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Geschrieben von enrico am 03.10.2019 um 17:08:

zum zitierten Beitrag Zitat von wurzelhuber
...also......

Überhaupt, was soll schon passieren? Die Todesstrafe ist abgeschafft und für alles andere gibt's die Mastercard.

Bleibt nur zu hoffen, daß es für "Unbelehrbare Wiederholungstäter" 
nicht mal zu einem mehrmonatigen Fahrverbot kommt.
Es gibt ja schon mehrere Gesetzesverstöße,  auch abseits der StVO, die mit Fahrverbot belegt werden.
Da hilft dann die MasterCard a nimmer weiter.
Aber auch hier gilt:
Sorgen machen erst wenn es soweit istAugenzwinkern

Ansonsten bin ich voll deiner Meinung.

__________________
Aber vermutlich alles Geschmacksache Augenzwinkern


​​​​​​Gute Fahrt!cool

 


Geschrieben von Nuwanda am 03.10.2019 um 17:32:

zum zitierten Beitrag Zitat von Motorradfahrer
Wenn Auspuff X für Motorrad Y homologisiert würde, und es eine entsprechende ABE gibt, dann gilt die auch, und zwar dauerhaft. Erstens wird sowas nicht widerrufen, der Hersteller hat immerhin viel Geld dafür bezahlt, (es sei denn es passieren so merkwürdig-halbseidene Dinge wie aktuell bei V&H), und zweitens ist genau deshalb das Eintragen ohnehin überflüssig ... egal wie viele Gegendarstellungen man diesbezüglich im WWW findet! Meine manuelle Kess hat eine ABE, die sich exakt auf mein Bike bezieht und bleibt deshalb so lange legal, wie sie die entsprechenden Grenzwerte einhält. Grenzwerte können nicht nachträglich geändert werden. Never! Schlimmstenfalls können unwissende und übereifrige Cops nerven ... und das stresst ... und das braucht niemand. Rechtlich ist das aber eindeutig.

Naja!
Das haben viele Diesel-Besitzer sicherlich auch gedacht, als sie sich ein vom Kraftfahrtbundesamt zugelassenes Fahrzeug mit Diesel-Motor kauften?


Geschrieben von Motorradfahrer am 03.10.2019 um 17:34:

Hat man denen die ABE entzogen?
Hat man denen die Fahrzeuge abgemeldet?
Hat man DENEN eine Straftat unterstellt?

Im übrigen ist das ein völlig anderer Kontext.
Hier wurde den HERSTELLERN Betrug = Rechtsbruch nachgewiesen! 

Wurde eine ABE rechtskonform erteilt, gilt sie!

Nenn(t) mir einen Fall, in dem eine korrekt erwirkte ABE rückwirkend ungültig wurde.
Dann geb' ich klein bei Freude !

Edit:
Zulassungsrelevante Gesetzesänderungen beziehen sich immer auf Neuzulassungen.
Schöne Beispiele dafür sind Ochsenaugen, Rückstrahler, Radabdeckungen, etc..
Oder eben ... Emmissionsgrenzwerte.


Geschrieben von Moos am 03.10.2019 um 19:09:

zum zitierten Beitrag Zitat von Motorradfahrer
Hat man denen die ABE entzogen?

Ja, wenn sie kein Softwareupdate gemacht haben.
Genauso kann eine ABE rückwirkend für ungültig erklärt werden, wäre ja nicht das erste mal. Ein Eintrag in die Papiere ist def, sicherer als eine ABE. Habe meine Penzl auch in die Papiere eintragen lassen, zusammen mit dem Hypercharger. Habe keinen Bock mich mich schlecht ausgebildeten Scheriffs rumzuärgern, denen ich erst die Euro3 Norm erklärten muß wie vor paar Wochen. Diese beschissenen Kontrollgruppen suchen am Bock bis sie irgendwas finden und sein es noch so banal. Bei mir war es am Schluß der fehlende Riemenschutz bei einem einsitzigen Motorrad, weil sie mir wegen der Penzl nicht an den Karren fahren konnten so wie sie meinten. Moderne Wegelagerei nennt man das. Augen rollen
 

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Moos

Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von Motorradfahrer am 03.10.2019 um 19:13:

Na ja, das Softwareupdate hat ja erst die Konditionen hergestellt, zu denen die ABE erteilt wurde.

