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Geschrieben von Marco321 am 17.10.2018 um 16:22:

zum zitierten Beitrag Zitat von Motorcycle-Dude
zum zitierten Beitrag Zitat von Andi11
Hallo Motorcycle-Dude,

da würde ich mal Penzl direkt anschreiben. Ein ähnliches Problem hatte Penzl in Geiselwind bei dem Treffen, wo mehrere
Fahrer angehalten wurden... Den genauen Verlauf weiß ich nicht, ist schon 3 oder 4 Jahre her, aber ich kann mich erinnern,
dass der Chef von Penzl eine Sammelklage einreichen wollte, weil der manuelle Versteller sehr wohl so erlaubt sein soll.
Vielleicht können die Dir helfen.

Grüße

Danke für die Info. Werde bei Penzl mal nachfragen.
Darf ja wohl nicht sein, dass wir nur leise durch die Gegend schleichen dürfen ;-)

ich würde die Kontaktdaten vom Tüver und vom Polizisten an Penzl weiterleiten, dann können die das klären.

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Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.


Geschrieben von Booze am 17.10.2018 um 17:02:

Geht das nicht an die Bußgeldstelle?


Geschrieben von dieTor am 17.10.2018 um 17:24:

zum zitierten Beitrag Zitat von Motorcycle-Dude
Hallo zusammen,

gestern nachmittag konnte ich den aktuellen Strattatbestand eines verstellbaren Penzl Auspuffs (Retro auf Streetbob 2016) in Köln überprüfen:
Wurde mit offen gestellten Klappen von der Polizei angehalten, weil zu laut.

Als erstes musst du selbst prüfen und wissen, ob der angebaute Auspuff auch für das Bike erlaubt ist und man somit berechtigt einen e-Nummer Auspuff führt.

Wenn dies der Fall ist, dann sollte man den Polizisten oder spätestens den TÜVler von der Rechtmäßigkeit überzeugen können, ist ja auch in verschiedenen Publikationen nachlesbar.

Gut wäre natürlich, wenn du etwas schriftlich zum Tatvorwurf hättest. An unpräzise Aussagen und Feststellungen wird sich hinterher niemand mehr "erinnern" und berufen.

Auf einen Bußgeldbescheid Widerspruch einlegen, du bist ja im Recht.

Das Bußgeld für das "offene" Fahren bleibt davon natürlich unberührt, das hast du ja in kauf genommen.



 

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* Ich habe Vorurteile, aber meistens treffen sie zu *


Geschrieben von Motorcycle-Dude am 30.10.2018 um 15:20:

Für die, die es interessiert: Hier das Ende meiner Geschichte mit dem offenen Klappenauspuff

Bin nach etlichen Telefonaten und Emails mit diversen EU Unterlagen von Penzl (Beglaubigungen, Bestätigungen Homologisierung, Schreiben des Geschäftsführers über das zugelassene Anbringen des Klappenverstellers) erneut zum TÜV gefahren.
Leider ließ sich kein TÜVler von den Dokumenten beeindrucken, man beharrte weiterhin auf die Einschätzung des Kollegen (Entzug der Betriebserlaubnis und unsachmäßiger Verbauen des Verstellers).
Ausserdem sei der betreffende TÜVler eh nicht da, da will man sich eigentlich garnicht äußern.

Da mir langsam die Zeit davon lief (Wiedervorführungsfrist & Saisonkennzeichen) hab ich den Klappenversteller schlussendlich abgebaut und in geschlossenen Stellung unter den Sitz montiert, ganz so wie verlangt.
Danach wieder (bei Eiseskälte) zum TÜV, erst wieder nach hause geschickt worden  später nochmal vorgefahren (betreffender Kollege wieder nicht da), dann aber von einem anderen Mitarbeiter den "Umbau" begutachten lassen und nach 5 Minuten erfolgreich durchgewunken worden!
Mein letzter Versuch auf die Beglaubigungen von Penzl  hinzuweisen, wurde diesmal nur noch mit Achselzucken quittiert.
Innerlich hab ich dann auch abgewunken, bezahlt und bin abgezogen.

Kurzum:
Es bringt irgendwie nicht viel sich gegen die Willkür eines TÜV Mitarbeiters zu stellen (es sei denn man Zeit, einen langen Atem und ne Rechtschutzversicherung)
Ich hatte nichts von alle dem, nur höfliches, kooperatives Auftreten und kalte Füsse.

Immerhin darf ich mit meinem Hobel wieder fahren, hurra!

Ach ja, hätte fast vergessen, dass mir ja noch unangenehme Post von der Busgeldstelle ins Haus steht.
Da mach ich mir jetzt aber auch nicht mehr in Hemd:
Expect the unexpected cool


Geschrieben von Turbootti am 30.10.2018 um 15:44:

Na ja,
TÜV heißt dann wohl an jetzt:

Technisch Überfordete Vegetarier smile

__________________
Mit besten Grüßen aus dem Nordencool
Frank

Street Glide rockt!


Geschrieben von HD54 am 30.10.2018 um 17:51:

Womit hat der TÜV Mann seine Aussage denn belegt ? Also wo ist der Einbauort konkret festgelegt ? 

Interessiert mich mal, ich habe an meiner Evo auch eine Penzl. Versteller ist bei mir dort wo Du ihn hattest. 

