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Geschrieben von Iltschi am 06.10.2019 um 17:37:

zum zitierten Beitrag Zitat von Skippy 73
zum zitierten Beitrag Zitat von Nuwanda
zum zitierten Beitrag Zitat von StreetBob
Rückwirkend  für Euro 3 oder 4 werden die Klappenanlagen nicht verboten und wenn doch bringt der  Eintrag auch nichts.

Ganz so sicher scheinst du dir ja nicht zu sein, daß die Klappenanlagen nicht verboten werden!

warum sollten Sie verboten werden? 
Und von wem ? 
Wenn ganz legal eine EU Zulassung erteilt wurde,kann nur das Land wo die Registrierung erteilt hat,diese widerrufen. EU-Recht steht über D-Recht.

Auch wenn das keiner glauben will ,(ich auch nicht)ist aber so.
Meine Info habe ich von einem der es wissen muss. (Polizisten Motorradcrew)

Was Problem geben wird ,sind  Luftfilter die nur eine Zulassung haben ,wenn das Moped im original Zustand  ist. Oder aber man hat alle Prüfungen durch und kann es belegen.


Aber wir können schreiben und diskutieren, am Ende zählt das,was bei ner Kontrolle gefunden wird.


Bis dahin weiterhin gute Fahrt.
Fahrt.


PS. Haben wir hier jemanden im Forum, dem die ABE von einem Klappenauspuff entzogen wurde????

Naja, das Halb- und Nichtwissen glänzt. Ein lustiges Forum.....

Rückwirkend wird Euro 3 und Euro 4 nicht verboten. Aber zukünftig können diese Regelungen ersetzt werden (z.B. mit Euro 5b). Damit entfallen dann alle ABE. Der Vorteil der Einzeleintragung ist dann, dass dies von dem einzelnen Prüfer abhängt.

Warum es verboten werden soll? Nur zur Erinnerung: In der Schweiz ist seit 2016 verboten, Klappensysteme bei Auspuffanlagen nachzurüsten. Und weil laute Motorräder viel Menschen nerven. Wenn es eine grüne Bundesregierung gibt, wäre ich mir nicht so sicher, dass kein Verbot kommt.

Von wem: Nun, die Euro Richtlinie kann die Kommission / EU Parlament ändern. Aber auch der nationale Gesetzgeber kann durch strengere Richtlinien zum Schutze der Allgemeinheit hier national eingreifen.
EU-Recht steht über nationalem Recht: Nach dem Bundesverfassungsgericht ist das nicht so. Auch kann der nationale Gesetzgeber in Gehorsam schneller engere Regelungen treffen und weiter einschränken.
Dass „EU Recht über nationalem Recht“ stehen soll, heisst nur, dass nationales Recht dem EU Recht nicht entgegen wirken darf. Aber nationales Recht darf das EU Recht "verstärken".

Polizisten sind nicht der Gesetzgeber! Das ist die Exekutive, mehr nicht. Die sollen das tun, was man ihnen sagt.
Wenn irgendwelche Polizisten jetzt schon entscheiden können, was Recht und Gesetz ist, dann gute Nacht.

Wir leben nicht in einer Welt in der Emissionen und Immissionen geschützt werden, sondern weiter eingeschränkt.

 


Geschrieben von Skippy 73 am 06.10.2019 um 18:11:

zum zitierten Beitrag Zitat von Iltschi
zum zitierten Beitrag Zitat von Skippy 73
zum zitierten Beitrag Zitat von Nuwanda
zum zitierten Beitrag Zitat von StreetBob
Rückwirkend  für Euro 3 oder 4 werden die Klappenanlagen nicht verboten und wenn doch bringt der  Eintrag auch nichts.

Ganz so sicher scheinst du dir ja nicht zu sein, daß die Klappenanlagen nicht verboten werden!

warum sollten Sie verboten werden? 
Und von wem ? 
Wenn ganz legal eine EU Zulassung erteilt wurde,kann nur das Land wo die Registrierung erteilt hat,diese widerrufen. EU-Recht steht über D-Recht.

Auch wenn das keiner glauben will ,(ich auch nicht)ist aber so.
Meine Info habe ich von einem der es wissen muss. (Polizisten Motorradcrew)

Was Problem geben wird ,sind  Luftfilter die nur eine Zulassung haben ,wenn das Moped im original Zustand  ist. Oder aber man hat alle Prüfungen durch und kann es belegen.


Aber wir können schreiben und diskutieren, am Ende zählt das,was bei ner Kontrolle gefunden wird.


Bis dahin weiterhin gute Fahrt.
Fahrt.


PS. Haben wir hier jemanden im Forum, dem die ABE von einem Klappenauspuff entzogen wurde????

Naja, das Halb- und Nichtwissen glänzt. Ein lustiges Forum.....

