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Geschrieben von dackelpack am 29.07.2020 um 16:29:

zum zitierten Beitrag ......So weit so gut, ich fahr jetzt immer direkt in die Kontrollen um denen die Zeit zu stehlen großes Grinsen......

Der ist gut!

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Geschrieben von robmaison am 29.07.2020 um 17:05:

Muss es denn unbedingt der Big Sucker sein?
Habe den S&S Stealth in Kombi mit der neuen FMC Cobra auf meiner 2016er 48 - nix Eintragung und alles zu meiner vollsten Zufriedenheit.

Grüße
Yogi


Geschrieben von Schadto am 29.07.2020 um 17:38:

zum zitierten Beitrag Zitat von robmaison
Muss es denn unbedingt der Big Sucker sein?
Habe den S&S Stealth in Kombi mit der neuen FMC Cobra auf meiner 2016er 48 - nix Eintragung und alles zu meiner vollsten Zufriedenheit.

Grüße
Yogi

Nix Eintragung ist solange ok bis sie dich halt mal rannehmen.
Und da hab ich einfach kein Bock drauf. 
Ich möchte weitestgehend legal unterwegs sein, also gibts nur was mit abe oder Gutachten zum eintragen. 
Aber in dem Fall werde ich um eine einzelabnahme nicht drum herum kommen. 

Danke euch allen, 
Sobald die auspuffanlage da ist teste ich sie mal und dann werde ich sehen ob sie mir gefällt.


Geschrieben von robmaison am 30.07.2020 um 10:00:

Das ist so nicht richtig - der S&S Stealth mit der "TÜV-Blende" hat eine entsprechende Kennzeichnung, wodurch er nicht eintragungspflichtig ist (vergleichbar mit anderen Anbauteilen wie z.Bsp. Blinker).
Und die Cobra Anlage von FMC ist ebensowenig eintragungspflichtig.
Meine 48 ist mittlerweile komplett legal unterwegs...

Grüße


Geschrieben von Leon_ am 30.07.2020 um 10:12:

Beides zusammen ist aber eintragungspflichtig Augenzwinkern


Der Luftfilter müsste sogar mit Originalauspuff abgenommen und eingetragen werden.

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Meilleures salutations, 

Leon

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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"


Geschrieben von robmaison am 30.07.2020 um 10:26:

Ist mir so nicht bekannt und hat auch bei der GTÜ vor ein paar Wochen niemanden interessiert.


Geschrieben von Leon_ am 30.07.2020 um 10:32:

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht Augenzwinkern 
Zubehörauspuffanlagen und -Luftfilter in Kombination müssen grundsätzlich abgenommen und eingetragen werden. 
Ab EURO4 ist es sogar nicht mal mehr möglich, diese Eintragung durchführen zu lassen, es sei denn, man hat ein Kombigutachten, explizit für die Teile.

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Meilleures salutations, 

Leon

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Geschrieben von dackelpack am 30.07.2020 um 18:46:

zum zitierten Beitrag Zitat von Leon_
.... Zubehörauspuffanlagen und -Luftfilter in Kombination müssen grundsätzlich abgenommen und eingetragen werden......

So isses! Als ich meine Penzl angebaut habe und auf den geänderten Luftfilter umgerüstet habe, gab es noch kein entsprechendes Kombi-Gutachten. Es wurde ersteinmal nur der Luftfilter mit dem Hinweis eingetragen, dass es bei einer Kontrolle zu Problemen hinsichtlich der Penzl-Anlage kommen könne, muss es aber nicht. Bei einem der Klappenauspuffhersteller hab ich mal gelesen, die Anlage ist nur legal, solange sich der restliche Antriebsstrang im Originalzustand befindet. Es gibt hier im Forum aber auch ein Penzl-Schreiben, in dem steht, dass eine Eintragung  in Verbindung mit einem offenen Luftfilter durchaus möglich ist.

Ich habe es jetzt durch, wenn es auch ein teurer Spaß war. Bei mir steht jetzt "I.V.M. Austauschluftfilter siehe oben". Wichtig ist "I.V.M." (in Verbindung mit)!

Edit: Auf der Rückseite der Plastikkarte steht: "Änderungen anderer relevanter Bauteile der Antriebseinheit (z.B. Luftfilter) müssen eine entsprechende Zulassung aufweisen (StVZO / EG-BE).

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Geschrieben von robmaison am 30.07.2020 um 19:27:

Wollte gar nicht so weit Off-Topic gehen - sorry vorab...

