schnell zum Hehler.

Gruss Börnie ( nur mal so als Anmerkung weils gerade passt )

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Geschrieben von MeinerEiner am 20.01.2020 um 11:43:

Hallo Weich-Ei!
Vielen Dank für die ausgiebige Erklärung. Sie erklärt wir den Vorgang, nicht aber den (Un-) Sinn.
Der KFZ.-Schein wurde in diesem Falle nicht eingezogen. Der Verkäufer schickte ihn mir. Warum wird es erschwert so einen Kauf zu tätigen? Der Vorgang des Anmeldens kostet Geld, die Bürgerämter verstehen sich mittlerweile als Dienstleister. Warum bin ich gezwungen zusätzliche Mühen und Kosten auf mich zu nehmen, wenn man es auch einfach per EDV regeln könnte. Die Bestätigung des Abmeldens und die HU hätten im Datensatz sicher noch Platz.
Wenn ich im Café einen Kaffee bestelle muss ich mich nicht auch noch um Filtertüten kümmern.
Die Umstellung auf EDV wurde dem "Kunden" als Mittel der Vereinfachung verkauft. Warum hat das nicht geklappt. Statt dessen gab es eine Verdoppelung in Papier (Schein und Versand) und EDV. Logisch ist das nicht. 
Zur Eindeutigkeit der Besitzverhältnisse: Natürlich habe ich Brief und Vertrag.....
Ich muss es nicht verstehen, sondern nur zahlen und hinnehmen.

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Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!

Ich fahre solange schwarze Mopeds bis es eine dunklere Farbe gibt! 


Geschrieben von Börnie am 20.01.2020 um 13:30:

zum zitierten Beitrag Zitat von MeinerEiner
...........Statt dessen gab es eine Verdoppelung in Papier (Schein und Versand) und EDV. Logisch ist das nicht. 
......

Doch.
Ich kenne und hatte einige Situationen, in denen Eintragungen im "Schein" waren. Fahrzeug abgemeldet, Schein eingezogenn und vernichtet - Eintragungen WEG !
Hinzu kamen dann uU noch, dass Papiere bzw TÜV Rechnung vom Eintrag weg waren, Eintragungen vom Werk aus mussten aufwendig über Bescheinigungen
vom Hersteller neu erfasst werden usw usw .....
Von daher ist die Sache mit dem Schein schon sinnig.
Früher, also damals :-) wurden Eintragungen noch im Brief vorgenommen und dann vom Strassenverkehrsamt ein neuer Schein ausgestellt und somit die
Betriebserlaubnis wieder erteilt. Dann kam die Zeit der Anbaubescheinigungen, kein Eintrag im Brief, aber man konnte oder musste zur Zulassungsstelle
und dann dort eintragen lassen. Wie schon gesagt, Schein weg - Eintragungen weg.

Und, sorry, wenn man Dinge tut ( hier : Zulassen ) sollte man wissen wie man es zu machen hat. Meckern ist immer einfach :-)


Gruss Börnie

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Geschrieben von MeinerEiner am 20.01.2020 um 13:35:

Was passiert mit den Eintragungen wenn mein KFZ-Schein abhanden kommt? 
Es geht mir nicht ums meckern, sondern um Vereinfachung, oder wenigstens um eine vernünftige Begründung.

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Geschrieben von Börnie am 20.01.2020 um 13:48:

Dann musst Du mit der Anbaubescheinigung - die dann hoffentlich noch bei den Unterlagen ist - wieder neu Eintragen lassen.
Vielleicht ist der Schein mit den Eintragungen und die Einbaubescheinigung aber auch beim vorherigen Amt eingescannt worden.
Mal so - mal so.
Ich weiss nicht wie weit alle Zulassungsstellen mittlerweile sind, aber wenn alle in D alles immer ordnugnsgemäss einscannen UND die
Datenübertragung funktioniert UND kein Mitarbeiter irgendwo einen Fehler mach ... ja DANN könnte man sich das mit der
Zulassungsbescheinigung Teil I sparen.
Bis auf die Sache, das es NUR eine Zulassungsbescheinigung Teil I / Zulassungsbescheinigung Teil II geben darf. Eine Urkunde vom Fahrzeug halt.