Rückwirkend wird Euro 3 und Euro 4 nicht verboten. Aber zukünftig können diese Regelungen ersetzt werden (z.B. mit Euro 5b). Damit entfallen dann alle ABE. Der Vorteil der Einzeleintragung ist dann, dass dies von dem einzelnen Prüfer abhängt.

Warum es verboten werden soll? Nur zur Erinnerung: In der Schweiz ist seit 2016 verboten, Klappensysteme bei Auspuffanlagen nachzurüsten. Und weil laute Motorräder viel Menschen nerven. Wenn es eine grüne Bundesregierung gibt, wäre ich mir nicht so sicher, dass kein Verbot kommt.

Von wem: Nun, die Euro Richtlinie kann die Kommission / EU Parlament ändern. Aber auch der nationale Gesetzgeber kann durch strengere Richtlinien zum Schutze der Allgemeinheit hier national eingreifen.
EU-Recht steht über nationalem Recht: Nach dem Bundesverfassungsgericht ist das nicht so. Auch kann der nationale Gesetzgeber in Gehorsam schneller engere Regelungen treffen und weiter einschränken.
Dass „EU Recht über nationalem Recht“ stehen soll, heisst nur, dass nationales Recht dem EU Recht nicht entgegen wirken darf. Aber nationales Recht darf das EU Recht "verstärken".

Polizisten sind nicht der Gesetzgeber! Das ist die Exekutive, mehr nicht. Die sollen das tun, was man ihnen sagt.
Wenn irgendwelche Polizisten jetzt schon entscheiden können, was Recht und Gesetz ist, dann gute Nacht.

Wir leben nicht in einer Welt in der Emissionen und Immissionen geschützt werden, sondern weiter eingeschränkt.

großes Grinsen

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Geschrieben von Sticki1 am 09.10.2019 um 19:50:

Gerade Info von meinem TÜV.

Also inzwischen auch hier bei uns nicht mehr möglich eine Auspuffanlage mit E Nummer einzutragen. 
Egal ob Klappenanlage oder Db-Anlage.

Grund ist aber nicht ein Verbot das bevorstehen könnte.

Die Regierung begründet das einmal mit der Unnötigkeit der Eintragung da EU-Homologation der Anlagen vorhanden ist und somit E-Nummer ausreichend ist.
Die andere Problematik ist nämlich dass in Bayern ein Hersteller für elektronische Auspuffklappen im Autobereich aktiv ist,und der TÜV die Teile eingetragen hat.
Genauso gibt es auch in Bayern einen Klappenhersteller für Harley,der ebenfalls elektrische Klappenanlagen per Einzelabnahme eintragen ließ.

BEI BEIDEN HERSTELERN HANDELTE ES SICH UM MECHANISCHE ELEKTRISCHE KLAPPENANLAGEN OHNE AUTOMATIKMODUS !!!

In Schweinfurt wurden letztens ein Dutzend Autos mit den Anlagen beschlagnahmt.

Deswegen die Untersagung an den TÜV.

Dann gab es noch NIE eine zurückgenommen EG-BE für Auspuffanlagen .Was E-Nummer hat bleibt auch legal.
Es gab bisjetzt ganz wenig zurück genommene Zulassungen,da handelte es sich um Felgen und Fahrwerke.Und die Betriebssicherheit stand im Raum.

Soweit aktuelle Infos vom TÜV.
​​​​​​


Geschrieben von Iltschi am 09.10.2019 um 21:44:

Die Aussage des TÜV ist falsch. Wie notwendig die Eintragung ist, zeigt der andere Thread 
ABE Polizeikontrolle , den du auch kennst. 😂


Geschrieben von KMWTeam am 10.10.2019 um 06:58:

Es geht hier aber um die Klappenanlagen mit EU-Homologation.
Trägst du deine Blinker, Spiegel usw. ein?

Beste Grüße


Geschrieben von Sticki1 am 10.10.2019 um 07:00:

zum zitierten Beitrag Zitat von KMWTeam
Es geht hier aber um die Klappenanlagen mit EU-Homologation.


Beste Grüße

Du hast es richtig erkannt. 
 


Geschrieben von Iltschi am 10.10.2019 um 07:16:

Und bei denen ist man besser dran, wenn eingetragen. Wo ist das Problem?
Laßt es eintragen, fertig. 
Laßt es nicht eintragen, jammert nicht und redet es euch nicht schön... „alle irren, wird schon nicht so schlimm“. 
Und bitte nicht „ein Polizist sagt... vor Gericht kein Bestand“. 
Manchmal glaube ich, ihr lest eure eigenen Beiträge nicht....


