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--- Neue Helmverordnung: ECE Norm 22.06 (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=96864)
Damit in D auch alles geregelt wird. Hab das so verstanden, dass ab 2023 alle ECE 22.05 Helme nicht mehr "fahrbar" sind. Schön langsam reicht es mit den Einschränkungen für Motorradfahrer.
https://www.motorradonline.de/ratgeber/helmnorm-ece-22-06/
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"Genieße das Leben ständig, denn du bist länger tot als lebendig"
Naja mal abwarten.
Die ersten Helme nach neuer Norm werden erst zum Jahresende erwartet.
Glaub kaum dass ein Helm,der heuer noch nach Alter Norm gekauft wurde, dann in 3 Jahren in die Tonne muss.
Es heißt ja dass selbst der Hersteller 3 Jahre übergangsfrist hat.
Und die wird es auch hauptsächlich betreffen.
Solange werden ja auch Altbestände weiterhin verkauft.
Wann die neue Norm in Kraft tritt, ist noch nicht bekannt. Klar ist aber, dass ab diesem Zeitpunkt den Herstellern nur drei Jahre Zeit bleiben, ihre Helme auf die neue ECE 22.06 anzupassen. Auch der Weiterverkauf von ECE 22.05-Helmen ist nur noch für diese Übergangsfrist erlaubt.
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Gruß Micha
“Wenn es Dir wirklich egal ist, was zum Teufel jemand von Dir hält, dann hast Du ein gefährliches Maß an Freiheit erreicht.”
Jim Carrey
zum zitierten Beitrag Zitat von Micha65el
So wie ich es verstehe, geht es ausschließlich um den Verkauf.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
Wenn ich nicht ganz falsch liege, geht es bei der Norm um die Herstellung und den Verkauf. Es gibt in Deutschland keine Pflicht, einen aktuellen EC Helm zu tragen. Das Gesetz spricht nur von einem "geeigneten" Helm, wozu ja der Wehrmachtshelm nicht gehört.
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ride with pride
Die Italiener legen das aber anderst aus
zum zitierten Beitrag Zitat von Sticki1
Die Italiener legen das aber anderst aus
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"Genieße das Leben ständig, denn du bist länger tot als lebendig"
zum zitierten Beitrag Zitat von true black
Damit in D auch alles geregelt wird.
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Ole aus Stendal
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"Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe." G.W. Werner
Frieden und
Freiheit
für alle!
zum zitierten Beitrag Zitat von Ole66
zum zitierten Beitrag Zitat von true black
Damit in D auch alles geregelt wird.
In Deutschland ist das eben genau so geregelt, dass der Helm nur wie ein Helm aussehen, aber kein ECE haben muss. Und schon gar nicht ab dann und dann mit neuer Norm. Es geht um den Vertrieb, nicht um das Tragen.
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"Genieße das Leben ständig, denn du bist länger tot als lebendig"
Dann glaub du das ...
Wobei, für den Sporteinsatz sind seit 2004 tatsächlich nur noch ECE 22-04 und 22-05 zulässig.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
Was World of Bikers schreibt entspricht nicht den aktuellen Gesetzestexten. Wenn du meinst du musst etwas belegen dann nimm keine Bildzeitung ähnlichen Texte dazu. Es gibt zur Zeit keine ECE Pflicht in D
§ 21a
Sicherheitsgurte, Rollstuhl-Rückhaltesysteme, Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme, Schutzhelme(1) 1Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein; dies gilt ebenfalls für vorgeschriebene Rollstuhl-Rückhaltesysteme und vorgeschriebene Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme. 2Das gilt nicht für 1. (weggefallen) 2. Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen, 3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen, 4. Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist, 5. das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern, 6. Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.(2) 1Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. 2Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
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Gruß Henning
Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: Mach das nie, nie wieder.
Also ich werde auch definitiv nicht 3 Helme entsorgen die ich mit erst zugelegt habe
zum zitierten Beitrag Zitat von true black
zum zitierten Beitrag Zitat von Ole66
zum zitierten Beitrag Zitat von true black
Damit in D auch alles geregelt wird.
In Deutschland ist das eben genau so geregelt, dass der Helm nur wie ein Helm aussehen, aber kein ECE haben muss. Und schon gar nicht ab dann und dann mit neuer Norm. Es geht um den Vertrieb, nicht um das Tragen.
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Ole aus Stendal
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"Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe." G.W. Werner
Frieden und
Freiheit
für alle!
Solange in Deutschland ein Helm über die Ohren geht ist nix zu befürchten.
Stahlhelme wurden aber schon beanzeigt da sie nicht geeignet sind.
Ich seh das genauso.