​​​Dass mit den Cops stimmt allerdings ... leider!

Hier bei uns im Ländlichen ist es allerdings nicht wirklich schlimm.

Hier gilt eher "Leben und leben lassen!".

Ein- bis zweimal im Jahr kommt die "Taskforce".

Aber das gibt der Buschfunk frühzeitig durch ... oder Entgegenkommende.


Geschrieben von Nuwanda am 03.10.2019 um 20:22:

zum zitierten Beitrag Zitat von Motorradfahrer
Hat man denen die ABE entzogen?
Hat man denen die Fahrzeuge abgemeldet?
Hat man DENEN eine Straftat unterstellt?

Im übrigen ist das ein völlig anderer Kontext.
Hier wurde den HERSTELLERN Betrug = Rechtsbruch nachgewiesen! 

Wurde eine ABE rechtskonform erteilt, gilt sie!

Nenn(t) mir einen Fall, in dem eine korrekt erwirkte ABE rückwirkend ungültig wurde.
Dann geb' ich klein bei Freude !

Edit:
Zulassungsrelevante Gesetzesänderungen beziehen sich immer auf Neuzulassungen.
Schöne Beispiele dafür sind Ochsenaugen, Rückstrahler, Radabdeckungen, etc..
Oder eben ... Emmissionsgrenzwerte.

Nein!
Ihr Einsatzradius wurde für den Besitzer eingeschränkt! Besonders blöd, wenn man in einem bestimmten Raum wohnt, in welchem der Betrieb eines solchen Diesels verboten wurde/wird!
Auch wenn sie von Herstellern kamen, welche nicht der Manipulation, bzw. des Begehens von Straftaten bezichtigt wurden!


Geschrieben von Moos am 03.10.2019 um 21:22:

zum zitierten Beitrag Zitat von Motorradfahrer
Na ja, das Softwareupdate hat ja erst die Konditionen hergestellt, zu denen die ABE erteilt wurde.

Die ABE wurde vom KBA für die VW-Modelle im Zuge der Homologation erteilt wie üblich aber bei den Schummeldieseln wieder zurück gerufen wenn das Softwareupdate nicht im geforderten Zeitrahmen vorgenommen wurde. Das meinte ich.
Aber wir gehen OT. Augenzwinkern

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Geschrieben von rockerle69 am 03.10.2019 um 21:38:

Und was hat das jetzt mit Konsequenzen bei lautem Auspuff zu tunverwirrt

__________________
Seitdem ich die Menschen kenne, liebe ich die Tiere.

Lieber stehend sterben als kniend leben.


Geschrieben von Motorradfahrer am 04.10.2019 um 08:41:

Erstmal nichts fröhlich

Einige hier sind allerdings der Ansicht, dass ihr aufgrund einer ABE legaler Auspuff langfristiger legal bleibt, weil er zusätzlich eingetragen wurde.
Ich sage, es ist völlig egal ob eingetragen oder nicht. Die ABE wurde auf das Fahrzeug bezogen erteilt und das bleibt auch dauerhaft so.
Tatsache ist, das eine Eintragung auf vielen Ebenen entspannt, weil ggf. Diskussionen "vor Ort" entfallen.
Meine manuelle Kess ist aus genau diesem Grund übrigens auch eingetragen. Außerdem brauche ich so die ABE nicht mitschleppen.
Auf diese Ebene kann ich da also gut mitgehen. Rechtlich ist und bleibt es "wumpe".


