Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Modelllinien (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=17)
-- Sportster (Evolution 883 / 1100 / 1200) (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=6)
--- Riemenschutz und STVZO (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=99287)


Geschrieben von DarkStar679 am 17.11.2020 um 23:49:

Riemenschutz und STVZO

hallo kollegen,

wie ist denn die rechtslage, wenn man an einer 2011er 48 den kettenschutz entfernt - denn ich habe gerade das hintere rad ausgebaut.
ich spiele mit dem gedanken, beide schutzvorrichtungen abzubauen.


Geschrieben von Mondeo am 18.11.2020 um 01:45:

Muß. Sonst gibt’s Strafe. Aber hättest du auch ergoogeln können.


Geschrieben von HeikoJ am 18.11.2020 um 01:50:

Demontage Riemenschutz oben/unten bei Einzelbetrieb ohne Soziusrasten und -Sitz sollte keine Beanstandung geben.

__________________
Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von ...da Uwe! am 18.11.2020 um 07:49:

Wie ich diese Posts hasse!„Hättest du auch ergoogeln können“
Was für ein Gelaber!Für was haben wir ein Harley Forum? Woher stammt die Quelle, dass ein „Kettenschutz“ notwendig ist?

gibt es einen Unterschied zwischen Kette und Riemen?=0.83emUnterscheidet man nicht unter den einzelnen Zulassungsbestimmungen, wie ECE Norm und so weiter?

__________________
cool RHOI-NEGGA RULEZ! cool


Geschrieben von Sticki1 am 18.11.2020 um 08:35:

Im juristendeutsch heißt es in der Zulassungsverordnung,dass alle freilaufenden Bauteile ( Dazu gehört Kette und Riemen) abgedeckt sein müssen.
Kette und Riemen sind auch in den Gesetzesanhängen explizit aufgeführt.
Wo weiß ich auch nicht mehr auswendig. 
Meine letzte selbst durchgeführten Kontrolle ist lange herfröhlich

Dazu gibt es aber noch den Unterschied, ob das Bike Zulassung für Sozius hat.

Ohne Sozius langt eine kleine kurze Abdeckung im Bereich des Fahrers ( vertreibt z.b. cultwerk),mit Sozius muss auch das Kettenrad abgedeckt sein.

Mein Bobber kam z.b. Serie so vom Hersteller,da reiner Einsitzer und offiziell EU-Import.
Da wird nochmals differenziert.


Geschrieben von DarkStar679 am 18.11.2020 um 09:15:

zum zitierten Beitrag Zitat von Sticki1
.....
Ohne Sozius langt eine kleine kurze Abdeckung im Bereich des Fahrers ( vertreibt z.b. cultwerk),mit Sozius muss auch das Kettenrad abgedeckt sein.
...

vielen dank für die detaillierte antwort.
gilt die ritzelabdeckung als "abdeckung im bereich des Fahrers"?


Geschrieben von Leon_ am 18.11.2020 um 11:18:

Nein, die Abdeckung muss bis kurz hinter den Fahrersitz ragen. Theoretischer Grund ist, dass du dir auch beim Anfahren die Hose reinziehen kannst. Logisch eigentlich.

__________________
Meilleures salutations, 

Leon

----------------


"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"


Geschrieben von Sticki1 am 18.11.2020 um 15:02:

Bei vorverlegten Fussrasten ist das anderst zu bewerten.


Geschrieben von Scareya am 18.11.2020 um 15:03:

Ich habe gesucht und gesucht, aber derzeit gibt es dazu lediglich den §30 StVZO Beschaffenheit der Fahrzeuge. Wenn es darüberhinaus mal eine genauere Spezifizierung im Anhang gegeben haben sollte, ist der jedenfalls im aktuellen Gesetzestext nicht mehr vorhanden. Wenn ich das also richtig interpretiere, gibt es keine explizite Kettenschutzpflicht. Allerdings kann dir der TÜV (oder ein anderer Prüfdienst) bzw. die Rennleitung trotzdem unter Bezug auf §30 StVZO jederzeit vorwerfen, dass ein nichtvorhandener Kettenschutz eine vermeidbare Gefährung anderer Verkehrsteilnehmer bzw. der Passagiere deines Fahrzeuges darstellt (insbesondere dann, wenn im homologierten Originalzustand des Fahrzeuges ein Kettenschutz vorhanden war). Das ist aber wohl - wie so oft - Interpretationssache. Dass es grundsätzlich auch mit einem offenen Sekundärantrieb geht, beweist ja schließlich auch BMW mit der entzückenden, offenliegenden Kardanwelle an der R18.

__________________
Mein Motorrad besteht aus mattschwarz lackiertem Stahl, glänzendem Chrom und ein wenig Gummi an den richtigen Stellen...


Geschrieben von Sticki1 am 18.11.2020 um 15:24:

Die Kardanwelle der BMW R18 ist ein Beispiel dafür dass ab Homologation manches möglich ist.
Und ich wette,der ein oder andere Biker wird das in einer Kontrolle verteidigen müssenfröhlich
Ob das bei der 2 sitzigen Variante auch so bleibt?

Bzgl Spezifizierungen der Rechtsvorschriften.
Wir hatten auf Streife immer so ein idiotensicheres Büchlein dabei,wo exakt solche Feinheiten aufgezeigt waren.
Mann kann sich ja nicht alles merkenfröhlich


Geschrieben von Moos am 18.11.2020 um 23:30:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
Demontage Riemenschutz oben/unten bei Einzelbetrieb ohne Soziusrasten und -Sitz sollte keine Beanstandung geben.

Hatte ja mal das Problem "fehlender Riemenschutz" mit den Bullen und mußte mich da schlau machen. Also nach EU-Recht müssen nur umlaufende Bauteile abgedeckt sein wenn eine Gefahr von ihnen ausgeht. Ist also bei Einzelbetrieb kein Prob so wie Du schreibst. Nach StVZO allerdings wohl schon, da nach deren Vorschriften Sicherheitsrelevante Bauteile nicht abgebaut werden dürfen, egal ob eine Gefahr von ausgeht oder nicht. Kommt also darauf an welche Zulassung das Bike hat.

__________________
Moos

Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von meggs am 19.11.2020 um 00:13:

...also ich würds nicht drauf anlegen...... rechtlich können sie dir den Bock aus dem Verkehr ziehen

__________________
meggs (der Badener aus 'm Pott)


Geschrieben von Sticki1 am 19.11.2020 um 07:49:

 @Moose 
" Bullen" ?? 

Die meintest sicher " Polizei"?verwirrt

großes Grinsenfröhlich


Geschrieben von HeikoJ am 19.11.2020 um 13:26:

Wenn ich das hier so lese überlege ich ernsthaft den Riemenschutz meines Moppeds wieder zu montieren, ist ja total gefährlich ohne und wenn man mal in eine Kontrolle kommt .. Ui,Ui,Ui. geschockt

Bei meinem Mopped sieht das so aus:

__________________
Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von Moos am 19.11.2020 um 20:15:

zum zitierten Beitrag Zitat von Sticki1
@Moose 
" Bullen" ?? 

Die meintest sicher " Polizei"verwirrt

Weißt doch das man in Bayern offiziell Bullen sagen darf. Wie das bei Euch in Franken aussieht, ...? großes Grinsen
Und wenn meinen Namen richtig geschrieben hättest, hätte ich sogar ne Nachricht bekommen. Augenzwinkern

__________________
Moos

Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.