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Geschrieben von O_MUC am 02.11.2018 um 09:53:

Ja, die Komplexität übersteigt nicht nur unseren (User) Horizont, sonder auch den, des im Kurzseminars geschulten Ordnungshüters. Die Auspuffhersteller haben auf ihren Websites dazu Infos und Dokumente zur Verfügung gestellt. 


Geschrieben von Booze am 02.11.2018 um 10:03:

zum zitierten Beitrag Zitat von Skogr
Langsam blickt bald keiner mehr durch,

keine einheitliche Regelung, keine klare Richtung. Am Ende ist der Bürger der Dumme, wenn schon die Ordnungshüter nicht wissen was genau erlaubt ist und nicht.
Auslegungssache an Exekutive zu übertragen war noch nie von Vorteil.

Ist doch klar geregelt,
wer die Klappe auf macht, bekommt eine drauf Augenzwinkern



 


Geschrieben von Skogr am 02.11.2018 um 10:09:

Nochmal,

darum gehts nicht bei meiner Aussage, bzw. der Aussage des Nachrichtensprechers.

Es geht um die Zulassung / Verbote der Anlagen per se künftig und die daraus resultierenden Konsequenzen für die Klappenhersteller.
NICHT DEREN NUTZUNG. 

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Geschrieben von Booze am 02.11.2018 um 10:17:

Auch das, die Regelung sagt Zubehör Klappenanlagen /Soundgeneratoren sind nicht mehr erlaubt und auch nicht mehr Eintragungsfähig.
Soweit dazu
Die Hersteller stellen sich aber hin und sagen, für unsere Auspuffanlagen gilt das EU Recht, falls diese ein E- tragen.


Geschrieben von Skogr am 02.11.2018 um 10:21:

Hmm, Bestandschutz ?

Also ich kann meine bedenkenlos eintragen lassen laut TÜV Mann. 

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Geschrieben von O_MUC am 02.11.2018 um 10:33:

Ja kannst du. Aber eben nicht auf Grund einer deutschen ABE, sonder einer EU- E-Nummer.
EU sticht D. 
Das ist Zulassungsrecht. 
Die Nutzung ist nur innerhalb der, in der EU Zulassung geregelten Bereiche erlaubt. 

Bitte macht es nicht wie der übermotivierte Vorortsherriff und bringt Zulassung- und Nutzungsrecht durcheinander. 


Geschrieben von Booze am 02.11.2018 um 10:44:

zum zitierten Beitrag Zitat von Skogr
Hmm, Bestandschutz ?

Also ich kann meine bedenkenlos eintragen lassen laut TÜV Mann.

Ist nicht!
Die Zulassungsbehörden können dir das ganz schnell wieder austragen lassen, wäre nicht das erste Mal.
Da kommt Post und du darfst vorstellig werden.
In Hessen werden alle Eintragungen vor dem eigentlichen Eintragen, von einer Behörde auf Plausibilität geprüft und diese entscheiden dann ob ja oder nein.
 


Geschrieben von Skogr am 02.11.2018 um 10:53:

Hmm,

dann fahr ich so weiter. Danke für den Tipp.

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Geschrieben von Sticki1 am 02.11.2018 um 13:27:

zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
zum zitierten Beitrag Zitat von Skogr
Hmm, Bestandschutz ?

Also ich kann meine bedenkenlos eintragen lassen laut TÜV Mann.

Ist nicht!
Die Zulassungsbehörden können dir das ganz schnell wieder austragen lassen, wäre nicht das erste Mal.
Da kommt Post und du darfst vorstellig werden.
In Hessen werden alle Eintragungen vor dem eigentlichen Eintragen, von einer Behörde auf Plausibilität geprüft und diese entscheiden dann ob ja oder nein.