Vielleicht kommt das ja irgendwann wieder, dass die Zulassungsbescheinigung Teil I bei der Abmeldung eingezogen und vernichtet wird.

Aber dann steht DeinerEiner oder MeinerEiner oder sonst wer irgendwann bei der Zulassungsstelle und kann nicht zulassen ... weil
das EDV System streikt .... und dann schreit man nach der Möglichkeit den Schein bei der Ummeldung dabei zu haben.


:-) Gruss Börnie :-)

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Geschrieben von MeinerEiner am 20.01.2020 um 14:08:

Aber es wäre doch möglich und wünschenswert wenn Eintragungen im zum Fahrzeug gehörenden Datensatz eingepflegt wären, oder?! Oder wäre das zu einfach? In diesen Daten würde dann auch die Abmeldung nach Einzug des Scheines zu finden sein. Ökonomisch und kundenorientiert! 

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Geschrieben von Matze61 am 20.01.2020 um 14:11:

zum zitierten Beitrag Zitat von MeinerEiner
Was passiert mit den Eintragungen wenn mein KFZ-Schein abhanden kommt? 
Es geht mir nicht ums meckern, sondern um Vereinfachung, oder wenigstens um eine vernünftige Begründung.

Das ist dann die typische Situation wie in vielen Threads hier im Forum: „Suche die Genehmigung für Xylofon für Eintragung.“, „Suche eine ABE für....“, „Kann mir mal jemand seinen Schein mit der Eintragung für ..... kopieren?“ etc.

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Bier kalt stellen ist auch irgendwie kochen.


Geschrieben von Matze61 am 20.01.2020 um 14:16:

zum zitierten Beitrag Zitat von MeinerEiner
Aber es wäre doch möglich und wünschenswert wenn Eintragungen im zum Fahrzeug gehörenden Datensatz eingepflegt wären, oder?! Oder wäre das zu einfach? In diesen Daten würde dann auch die Abmeldung nach Einzug des Scheines zu finden sein. Ökonomisch und kundenorientiert!

Bin selbst in einer Bundesbehörde tätig. Ich kann Dir versichern, eigentlich ist dort alles haarklein geregelt. Wie gesagt, Bundesbehörde. Es gibt evtl. von Land zu Land oder auch von Landkreis zu Landkreis unterschiedliche Bestimmungen. Aber auch bei uns sitzen nur Menschen an den Rechnern. Deshalb werden Fehler gemacht. Das vervielfacht sich wahrscheinlich, wenn entsprechende Dokumente zwischen einzelnen Behörden bearbeitet werden.

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Bier kalt stellen ist auch irgendwie kochen.


Geschrieben von SG-Opa am 20.01.2020 um 15:53:

zum zitierten Beitrag Zitat von Börnie
zum zitierten Beitrag Zitat von Weich-Ei
zum zitierten Beitrag ..........der allgemeine Glaube wer den Brief in der Hand hat ist "Besitzer" auch wenn er nicht drin steht ist ein Irrglaube........

Dieses Wissen ist für einen Käufersehr wichtig.
Deswegen gehört in einen Kaufvertrag unbedingt die Bestätigung vom Verkäufer, dass das Fahrzeug sein Eigentum ist.

Wie heisst es so schön unter C4c . " Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen"

Sonst wird man im bösen-blöden Fall ganz schnell zum Hehler.

