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Die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr, oder im Kurztitel Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), hat als Bundesrechtsverordnung die zulassungstechnischen Teile
der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und die bisherige Fahrzeugregisterverordnung (FRV) abgelöst und normiert die Zulassung von Fahrzeugen und Personen zum Öffentlichen Straßenverkehr
in Deutschland. Die StVZO soll Schritt für Schritt abgelöst werden. Mit der Einführung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung waren Änderungen im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für
Verkehrsordnungswidrigkeiten verbunden.
Die StVZO wird derzeit abgebaut und in andere Verordnungen überführt. Der erste Schritt wurde mit der Überarbeitung des Teils A mit den §§ 1–15 (Zulassung von Personen zum Straßenverkehr) durchgeführt.
Dieser Teil wurde durch die Verordnung über die Zulassung von Personen im Straßenverkehr Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) am 1. Januar 1999 aufgehoben und ersetzt.
Der zweite Schritt betraf den Bereich der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr mit den §§ 24–28, Teil IIa und den Anlagen I–VII, die zum 1. März 2007 aus der StVZO gestrichen und mit
entsprechenden Änderungen in die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) überführt wurden. 2011 wurden einige Vorschriften der StVZO in die EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung überführt.
Vorgesehen ist – wann, ist noch offen – eine Fahrzeug-Betriebs-Verordnung (FBV). Mit dessen Einführung soll die StVZO endgültig abgeschafft werden.
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nicht jedes Anbauteil an einem zulassungsfähigen Neufahrzeug hat ein E-Zeichen, daher gilt immer, dass der Homologationszustand der Standard für die Erteilung der BE ist und war.
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noch ohne CAN-BUS und ABS...
http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm
zum zitierten Beitrag Zitat von DéDé
nicht jedes Anbauteil an einem zulassungsfähigen Neufahrzeug hat ein E-Zeichen, daher gilt immer, dass der Homologationszustand der Standard für die Erteilung der BE ist und war.
zum zitierten Beitrag Zitat von Gerd
Unten links ne DOT-Prüfnummer und darüber das Harley-Logo mit anderen Zahlenkombis.
So sollte es ohne Probleme durchgehen, hab auch noch nie Probleme gehabt
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
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Es ist eindeutig festgelegt ist das eine DOT Prüfnummer in Europa keinerlei Gültigkeit hat,
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§21a StVZO:
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That´s what I want to be rembered for: For being honest. Nothing else is worth a damn! (I.F.Kilmister)
ich habe eine UBB vom dealer zu meiner road king special scheibe bekommen. fahre seit 1978 harley und eine "kackscheibe" hat weder der TÜV, noch die polizei jemals bemängelt. die ganze diskussion ist doch nur noch rechthaberisch.
Jetzt wird’s ja langsam wirklich (nicht mehr) lustig.Ich sehe das auch so.Kaufe ich mir ein nagelneues Fahrzeug bei einem Deutschen Händler dann muss ich also erst noch einmal einen Gutachter bitten gründlich zu schauen ob auch alles wirklich TÜV Konform ist ??? Langsam wird’s echt Affig und da hört auch jegliches Verständnis für Sicherheit usw auf...Kauf mir demnächst ein Kamel und wehe da ist kein so wichtiges E Prüfzeichen drauf... Soll mir mal einer die Weiterfahrt verweigern wegen einer originalen Harley Werksscheibe.Reine Schikane ist das in meinen Augen...Sollen sich mal um wirklich wichtigere Dinge kümmern als son Bullshit
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Das Geheimnis des Glücks ist Freiheit und das Geheimnis der Freiheit ist, eine Harley Davidson zu fahren und du wirst die grenzenlose Freiheit spüren…
zum zitierten Beitrag Zitat von motoschrauber
Nochmal: Die StVZO ist seit Jahren nicht mehr in Kraft!
