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Geschrieben von DéDé am 04.01.2021 um 13:03:

zum zitierten Beitrag Zitat von DéDé
nicht jedes Anbauteil an einem zulassungsfähigen Neufahrzeug hat ein E-Zeichen, daher gilt immer, dass der Homologationszustand der Standard für die Erteilung der BE ist und war.

sag ich doch...........

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noch ohne CAN-BUS und ABS...

http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm


Geschrieben von Ole66 am 04.01.2021 um 20:50:

Ganz schön kompliziert alles. verwirrt
Die Fragen, die mir hier beim Lesen durch den Kopf gingen:
- Was ist mit der Original-Scheibe der RoadKing Classic an einer RoadKing Special, die ab Werk ohne Scheibe ist?
- Was ist mit nem RoadKing-Lenker einer RK aus 2015 an einer RK aus 2010?
- Was ist mit Original HD-HighwayPegs, die an einigen Tourern ab Werk montiert wurden?
- Was ist mit Original HD-Spiegeln, -Risern, ... usw?

Alles erlaubt, weil Original-HD? Ich glaube eher NICHT.

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Ole aus Stendal
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"Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe." G.W. Werner

   Frieden und   
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   für alle!        


Geschrieben von HeikoJ am 05.01.2021 um 01:15:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ole66
- Was ist mit der Original-Scheibe der RoadKing Classic an einer RoadKing Special, die ab Werk ohne Scheibe ist?
- Was ist mit nem RoadKing-Lenker einer RK aus 2015 an einer RK aus 2010?
- Was ist mit Original HD-HighwayPegs, die an einigen Tourern ab Werk montiert wurden?
- Was ist mit Original HD-Spiegeln, -Risern, ... usw?

Ohne Gewähr ...

Scheibe an RoadKing Special könnte mit viel Papierkram von HD und einem sehr engagierten Prüfer/Gutachter via Gutachten gehen, allerdings nicht eingetragen. Ausgehend von der Annahme das beide Maschinen das gleiche Baumuster sind, die Scheibe an der Classic für Europa eigentlich zugelassen ist und etwa gleiche technische Daten haben,usw.
Lenker ist sehr schwer zu sagen, da muß schon jemand das Modell sehr gut kennen um das zu merken, eventuell mit Gutachten wie die Scheibe. Im Falle eines Unfalls sind die Gutachter der Versicherungen extrem drauf, grade was HD betrifft und finden normalerweise jeden Schei*. Es wird dann ganz gerne mindestens auf Teilschuld wegen unzulässiger Anbauten plädiert. 
Highway Pegs auf keinen Fall, jedenfalls nicht in einer Kontrolle, entweder als Verkehrsgefährdung (vorstehende Außenkanten), wegen §23 Strassenverkehrsordnung: Füße müssen immer auf den Fußrasten bleiben, es sind die Rasten gemeint die zur sicheren Führung des Fahrzeuges dienen, oder Fußrastenanlage ohne ABE.
Beim TÜV kommt es wohl drauf an ob man einen Prüfer für Motorräder hat. Ist ein spezielles Problem in Deutschland, Österreich, Schweiz. Wenn sie serienmäßig dran sind wie bei den CVO stehen sie im ausgeklappten Zustand seitlich über. Nachträglich angebaut haben sie keine ABE, zählt wegen der Befestigung als Fußrastenanlage. Und selbst wenn sie eingeklappt sind besteht die potentielle Möglichkeit sie zu benutzen. Keine Ahnung wie Im hochgeklappten Zustand festschweißen bewertet wird ... 
Spiegel müssen eine E Kennzeichnung haben, haben sie zumindest bei in Deutschland ausgelieferten HD's und soweit ich weiß auch die HD Zubehörspiegel.
Riser benötigen ABE, Gutachten/Unbedenklichkeitsbescheinigung, Verwendung bei gleichem Baumuster von HD kann funktionieren.
Die Polizei wird vor Kontrollen genauestens eingewiesen wonach die gucken müssen, bei Großkontrollen sind auch immer TÜV Sachverständige dabei. Grundsätzlich ist der Halter für den Zustand des Fahrzeuges verantwortlich und muß nachweisen das die Anbauten zulässig sind.
Und ein TÜV Prüfer weiss nie ob der Kunde echt ist oder ob mal jemand gucken will wie großzügig die Begutachtung ausfällt. Hessen hat durch die zwei Bündelungsbehörden die Änderungsabnahmen vereinheitlicht, da hat der Prüfer vor Ort so gut wie keinen Spielraum mehr.