Zur Sache an sich: Zu laut ist zu laut. Und die Konsequenzen dann sind abhängig davon, ob es sich um einen 

- legalen Auspuff handelt, der aufgrund Alterung lauter geworden ist, (= kleinstes Übel)
- legalen Auspuff handelt, der in einem illegalen Modus betrieben wurde, (= Strafe im Ermessensspielraum der Cops)
- illegalen Auspuff handelt. ("Worst-Case")

Am interessantesten für uns ist doch Beispiel Nr.2, weil sich viele von uns auf genau dieses Eis begeben!
Ich schätze mal, dass dieser Thread aus genau diesem Grund auch ein Dauerbrenner ist ...  Augenzwinkern

Auch spannend der Fall "illgealer Auspuff, der aber die Grenzwerte einhält".

Und genau weil die Sachlage so unterschiedlich sein kann, gibt es auch keine allgemein gültige Antwort auf die Frage "Konsequenzen bei zu lautem Auspuff" ... 


Geschrieben von Sticki1 am 04.10.2019 um 11:09:

 

Auch spannend der Fall "illgealer Auspuff, der aber die Grenzwerte einhält".

Das kann ich dir als Ehemaliger einfach lösen.
Illegaler Auspuff, somit erlöschen der BE.
Ob Grenzwerte eingehalten werden ist dann nebensächlich. 

Grund: Nicht nur die Lautstärke ist entscheidend, sondern auch die Abgaswerte und das Einhalten der Leistungswerte.

Somit wurden die 3 wichtigsten Faktoren in Bezug auf das Fahrzeug nicht geprüft und homologiert. 


Aber meine Lösung des Themas.
Jede Anlage auf der sicheren Seite ohne Manipulation bewegen und es gibt keine Probleme. 
Wer Sound will,braucht dann halt was elektronisches.

Und zum Thema der Entziehung bestehender Gutachten. 
Das ist nur der Fall,wenn bei der Homologation eines Anbauteiles betrogen wurde um die Zulassung zu erhalten. 
oder wenn sich im Nachhinein rausstellt,dass aufgrund Qualitätsprobleme die Sicherheit gefährdet ist,zb Fahrwerk,Felgen,Bremsen usw


Siehe zb. ab Minute 2.30.

https://youtu.be/lq1c3gwPJ2Q


Geschrieben von Iltschi am 04.10.2019 um 12:38:

Genauso ist es. Wird die Anlage rechtswidrig, wird die ABE entzogen und die Betriebserlaubnis (BE) erlischt bei allen Fahrzeugen, die solchen Auspuff haben. Dafür kann es Übergangsregelungen geben. Die Eintragung sichert dann noch die BE.

Die ABE ist nur ein Verwaltungsalt (VA), der auch wieder zurückgenommen werden kann. Die lebenslange "Bestandssicherheit", welche immer gelten soll, die hier immer von Top-Juristen rumfliegt, ist ein Trugschluss und aggressiver Unsinn. 
Da wir alle nicht wissen, was genau in der ABE Zulassung an den Hersteller steht (zeitlich begrenzt, nur unter Auflagen...), ist es möglich diese zurückzunehmen (auch durch Änderung einer Rechtsvorschrift). Klar ist das nicht einfach, aber es geht.
Auch bei schweren Nachteilen für das Gemeinwohl kann die ABE entzogen werden. Das ist aber auch schwer.
Wird die ABE entzogen, bekommt der Hersteller einen Ausgleich (wenn die Erteilung rechtmäßig war). Der einzelne Käufer aber nicht! Er muss sich dann der Hersteller/Verkäufer halten.
Also bleibt im legalen Bereich, dann rettet einen die ABE, solange diese gilt.

Die Einzelabnahme (und Eintragung im "Schein") ist ein anderer VA, der eben noch bestehen beleibt, wenn die ABE weg ist. Das ist ebenfalls ein Vorteil neben des einfacheren Belegs.


Geschrieben von Motorradfahrer am 04.10.2019 um 13:11:

zum zitierten Beitrag Zitat von Iltschi
Die ABE ist nur ein Verwaltungsalt (VA), der auch wieder zurückgenommen werden kann.