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zum zitierten Beitrag Zitat von motoschrauber
zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
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StVZO, StVZO, StVZO...................Mannmannmann..............Nochmal: Die StVZO ist seit Jahren nicht mehr in Kraft!
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zum zitierten Beitrag Zitat von motoschrauber
Aha. Demzufolge ist also eindeutig jede Harley (sowie offenbar diverse Kawas usw) mit werksseitig montierter Scheibe gar nicht zulassungsfähig.
Jeder Käufer einer Harley mit werksseitig montierter Scheibe muss die also abbauen, bevor er damit rumfährt. Ne E-Glide muss also ohne Scheibe gefahren werden, wenn man nicht illegal rumfahren will......... Ja nee, is klar.
Sachma, gehts noch? Was verbreitest Du hier?
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Irgendeine Kennzeichnung scheint es ja auf jeder Scheibe zu geben. DOT oder Harley-Nr oder sonstwas.
Könnte man die nicht einfach nachträglich eintragen lassen ?
Die Vorschriften die zur Erlangung der ABE für eine beliebige Verkleidung/Scheibe/Windschild beachtet werden müssen. Die TÜV Dokumente kann ich hier leider nicht posten da Gebührenpflichtig.
Das Prüfungsergebnis ist die Zuteilung einer KBA Nummer. Gleiche Prüfungen müßten für eine Scheibe ohne Kennzeichnung vorgenommen werden.
VdTÜV - Merkblatt 736 “Verkleidungen für Krafträder“
Materialprüfung gemäß TA 29, Absatz 3.6.8
Äußere Gestaltung: VO (EU), Nr. 44/2014, Anhang VIII
Sichtfeldmessung (Mbl. 736 mit § 35b StVZO)
Anforderungen an Betätigungseinrichtungen: VO (EU) Nr.3/2014, Anh VIII
Steuerfähigkeit, Kurvenfahreigenschaften, Wendefähigkeit: VO (EU), Nr. 3/2014, Anh XIV
Höchstgeschwindigkeit, Änderung
Anbau und Befestigung
Lichttechnische Einrichtungen: VO (EU) Nr. 3/2014, Anh IX
Scheinwerfer, Wirksamkeit
Fahrtrichtungsanzeiger, geometrische Sichtbarkeit
Spiegel, Anbauposition bleibt erhalten
Sicht auf Instrumente
Lenker: Freiraum Lenkbewegung, Freiraum Griffe
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Wem ist denn ähnliches passiert wie dem @wildgit . Musste denn noch jemand Strafe zahlen?
Habe gerade mal mit einem Bekannten vom TÜV telefoniert. Folgendes Ergebnis in Kurzfassung:
Da die Harleys ja ein amerikanisches Produkt sind haben sie auf den Teilen kein E-Prüfzeichen, sondern DOT-Nummern.
Um die Fahrzeuge für den europäischen Markt zulassungsfähig zu bekommen, bedarf es einer EG-Genehmigung für die
Serienmodelle. Diese EG-Genehmigung steht mit entsprechender Nummer auch in den Fahrzeugpapieren.
Mein TÜV-Mann hat mit den Daten meiner Road King in seinem PC-Bestand diese EG-Genehmigungsnummer aufgerufen.
Unter dieser Nummer besteht ein ca. 100 Seiten umfassendes Papier in dem alle Anbauteile pp. aufgeführt und erklärt
sind. Unter anderem auch die verschiedenen Windschilder (z.B. für Police-Modelle) mit DOT-Nummer.
Über diese Schiene ist das Fahren der Road King mit Windschild i.O. wenn es sich um ein Original-Harley Bauteil handelt.
Zubehör-Schilder anderer Hersteller sind davon natürlich nicht erfasst und bedürfen einer ABE
zum zitierten Beitrag Zitat von Gerd
Habe gerade mal mit einem Bekannten vom TÜV telefoniert. Folgendes Ergebnis in Kurzfassung:
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