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Geschrieben von Lucian am 23.09.2020 um 21:24:

Fragezeichen Bugspoiler TÜV?

Hey Leute, brauche ich für einen Bugspoiler ein Gutachten etc.? Hab kein Bock auf die nächste Mängelkarte von den Kollegen in blau wenn ich wieder angehalten werde.


Geschrieben von Moos am 23.09.2020 um 21:42:

Nö. kein sicherheitsrelevantes Bauteil. So lange da keine scharfen Kanten abstehen, etc. ist alles OK.

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Geschrieben von **Maitre** am 23.09.2020 um 22:06:

...warum ist das eigendlich bei Autos anders? Da braucht doch jedes s****** Anbauteil irgendein Gutachten... (kam mir gerade so mal in den Sinn)

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Viele Grüße, Matthias


Geschrieben von Moos am 23.09.2020 um 22:09:

Weil da der Fußgängerschutz ein ganz andere Rolle spielt, da der Spoiler ja ganz vorne am Auto angebracht ist.

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Geschrieben von HeikoJ am 23.09.2020 um 22:49:

zum zitierten Beitrag Zitat von **Maitre**
Da braucht doch jedes s****** Anbauteil irgendein Gutachten...

Ist bei Motorrädern nicht anders, es glaubt nur jeder das man keine Gutachten braucht. Ein Bugspoiler gilt als festes Verkleidungsteil und muß die entsprechenden Vorschriften bezüglich Splitterschutz, vorstehender Außenkanten und aerodynamischer Eigenschaften erfüllen. Zum Beispiel haben alle von TB angebotenen Bugspoiler ein TÜV Gutachten.

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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von Lucian am 23.09.2020 um 23:26:

Ok, nun bin ich unsicherer als vorher. Ich werde morgen mal den TÜVi fragen was Sache ist.
Ich kann euch gerne morgen Bescheid geben, falls es euch interessiert.


Geschrieben von Middach am 24.09.2020 um 02:57:

Hab an meiner Suzi einen und da wurde die ABE direkt mitgeliefert. Würde ja kein Hersteller machen wenn er nicht müsste.

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Neid muss man sich verdienen, Mitleid kriegst du geschenkt  großes Grinsen

Wer Rechtschreibfehler findet, sollte seine Interpunktion verbessern.cool


Geschrieben von Stacholino am 24.09.2020 um 06:39:

Wenn so ein Anbauteil die Vorschriften erfüllt bekommt man das auch ohne Gutachten eingetragen. Einfach mal mit den Gutachtern reden..aber das hast Du ja vor.


Geschrieben von TheDude am 24.09.2020 um 08:08:

Meinem Tüvmensch ist das Ding gar nicht aufgefallen. Sieht so aus als müsste das Teil von Serie so sein.


Geschrieben von Karuso am 24.09.2020 um 08:39:

ich sage immer...... keine schlafenden Hunde wecken.
Und das praktiziere ich seit 40 Jahren bei allem was ich an Mopeds je gemacht habe.
AUSSER es springt einen an das es nicht Serie ist. Aber jeder wir er will ( oder so ).

Gruß
Karuso


Geschrieben von Moos am 24.09.2020 um 12:15:

Sehe ich auch so, so ein dezenter kleiner Bugspoiler fällt nicht auf und dürfte auch sonst keinen interessieren. Da müßten dann auch die ganzen zusätzlichen Ölkühler eingetragen werden. Interessiert auch keine Sau.

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Geschrieben von Schneckman am 24.09.2020 um 14:56:

Es gibt etliche Teile die regelmäßig mit TÜV Gutachten oder ABE´s angeboten werden, obwohl es nicht in jedem Fall notwendig oder eintragungspflichtig ist.
Manchmal ist der Grund dafür auch nur, das Teil für den Kunden interessanter zu machen - jedenfalls ist das Vorhandensein eines Gutachtens nicht automatisch ein Beleg dafür, daß
das betreffende Teil auch eintragungspflichtig ist oder eine ABE überhaupt braucht.
Mir hat mal ein TÜVer Geld sparen wollen bei einer Abnahme, bei der ich nicht dabei war - ich wollte Lufthutzen an der Buell eintragen lassen ( Materialgutachten
hatte ich beigelegt ).
Hat er nicht gemacht in guter Absicht, er ließ mir nur mitteilen, hat zwar ein Gutachten aber ist unnötig,  muß nicht eingetragen werden ("unnötige Ausgabe").
Eigentlich wußte ich das, wollte es aber trotzdem, da ich gerne zur Kontrolle einen überlangen Fzg-Schein mit vielen Eintragungen vorzeige.

In meiner ehem. Stammwerkstatt wurden die eigens hergestellten Ölkühler, vorverlegte Filterhalter und Spoiler nicht eingetragen bzw. von den Prüfern nicht beachtet.
Bei meinen Prüfterminen war es noch nie von Interesse, von anderen habe ich es bislang auch noch nicht gehört.

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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN


Geschrieben von Lucian am 11.02.2021 um 14:49:

So nach langer Zeit habe ich mich wieder mit dem Thema beschäftigt und mit dem TÜV gesprochen. Dieser sagt mir, dass eine Eintragung per Gutachten und somit auch eine Prüfung zwingend notwendig ist, wenn keine ABE vorliegt. Ohne Papiere müsste ich eine Einzelabnahme machen. Die Abnahme würde mich ca.  200 bis 300 EUR kosten. Jedoch ohne Garantie auf die Abnahme des Teils. Im schlechtesten Fall zahle ich am Ende des Tages 300 EUR für den Bug + 300 EUR für den TÜV. Augen rollen

Die Begründung ist, dass das Teil das Fahrverhalten negativ beeinflussen kann, die Montage nicht ordnungsgemäß durchgeführt ist, das das Material nicht splittert und schwer entflammbar ist etc. etc. 

Daher ist eine Variante ohne Papiere für mich gestorben. 

Fahren ohne ABE oder Eintragung kommt für mich nicht infrage, da ich Mängelkarten und ungeschulte Polizisten praktisch magisch anziehe. Zudem hätte ich im Schadenfall z.B. Vollkasko keinen Versicherungsschutz, da das Fahrzeug keine Betriebserlaubnis mehr hat. 

Laut TB sollen die M8 Bugspoiler auch für die TwinCam erscheinen und inkl. Gutachten. Mal abwarten...


Geschrieben von REMCM am 11.02.2021 um 15:09:

zum zitierten Beitrag Zitat von Lucian
mit dem TÜV gesprochen.

Frag 10 ahnungslose TÜV'ler und Du erhältst 11 verschiedene Aussagen.

Geh zu einer Fachwerkstatt mit TÜV - Service und Du erhältst eine Abnahme und Eintragung .


Geschrieben von Vinchi am 11.02.2021 um 15:50:

Dein Prüfer ist aber ein guter Geschäftsmann. Mann kann jeden Mückenschei...haufen so aufblasen, dass man den selbst mit dem Stab nicht überspringen kann.
Bau das Ding einfach an und gut ist es.