Ich würde mich jenseits aller Theorie immer noch über ein Beispiel freuen,
wo das bezogen auf Fahrzeugschalldämpfer  jemals geschehen ist.


Geschrieben von enrico am 04.10.2019 um 13:20:

zum zitierten Beitrag Zitat von Sticki1
Auch spannend der Fall "illgealer Auspuff, der aber die Grenzwerte einhält".

Das kann ich dir als Ehemaliger einfach lösen.
Illegaler Auspuff, somit erlöschen der BE.
Ob Grenzwerte eingehalten werden ist dann nebensächlich. 
.................
...........

Wer Sound will,braucht dann halt was elektronisches.

Oder ein älteres Bike.
Da brauchts dann weder einen Auspuff
mit EG-Nummer(EZ vor 1.4.1994)  und auch nix"elektronisches"unglücklich.... 104 db sind bei der Standgeräuschmessung dann im Fahrbetrieb 82db ausreichend, wie ich findeAugenzwinkern(z.B. bei EZ vor 30.9.1990)
 

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Aber vermutlich alles Geschmacksache Augenzwinkern


​​​​​​Gute Fahrt!cool

 


Geschrieben von Iltschi am 04.10.2019 um 14:08:

zum zitierten Beitrag Zitat von Motorradfahrer
zum zitierten Beitrag Zitat von Iltschi
Die ABE ist nur ein Verwaltungsalt (VA), der auch wieder zurückgenommen werden kann.

Ich würde mich jenseits aller Theorie immer noch über ein Beispiel freuen,
wo das bezogen auf Fahrzeugschalldämpfer  jemals geschehen ist.

Das ist keine Theorie, sondern steht so im Gesetz. Dein möglicher Bestandsschutz ist nicht so klar geregelt. 
Bezgl. Abgasanlage (und das ist ein Auspuff) verweise ich nur auf den „Dieselskandal“ der mehrere Hersteller betrifft. 
Auch hier in Forum gibt es einige Bespiele, wo die BE entzogen wurde (zu laut) trotz ABE. 
Leider keine Theorie. Aber who cares... just bike


Geschrieben von Kongo am 04.10.2019 um 15:45:

Dann will ich auch mal meinen Senf dazu geben:

Eine deutsche ABE dürfte als Allgemeinverfügung ein Verwaltungsakt sein. Ein Widerruf oder Rücknahme ist grds. möglich. Wer es genauer wissen will, kann sich in die entsprechenden §§ des Verwaltungsverfahrensgesetzes einlesen (ist Landesecht - in NRW die §§ 48 und 49 VwVfG).

Wie dort unschwer zu erkennen ist, kann ein rechtsmäßig erteilter VA nicht so ohne Weiteres zurückgenommen werden. Es wird schwieriger, wenn der VA längere Zeit in der Welt ist. In diesem Zusammenhang redet man auch vom Bestandsschutz. Bestes Beispiel ist der VA in Form einer Baugenehmigung. Wenn diese in rechtmäßiger Weise erteilt wurde (und nicht durch Vorspiegelung falscher Tatsachen erschlichen wurde - dann wäre diese in rechtswidriger Weise erteilt worden), ist durch Fristablauf ein Widerruf nicht mehr möglich. Das Haus kann stehen bleiben.

Anders ist es wohl bei VW. Zum Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung war nicht bekannt, dass eine sog. Schummelsoftware eingebaut wurde. Die Genehmigung hätte (von Anfangan) vermutlich nicht erteilt werden dürfen.

Ich selbst fahre eine Heritage Bj. 2004 und eine FatBoy 2015, bei der jeweils ein manuell verstallbarer Penzl-Auspuff verbaut ist. Die manuelle Verstellmöglichkeit war zum Zeitpunkt der entsprechenden Euro-Norm legal (und kann nicht im Nachhinein als illegal erklärt werden).

Aus den o.g. Gründen würde ich es im Fall des Falles auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

Gruß

Dietmar