Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Allgemein (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=16)
-- Laberecke (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=19)
--- "Lustiger" TÜV Besuch (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=97997)
Servus,
ich war neulich bei einer GTÜ-Prüfstelle bei uns auf dem Land (LK Augsburg-Nord). Völlig entspannt und freundlich der Kollege.
Auf meine nachfrage bzgl. Eintragung von orig. US LED Rücklicht ohne E-Prüfzeichen hat er noch seine Bekannten abtelefoniert um mir eine fundierte Antwort zu geben, warum dies bei einem EU-Bike nicht möglich ist.
Gezahlt habe ich ebenfalls erst zum Schluss.
Gruß
Michi
Probiere es noch einmal. Der §17 StVo wurde heute für ungültig erklärt. Es gilt wieder die Fassung aus dem Jahr 1970. Damals war nur der Nachweis nötig, dass ein Licht brennt. "Wirkung nachgewiesen" wurde dann in die Papiere eingetragen.
https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/2114561/reformen-der-strassenverkehrsordnung-seit-2009-ungueltig
zum zitierten Beitrag Zitat von Hörbi
Probiere es noch einmal. Der §17 StVo wurde heute für ungültig erklärt. Es gilt wieder die Fassung aus dem Jahr 1970. Damals war nur der Nachweis nötig, dass ein Licht brennt. "Wirkung nachgewiesen" wurde dann in die Papiere eingetragen.
https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/2114561/reformen-der-strassenverkehrsordnung-seit-2009-ungueltig
__________________
When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.
zum zitierten Beitrag Zitat von Hörbi
Der §17 StVo wurde heute für ungültig erklärt. Es gilt wieder die Fassung aus dem Jahr 1970
__________________
Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
Jepp, "In etwa Wirkung" wäre angeblich auch heute noch möglich, falls ich eine aus den USA importierte Maschine hätte. Blöderweise gibt es genau diesselbe Schlussleuchte (gleiche OEM Nummer 67800355) seit einiger Zeit mit dem e-Prüfzeichen.
zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von Hörbi
Der §17 StVo wurde heute für ungültig erklärt. Es gilt wieder die Fassung aus dem Jahr 1970
???
aktuelle Fassung §17 Abschnitt 2a:
(2a) Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.
Fassung 1970:
(2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Ab...........................irkung entsprechend"