Gruss aus Kerpen 

__________________
Off the wall
 


Geschrieben von Tylordurdon am 30.10.2018 um 18:14:

Also war weniger die offene Stellung sondern eher die Position der Stellschraube des Auspuffs Hauptgrund der TÜV Tragödie ?  
Hättest du das nicht über ne Werkstatt mit guten TÜV/KÜS/DEKRA Kontakten erledigen können ?
 


Geschrieben von HeikoJ am 30.10.2018 um 18:19:

Wahrscheinlich steht das in einer nicht ohne weiteres zugänglichen Durchführungsverordnung. Dazu müßte man den Bundesanzeiger durchackern ob irgendwas zu manuellen Verstellvorrichtungen von Auspuffanlagen dort zu finden ist. Die Vorgabe "unter dem Sitz" hört sich stark nach irgendwo steht "darf nicht während der Fahrt verstellbar sein" an. Das würde ja auch im Sinne der Kontrollen sein. Wahrscheinlich hat wieder mal einer der Graukittel eine Schulung erhalten wo so ein Gerücht mit dem Verstellhebel aufgebracht wurde, und alle dort plappern das jetzt nach. Eigentlich müßten aber in der E - Zulassung der Penzl die zulässigen Anbaupositionen des Stellhebels aufgeführt sein. Da das dann vom KBA abgesegnet ist, ist das dann auch verbindlich, es sei denn, siehe oben, in einer (nachträglichen) Durchführungsverordnung steht was anderes.
Ja ich weiß, das ist ziemlich dämlich, aber eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus ...

__________________
Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von HD54 am 30.10.2018 um 20:24:

Danke für die Erläuterung. Was es nicht alles für Verordnungen gibt. 

Auch wenn ich es sehr wahrscheinlich wie MCDude gemacht hätte am Ende des Tages: Wäre dochmal spannend die Götter in Grau auf deren Aussagen hin zu prüfen.

Die einfache Behauptung ist erstmal eine einfache Behauptung. Ist jedenfalls mein Verständnis. 

gruss

__________________
Off the wall
 


Geschrieben von enrico am 30.10.2018 um 20:25:

Aber Leute- wo steht denn, daß man den TÜV-Prüfer nicht wechseln darf?
Mir ist "aufgefallen" *grins* , daß es sehr große regionale Unterschiede gibt um den Segen zu erhaltenAugenzwinkern.

@HD54: Hast du ein Video oder Soundfile von einer Evo mit Penzl(- würde mich sehr interessieren- im Zeitalter in dem es eigentlich nur die Paarung Twinky/Penzl gibt.)?

__________________
Aber vermutlich alles Geschmacksache Augenzwinkern


​​​​​​Gute Fahrt!cool

 


Geschrieben von HD54 am 30.10.2018 um 21:14:

Aktuell nicht. Müsste ein File von meinem Moped machen. 

will nichts versprechen...

gruss

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Off the wall
 


Geschrieben von enrico am 30.10.2018 um 21:37:

zum zitierten Beitrag Zitat von HD54
Aktuell nicht. Müsste ein File von meinem Moped machen. 

will nichts versprechen...

gruss

Eilt nicht Augenzwinkern

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Aber vermutlich alles Geschmacksache Augenzwinkern


​​​​​​Gute Fahrt!cool

 


Geschrieben von HMME am 31.10.2018 um 06:51:

Hmm,
ist den die Position des Umstellhebels explizit an die Stelle der Hupe in der Zulassung festgelegt?
Ich habe meinen ganz woanders montiert... Funktion ist doch dieselbe.

Micha


Geschrieben von dieTor am 31.10.2018 um 10:25:

@Motorcycle-Dude

Wenn dein Penzl Auspuff tatsächlich für dein Bike zugelassen und mit der entsprechenden E-Nummer (Penzl=Plakette) versehen ist, dann gilt eine EU EC einheitliche Richtline.

Beginnend 1999 mit Euro1 und  2006 erweitert auf Euro3. Aktuell Euro4, wobei dort die manuellen Verstellanlagen nicht mehr zugelassen sind.

Es ist schwer nachvollziehbar, dass ein TÜV Prüfer mit seinem täglichen Handwerkszeug nicht umgehen kann.
Aber vielleicht kennt er nur eine alther gebrachte Meinung der "Nichtbedienbarkeit" während der Fahrt und besteht auf die "unter Sattel Lösung".

Vereinfacht nieder geschrieben:

__________________
* Ich habe Vorurteile, aber meistens treffen sie zu *


Geschrieben von Dicker Junge am 31.10.2018 um 11:08:

Ist halt die Frage, ob Penzl da die Rechtslage in Ihrer Formulierung nicht sehr "frei, durchaus elegant aber letztlich verkaufsfördernd" auslegen
und "darf nicht am Lenker montiert werden" offiziell-rechtlich "nicht während der Fahrt zu bedienen" bedeutet ...

Da würde ich wirklich gerne mal in die offizielle Papiere sehen können.
Ein TÜV-ler sollte die aber zumindest vorlegen können!

Die Rückseite des ABE-Kärtchens meiner Kess-MMV ist da ähnlich tricky formuliert.
Unwichtiges ist schön ablenkend fett & rot grdruckt ... das Wesentliche bleibt klein im Hintergrund. ;-)
Bei Kess heißt die Klappe dann auch sehr elegant "Drehmomentverstärker" fröhlich