sorry da schreibst blödsinn.ich hab meine jekill auch eingetragen trotz E-Nummer und somit eintragungsfrei. 
Eintragungen die Widerrufen werden sind sehr selten. Erstens handelt es sich dort um eintragungspflichtige Gutachten für Fahrzeugteile und nicht um eintragungsfreie Anbauteile und meist ist der Grund dass sich entweder der Hersteller nach Gutachtenerstellung in der Produktion nicht an Auflagen hält oder es stellt sich heraus dass die Materialqualität die Verkehrssicherheit gefährdet .
Auch Gefälligkeitsgutachten aus früheren Jahren können vom Widerruf betroffen sein.
seit jahren aufgrund der Protokollierungspflicht nicht mehr möglich. 

und nochmal. Klappenanlagen sind in Euro 4 IMMER noch zugelassen und können somit legal aber aufwendiger als bei Euro 3 homologiert werden 


Geschrieben von motorcycle boy am 02.11.2018 um 13:46:

zum zitierten Beitrag Zitat von Skogr
Hmm, Bestandschutz ?

Also ich kann meine bedenkenlos eintragen lassen laut TÜV Mann.

ich denke das ist der Punkt. Es kommt, wie immer, auf den Zeitpunkt an. Der Gesetzgeber kann Zulassungen grundsätzlich ab sofort Widerrufen, aber eben niemals rückwirkend für bereits verkaufte Anlagen, Fahrzeuge, Gebäude etc. Das garantiert uns die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes. Wenn da ein Ministerieller die Worte „ab sofort“ vergisst zu sagen um, wie hier schön zu sehen, eine psychologische Wirkung zu erzielen, heißt das noch lange nicht, dass die Eigentumsgarantie des GG nicht mehr gilt. Der Ministerielle würde auf Nachfrage dann einfach sagen: „Ja so eine Selbstverständlichkeit muss ich doch nicht extra erwähnen“ ????

Wenn es die Eigentumsgarantie nicht mehr gäbe, müssten alle alten Häuser z.B. in Altstädten von ihren Bewohnern geräumt werden, weil Brandschutzauflagen von heute Nicht erfüllt  werden, der Graf  von Erbach im Odenwald müsste aus seinem Schloss ausziehen und es gäbe dort ab sofort auch keine Besucherführungen mehr. Alle Fahrzeuge mit Vergaser und oder ohne Anschnallgurte dürften ab sofort nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Fahrzeuge mit Erstzulassung von vor 1958 brauchen in D nicht mal Lärmgrenzen einzuhalten. Die dürften ja dann erst recht nicht mehr fahren. 

Also komme mir bitte keiner mit einer rückwirkenden (das ist der entscheidende Punkt)  Aufhebung von rechtmäßig erteilten ABEs. Unsere Grundrechte sind ein sehr hohes Gut. Entschädigungslose Enteignungen lässt unser GG nicht zu, und genau das wäre eine rückwirkende Zulassungsaufhebung . Der Eigentümer eines Hauses oder Fahrzeuges oder einer Penzl kann es nicht mehr nutzen und damit hat es den Wert Null. Das ist ganz klar eine entschädigungslose Enteignung. Das Verbot der Rückwirkung ist ein so zentrales Element unserer Verfassung, dass auch Strafen nicht rückwirkend, sondern nur für Vergehen ab Zeitpunkt der Verkündigung verschärft werden dürfen. Anders ist das bei den Dieseln mit EU 4-6: Hier sind die BE von vornherein unter Vortäuschung falscher Tatsachen rechtswidrig erteilt worden. Das der Staat diesen Giftgasbombern nicht sofort die Zulassungspapiere und Nummernschilder einzieht und millionenfache Giftgasemissionen in engen Städten auf der Höhe von Kindergesichtern gegenüber ein paar lärmenden Motorrädern am WE auf dem Land als weniger gesundheitsgefährdend einstuft ist schon Skandal genug. Dann könnten die Eigentümer VW auch ganz problemlos verklagen, weil ihnen ein nicht Zulassungsfähiges Auto als zulassungsfähig angedreht wurde . Durch die jetzige Rumeierei des Bundesregierung sind sie in einer eindeutig schlechteren Position.