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Geschrieben von Ole66 am 05.01.2021 um 06:13:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
Ohne Gewähr ...

Scheibe an RoadKing Special  ...
... vor Ort so gut wie keinen Spielraum mehr.
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Euer spießiger Sesselfurzer ...

Genau das meinte ich. Jetzt kommt das große ABER: 
Im wirklichen Leben hat ein hervorragend geschulter Polizeibeamter - auch bei einer Großkontrolle - etwas anderes zu tun, als auf die DOT der Scheibe zu schauen oder den Lenker auszumessen. Da sind eher andere Sachen angesagt, die tatsächlich relevant sind. Auch für die "Außenwirkung " der Kontrollgruppe, die am Wochenende nicht bei Ihren Familien sein dürfen & kontrollieren müssen. Alles eine Frage der Verhältnismäßigkeit und - auch ganz wichtig - wie man als Mopedfahrer mit höchst illegalen Anbauten Augenzwinkern dem Gesetzes-Kontrollator gegenüber auftritt. Das sind auch alles nur Menschen, die Ihre Arbeit machen & später Pension haben wollen. Es gibt zwar noch einige Arschlöcher und Krümelkacker bei den Gesetzeshütern, die sind aber höchst selten geworden. Da muss man echt schon Pech haben. Und wenn man nicht bewusst in Polizeigroßkontrollen rein ballert geht es den meisten hier so, dass die 10 Jahre lang auf den Straßen rumbollern, ohne je kontrolliert zu werden.

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Geschrieben von Fochelfighter am 05.01.2021 um 09:50:

So wie Du es im Wald hinein rufst so schallt es auch  wieder raus...Ich denke auch dass man schon recht „bessere Karten“ hat wie man bei einer Kontrolle dem Beamten gegenüber auftritt !Freude Das alleine ist natürlich keine Garantie aber schafft zumindest schon mal eine Basis der eventuellen Einigung.
Mich interessiert wo bzw. welche  Nr. es in den Fahrzeugpapieren denn genau steht für die Aufrufung der EG ABE am TÜV PC ? Ich wollte nämlich Anfang der Saison meine Burly Slammer Tieferlegungsfedern bei meinem sehr „zutraulichen“ Tüvprüver eintragen lassen.Da würde ich gerne mal ein Blick drauf werfen...Oder das relevanteste am besten ausdrucken lassen ? Nur mal so zum lesen.

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Geschrieben von HeikoJ am 05.01.2021 um 11:51:

zum zitierten Beitrag Zitat von Fochelfighter
Nr. es in den Fahrzeugpapieren denn genau steht für die Aufrufung der EG ABE am TÜV PC ?

Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) Feld K, auf dem Typenschild und Punkt 0.7 auf dem CoC ...

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Geschrieben von true black am 05.01.2021 um 13:20:

Und bei Importmodellen wie meiner ist da nur ein Strich. D. h. Ich bräuchte für meine Scheibe eine Einzelabnahme?

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Geschrieben von HeikoJ am 05.01.2021 um 14:11:

zum zitierten Beitrag Zitat von true black
Ich bräuchte für meine Scheibe eine Einzelabnahme?

Korrekt, bei Importmodellen brauchst du auch für Anbauteile mit ABE eine Einzelabnahme, weil sich die ABE auf die EG Typzulassung bezieht.

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Geschrieben von true black am 05.01.2021 um 14:28:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von true black
Ich bräuchte für meine Scheibe eine Einzelabnahme?

Korrekt, bei Importmodellen brauchst du auch für Anbauteile mit ABE eine Einzelabnahme, weil sich die ABE auf die EG Typzulassung bezieht.

Alles andere ist auch eingetragen. An die Scheibe hat wohl keiner mehr gedacht.

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