Gruss Börnie ( nur mal so als Anmerkung weils gerade passt )

Das ist so nicht korrekt. Das Fahrzeug wird auf den Besitzer zugelassen, wenn er den "Kfz-Brief" vorlegt. Meine gebrauchte E-Glide damals wurde so zugelassen, einen Kaufvertrag wollte die Zulassungsstelle nicht sehen. "Besitzer" ist nicht "Eigentümer", deshalb steht das unter C4c. Bei einer Finanzierung steht Euer Name als Besitzer im Brief, Eigentümer ist aber die Bank. Oder Eure Frau, wenn Ihr ihr den Brief gebt. :-)


Geschrieben von MeinerEiner am 20.01.2020 um 18:52:

@Matze: Ist mir Gott sei Dank nie passiert, würde aber heißen das der Eintragungsmarathon von vorn beginnen würde. Wäre doch sicherer wenn die Daten zentral gespeichert sind und wenn nicht jeder Koch sein eigenes Süppchen kochen würde. 
Der Hauptvorteil von EDV ist ja schließlich daß man von unterschiedlichen Orten aus jederzeit an gesicherte Daten kommt. Dazu ein Programm mit entsprechender Oberfläche kann keine Hexerei sein. Auch nicht für'ne Behörde....großes Grinsen 

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Geschrieben von Börnie am 20.01.2020 um 20:54:

zum zitierten Beitrag Zitat von SG-Opa
zum zitierten Beitrag Zitat von Börnie
zum zitierten Beitrag Zitat von Weich-Ei
zum zitierten Beitrag ..........der allgemeine Glaube wer den Brief in der Hand hat ist "Besitzer" auch wenn er nicht drin steht ist ein Irrglaube........

Dieses Wissen ist für einen Käufersehr wichtig.
Deswegen gehört in einen Kaufvertrag unbedingt die Bestätigung vom Verkäufer, dass das Fahrzeug sein Eigentum ist.

Wie heisst es so schön unter C4c . " Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen"

Sonst wird man im bösen-blöden Fall ganz schnell zum Hehler.

Gruss Börnie ( nur mal so als Anmerkung weils gerade passt )

Das ist so nicht korrekt. Das Fahrzeug wird auf den Besitzer zugelassen, wenn er den "Kfz-Brief" vorlegt. Meine gebrauchte E-Glide damals wurde so zugelassen, einen Kaufvertrag wollte die Zulassungsstelle nicht sehen. "Besitzer" ist nicht "Eigentümer", deshalb steht das unter C4c. Bei einer Finanzierung steht Euer Name als Besitzer im Brief, Eigentümer ist aber die Bank. Oder Eure Frau, wenn Ihr ihr den Brief gebt. :-)

Was bitte ist nicht korrekt ?
 

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Geschrieben von Börnie am 20.01.2020 um 20:57:

zum zitierten Beitrag Zitat von MeinerEiner
@Matze: Ist mir Gott sei Dank nie passiert, würde aber heißen das der Eintragungsmarathon von vorn beginnen würde. Wäre doch sicherer wenn die Daten zentral gespeichert sind und wenn nicht jeder Koch sein eigenes Süppchen kochen würde. 
Der Hauptvorteil von EDV ist ja schließlich daß man von unterschiedlichen Orten aus jederzeit an gesicherte Daten kommt. Dazu ein Programm mit entsprechender Oberfläche kann keine Hexerei sein. Auch nicht für'ne Behörde....großes Grinsen

Ich bin sicher, dass das Ziel genau DAS ist : alle Daten gesammelt an "einem" Ort.
Ob das nun gut oder nicht gut ist ........ tja, die Meinung kann/darf/muss sich jeder selbst bilden.

Wie "toll" Behörden und andere Dinger sind erfahre ich zur Zeit laufend bei einem Gericht ( ja, in
Deutschland ) : die wissen mittlerweile, dass es eMails gibt.
Seit Kurzem dürfen die da sogar eMail benutzen. Aber NUR inoffiziell und quasi ohne rechtlichen Wert. :-(


Gruss Börnie

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Geschrieben von Matze61 am 20.01.2020 um 21:20:

@Börnie und @MeinerEiner: das ist eben Wunschdenken. Ich würde mir bei meinem Job vieles anders wünschen, will jetzt aber aus gutem Grund nicht näher ins Detail gehen. Glaubt mir aber: es ist nicht unbedingt gewollt, darüber nachzudenken, wie es besser geht.

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