Ob ich mir allerdings nach (Zeitpunkt!!!) der Verkündigung der Aufhebung dieser ABE‘s noch eine solche Anlage kaufen sollte und es darauf ankommen lasse, ob das Ministerium die überhaupt aufheben darf, steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt. Und nur das interessiert die Hersteller. Verkauft ist verkauft. 


Geschrieben von Middach am 02.11.2018 um 14:40:

Das ist so nicht ganz richtig. Die rückwirkende Gesetzerlasse sind unter folgenden Gesichtspunkten wohlEine Ausnahme kommt in folgenden Fällen in Betracht:


Punkt 4 wäre möglich. Man kennt ja unsere Politiker. Fähnchendrehen zum Eigenwohl.

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Neid muss man sich verdienen, Mitleid kriegst du geschenkt  großes Grinsen

Wer Rechtschreibfehler findet, sollte seine Interpunktion verbessern.cool


Geschrieben von Skippy 73 am 02.11.2018 um 15:57:

Die Klappenauspuffanlagn  mit ABE sind  legal ,solange keine FB oder Schalter benutzt wird um die Schließung im Regelbereich zu umgehen.

Generell kann die EU -Zulassung nur von dem Land widerrufen werden, welche diese erteilt hat.

Die meisten Anlagen sind nicht in D geprüft und Zugelassen worden .

Nur nützt das alles nichts ,wenn ein Beamter den Verdacht hat ,das was nicht stimmt. 


Auch müssen Teile mit ABE nicht in Hessen (Marburg)
geprüft werden. 
( kenne ich auch nur in der Monkey-Daxscene)

Bin auf dem Rückweg von Faak  in Bayern rausgeholt worden 
Kesstech offen  mit offenen Luftfilter  alles eingetragen, Beamter hat zwar geschmunzelt  wegen der Kombi mit offenen Luftfilter war aber  zufrieden. 


Grüße 





 

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Harley -Davidson Softail Slim S  
Kesstech ESM 3
CSC Luftfilter 
☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆
Harley-Davidson Softail 
Cross Bones 
☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆


Geschrieben von enrico am 02.11.2018 um 16:28:

Läuft vermutlich auf das hinaus, was seit den 80ern als "Radarfalle" bekannt ist:
Die Ordnungshüter werden nicht umhin kommen, die Lärmverurawacher quasi in flagranti zu erwischen.Augenzwinkern
Versteckte Lärmmesspunkte mit optischer/elektonischer(bei neueren Fahrzeugen) Identifizierung des lärmverursachenden Fahrzeuges. Dann gibt es keinerlei Ausreden mehr.fröhlich


Dazu bräuchten nicht mal Gesetze geändert werden- alleine der Verstoß bei unsachgemässer Bedienung dieser Anlagen, ähnlich geahndet wie ein Geschwindigkeitsverstoß, dürfte uns Betreibern dieser Klappenauspuffanlagen ohnehin den Appetit auf "Sound" ganz ordentlich verderbengeschockt....(10 Dezibel zu laut 1 Punkt...20 db 2Punkte ...30db 1 Monat Fahrerlaubnis entzogen usw....)
 

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Aber vermutlich alles Geschmacksache Augenzwinkern


​​​​​​Gute Fahrt!cool

 


Geschrieben von Booze am 02.11.2018 um 16:45:

In diversen Städten (Frankfurt auch) gibt es neuerdings solche speziellen Einheiten, die sich mit Auto und Motorradprotzern beschäftigen.
 


Geschrieben von Dicker Junge am 02.11.2018 um 16:53:

Ist doch schön bei uns hier auf'm Land.

Immer zu Himmelfahrt kommt die SoKo-Mopped.

Bauen sich dann 200 Meter von meinem Haus entfernt auf.

An den ganz starken Frühjahrswochenenden sehr kalkulierbar (Zeit, Ort) Kontrollen.

Den Rest der Woche und den Rest des Jahres ist  "Ruhe".

Die Jungs in den Streifenwagen interessiert es kaum, solange man nicht rumprollt.

Und die Moppedstreife fährt ganz gut ... kann man sich super hintendranhängen .... großes Grinsen