Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Allgemein (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=16)
-- Allgemein: Motorräder (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=1)
--- Neue Helmverordnung: ECE Norm 22.06 (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=96864)


Geschrieben von true black am 15.06.2020 um 12:10:

Damit in D auch alles geregelt wird. Hab das so verstanden, dass ab 2023 alle ECE 22.05 Helme nicht mehr "fahrbar" sind. Schön langsam reicht es mit den Einschränkungen für Motorradfahrer. Baby

https://www.motorradonline.de/ratgeber/helmnorm-ece-22-06/

__________________
"Genieße das Leben ständig, denn du bist länger tot als lebendig"


Geschrieben von Sticki1 am 15.06.2020 um 12:13:

Naja mal abwarten.
Die ersten Helme nach neuer Norm werden erst zum Jahresende erwartet. 
Glaub kaum dass ein Helm,der heuer noch nach Alter Norm gekauft wurde, dann in 3 Jahren in die Tonne muss.
Es heißt ja dass selbst der Hersteller 3 Jahre übergangsfrist hat.
Und die wird es auch hauptsächlich betreffen.
Solange werden ja auch Altbestände weiterhin verkauft.


Geschrieben von Micha65el am 15.06.2020 um 12:20:

Wann die neue Norm in Kraft tritt, ist noch nicht bekannt. Klar ist aber, dass ab diesem Zeitpunkt den Herstellern nur drei Jahre Zeit bleiben, ihre Helme auf die neue ECE 22.06 anzupassen. Auch der Weiterverkauf von ECE 22.05-Helmen ist nur noch für diese Übergangsfrist erlaubt.

So wie ich es verstehe, geht es ausschließlich um den Verkauf.

__________________
Gruß Micha

“Wenn es Dir wirklich egal ist, was zum Teufel jemand von Dir hält, dann hast Du ein gefährliches Maß an Freiheit erreicht.”
Jim Carrey


Geschrieben von HeikoJ am 15.06.2020 um 12:24:

zum zitierten Beitrag Zitat von Micha65el
So wie ich es verstehe, geht es ausschließlich um den Verkauf.

Das ist korrekt, genauer um den gewerblichen Verkauf.

__________________
Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von BKOtti am 15.06.2020 um 12:31:

Wenn ich nicht ganz falsch liege, geht es bei der Norm um die Herstellung und den Verkauf. Es gibt in Deutschland keine Pflicht, einen aktuellen EC Helm zu tragen. Das Gesetz spricht nur von einem "geeigneten" Helm, wozu ja der Wehrmachtshelm nicht gehört. großes Grinsen

__________________
ride with pride


Geschrieben von Sticki1 am 15.06.2020 um 12:45:

Die Italiener legen das aber anderst ausfröhlich


Geschrieben von true black am 15.06.2020 um 12:49:

zum zitierten Beitrag Zitat von Sticki1
Die Italiener legen das aber anderst ausfröhlich

Genau um das geht es. Im EU-Ausland wird sehr wohl auf die ECE-Norm geschaut. Umsatz bringer für die Helmhersteller. Wir helfen ja wo wir können. großes Grinsen

__________________
"Genieße das Leben ständig, denn du bist länger tot als lebendig"


Geschrieben von Ole66 am 15.06.2020 um 14:44:

zum zitierten Beitrag Zitat von true black
Damit in D auch alles geregelt wird.

In Deutschland ist das eben genau so geregelt, dass der Helm nur wie ein Helm aussehen, aber kein ECE haben muss. Und schon gar nicht ab dann und dann mit neuer Norm. Es geht um den Vertrieb, nicht um das Tragen.

__________________
Ole aus Stendal
_____________________________________________
"Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe." G.W. Werner

   Frieden und   
   Freiheit        
   für alle!        


Geschrieben von true black am 15.06.2020 um 14:51:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ole66
zum zitierten Beitrag Zitat von true black
Damit in D auch alles geregelt wird.

In Deutschland ist das eben genau so geregelt, dass der Helm nur wie ein Helm aussehen, aber kein ECE haben muss. Und schon gar nicht ab dann und dann mit neuer Norm. Es geht um den Vertrieb, nicht um das Tragen.

__________________
"Genieße das Leben ständig, denn du bist länger tot als lebendig"


Geschrieben von HeikoJ am 15.06.2020 um 14:54:

Dann glaub du das ...
Wobei, für den Sporteinsatz sind seit 2004 tatsächlich nur noch ECE 22-04 und 22-05 zulässig.

__________________
Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von Fifty63 am 15.06.2020 um 15:40:

Was World of Bikers schreibt entspricht nicht den aktuellen Gesetzestexten. Wenn du meinst du musst etwas belegen dann nimm keine Bildzeitung ähnlichen Texte dazu. Es gibt zur Zeit keine ECE Pflicht in D

§ 21a
Sicherheitsgurte, Rollstuhl-Rückhaltesysteme, Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme, Schutzhelme(1) 1Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein; dies gilt ebenfalls für vorgeschriebene Rollstuhl-Rückhaltesysteme und vorgeschriebene Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme. 2Das gilt nicht für 1. (weggefallen) 2. Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen, 3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen, 4. Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist, 5. das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern, 6. Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.(2) 1Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. 2Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.

__________________
Gruß Henning


Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: Mach das nie, nie wieder.


Geschrieben von Sticki1 am 15.06.2020 um 15:48:

Also ich werde auch definitiv nicht 3 Helme entsorgen die ich mit erst zugelegt habefröhlich


Geschrieben von Ole66 am 15.06.2020 um 15:56:

zum zitierten Beitrag Zitat von true black
zum zitierten Beitrag Zitat von Ole66
zum zitierten Beitrag Zitat von true black
Damit in D auch alles geregelt wird.

In Deutschland ist das eben genau so geregelt, dass der Helm nur wie ein Helm aussehen, aber kein ECE haben muss. Und schon gar nicht ab dann und dann mit neuer Norm. Es geht um den Vertrieb, nicht um das Tragen.

Quelle: Busgeldkatalog
FAQ: ECE-Norm 22/05 ....
Dürfe Helme ohne ECE-Zulassung verwendet werden? Laut Gesetz kommen Fahrer ihrer Helmpflicht auf dem Motorrad nach, wenn sie einen geeigneten Helm tragen. Eine ECE-Zulassung muss dafür nicht vorliegen.

Mehr muss zum Tragen eines Helms in Deutschland dazu nicht gesagt werden.

__________________
Ole aus Stendal
_____________________________________________
"Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe." G.W. Werner

   Frieden und   
   Freiheit        
   für alle!        


Geschrieben von Sticki1 am 15.06.2020 um 16:03:

Solange in Deutschland ein Helm über die Ohren geht ist nix zu befürchten. 
Stahlhelme wurden aber schon beanzeigt da sie nicht geeignet sind.
Ich seh das genauso.