Ich ging bislang davon aus, dass weder der Stealth Luftfilter noch die Cobra Abgasanlage eingetragen werden müssen, da beide ja eine ABE haben.
Beim fälligen TÜV-Termin vor einigen Wochen habe ich zum einen einen Lenkerumbau samt Stahlflex Bremsleitungen sowie die PS-Dämpfer gleich mit eintragen lassen. Der Prüfer hat sich ALLES sehr genau angeschaut (musste sogar die Kennzeichenbeleuchtung abbauen um die Kennzeichnung zu zeigen) und hatte bei Auspuff und Luftfilter nichts zu beanstanden. Eintragung Fehlanzeige.

Muss ich einen anderen Prüfer aufsuchen?


Geschrieben von dackelpack am 30.07.2020 um 20:54:

Ebenfalls off-topic:
Nach zwei Jahren Kleinkraftrad habe ich 1980 mein erstes Motorrad gekauft. Damals wurde ich noch mit einer defekten Blinkerbirne nach Hause geschickt und musste zur (natürlich kostenpflichtigen) Nachprüfung. Heutzutage fährt man mit einem Wasauchimmerauspuff und einem Keineahnungwelcherluftfilter zum TÜV und keinen interessiert es! Ich weiß noch, was es zu der Zeit für ein Krampf war, eine vorverlegte Rastenanlage eintragen zu lassen! Aber, die Zeiten ändern sich (Gott sei Dank) nunmal!

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Geschrieben von dackelpack am 30.07.2020 um 20:56:

zum zitierten Beitrag Zitat von robmaison
... Ich ging bislang davon aus, dass weder der Stealth Luftfilter noch die Cobra Abgasanlage eingetragen werden müssen, da beide ja eine ABE haben.....

Solange du nur das eine oder das andere ranschraubst ist auch alles in Ordnung! Willst du beides haben, wird es etwas komplizierter!

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Geschrieben von Leon_ am 31.07.2020 um 07:57:

 @robmaison  wie gesagt, die Zulassungen (ABE) der einzelnen Bauteile beziehen sich immer nur auf den Originalzustand anderer Bauteile. Baust du nun einen Luftfilter mit einer Betriebserlaubnis und eine AGA ebenfalls mit Betriebserlaubnis an, sind bei ABEs (EGs) nicht mehr gültig! Dann musst du beides in Kombination mit einander abnehmen lassen. 

Dass der TÜVer bei deinem Termin nichts dazu gesagt hat, liegt schlicht daran, dass er dies gar nicht in seinem Umfang der Begutachtung hatte Augenzwinkern Du hast ihn damit beauftragt, einen Lenker und Bremsleitungen abzunehmen. Also guckt er sich die an und prüft angrenzende Bauteile. Ob du nun hinten einen 400er Reifen drauf hast, der nicht abgenommen ist, ist ihm dann egal, denn dafür hast du ihn nicht beauftragt.

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Leon

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Geschrieben von robmaison am 31.07.2020 um 09:26:

 @Leon_ Danke für die Verdeutlichung.
Schade, dass der Prüfingenieur bei einer vollumfänglichen technischen Kontrolle darauf nicht hingewiesen hat.
Dann bleibt am Ende nur zu hoffen, dass die einzelnen Bertriebserlaubnisse der beiden Teile eine Eintragung"erleichtern".
Meine eigentliche Intention war es ja, komplett legal unterwegs zu sein und trotzdem nicht auf Individualität zu verzichten - auch wenn ich das jetzige Problem aus technischer Sicht absolut nicht verstehe, da keines der Bauteile (auch nicht in Kombination) die Fahreigenschaften beeinflusst.
Somit stehe ich also an einem ähnlichen Punkt wie der TE...
Danke euch und allseits stressfreie Fahrt

P.S.
Die Abgasanlage samt Plakette und der mitgeführten Karte hat er sich äußerst genau angeschaut und sogar die verschweißten Einsätze kontrolliert.


Geschrieben von Leon_ am 31.07.2020 um 09:37:

Naja, du schreibst ja, dass du zur Abnahme spezieller Bauteile da warst, das würde ich jetzt nicht einer vollumfänglichen Kontrolle gleichsetzen Augenzwinkern 
Solltest du kein EURO4 Motorrad haben, sollte die Eintragung per Einzelabnahme von AGA und Luftfilter kein Problem sein.

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Meilleures salutations, 

Leon

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Geschrieben von robmaison am 31.07.2020 um 09:54:

Sorry - das war etwas umständlich beschrieben.
Der Termin war zur anstehenden TÜV Abnahme und zeitgleicher Teile Eintragung.