Geschrieben von KMWTeam am 10.10.2019 um 08:03:

Hörst du mich jammern?
Du Vergleichst hier einfach Äpfel mit Birnen.
Eine ABE ist etwas anderes wie eine EU Homologation.
Darum gibt es genau diese damit man nicht jeden Scheiß abnehmen lassen muss.

Das Problem ist nicht die Klappenanlage, sondern der Luftfilter den jeder dazu haben will.
Und diese haben gerne die genannte ABE.

Aber da du es besser weißt, lass alles eintragen.
Aber dann auch richtig


Beste Grüße


Geschrieben von Iltschi am 10.10.2019 um 08:28:

Ich habe alles eintragen lassen.  Danke. Und ja deine Emotionen deuten auf Jammern. 


Geschrieben von KMWTeam am 10.10.2019 um 08:38:

Scheinwerfer, Blinker, Spiegel?
Alles EU Homologiert. Würdest du auch alles eintragen lassen?
Spannend.

Was für emotionen? Du scheinst nicht damit klar zu kommen das andere Leute auch eine Meinung haben.
Hört sich für mich nach Jammern an.

Übrigens, bei mir ist alles eingetragen was eingetragen werden muss.

Beste Grüße

 


Geschrieben von motorcycle boy am 10.10.2019 um 10:09:

Iltschi hat wohl bei der „Eigentumsgarantie“ des GG, oft auch „Bestandsgarantie“ genannt, leider recht:
 
“Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte im August dieses Jahres festgestellt, dass die Eigentumsgarantie nicht gebiete, Rechtspositionen für alle Zukunft in ihrem Inhalt unangetastet zu lassen. Der Gesetzgeber kann laut BVerfG sogar einmal geschaffene Regelungen nachträglich verändern und fortentwickeln, auch wenn sich damit die Nutzungsmöglichkeiten bestehender Eigentumspositionen verschlechtern“

Gilt für Dieselfahrverbote, Mietendeckelung und auch für ABE‘s


Geschrieben von Sticki1 am 10.10.2019 um 10:27:

zum zitierten Beitrag Zitat von motorcycle boy
Iltschi hat wohl bei der „Eigentumsgarantie“ des GG, oft auch „Bestandsgarantie“ genannt, leider recht:
 
“Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte im August dieses Jahres festgestellt, dass die Eigentumsgarantie nicht gebiete, Rechtspositionen für alle Zukunft in ihrem Inhalt unangetastet zu lassen. Der Gesetzgeber kann laut BVerfG sogar einmal geschaffene Regelungen nachträglich verändern und fortentwickeln, auch wenn sich damit die Nutzungsmöglichkeiten bestehender Eigentumspositionen verschlechtern“

Gilt für Dieselfahrverbote, Mietendeckelung und auch für ABE‘s

das mag schon sein,nur in der Realität zum Glück werden soche drastischen Maßnahmen nur vollzogen ,wenn nachweislich getrickst wurde oder die Betriebsgefahr besteht.
Hier wird immer viel geplaudert und behauptet,ohne Beweis u.ä.
Typisch Forum eben.
Wer nen guten Freund beim TÜV hat kommt doch an viele Infos.
Da gibts auch ne Datenbank wo ersichtlich ist,welche ABEs oder auch E-Nummer geprüfte Sachen rückwirkend eingestampft wurden.
Ich rede da jetzt von Anbauteilen die Motorradspezifisch sind !!!
Da ist kaum was geschen in der Vergangenheit zum Nachteil der Halter.


Geschrieben von Iltschi am 10.10.2019 um 10:31:

Es geht um die Zukunft, Euro 5b etc. zusätzliche Regelungen. Die Welt um den Verbrennungsmotor und dessen Wahrnehmung ändert sich gerade drastisch... zumindest in Berlin...


Geschrieben von Sticki1 am 10.10.2019 um 10:33:

klaro.ab Euro 5b könnte es sein,dass z.b. Klappenauspuffanlagen entweder stärker reglementiert werden um sie homologieren zu können,oder sie fallen ganz weg.
letzteres glaub ich aber nicht.
vermutlich dauert das noch ein paar jährchen.
Betrifft aber wie schon gesagt dann immer Neuzulassungen ab Stichpunkt der Euro Norm


Geschrieben von Iltschi am 10.10.2019 um 11:07:

zum zitierten Beitrag Zitat von Sticki1
klaro.ab Euro 5b könnte es sein,dass z.b. Klappenauspuffanlagen entweder stärker reglementiert werden um sie homologieren zu können,oder sie fallen ganz weg.
letzteres glaub ich aber nicht.
vermutlich dauert das noch ein paar jährchen.
Betrifft aber wie schon gesagt dann immer Neuzulassungen ab Stichpunkt der Euro Norm

Nein! Das kann auch Bestandsfahrzeuge betreffen (siehe BVerfG).