Welcome back. Bilder sind natürlich Pflicht, wenn das Teil fertig ist.
Zu Deiner Frage: weiß ja nicht was Du unter sehr kleines Kennzeichen verstehst. Es gab in der StVZO einen § 72 "Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen", der wiederum für den § 60 Abs. 1 "Größe der Kennzeichenschilder an Krafträdern" geregelt hat, dass für Motorräder mit mehr als 50 ccm und bei EZ vor 1.7.1958 (außer Saarland, da ab 1.1.1959), bei denen das vorschriftsmäßige Anbringen und Beleuchten der (normalgroßen) Kennzeichen außergewöhnlich schwierig ist, KKR-Kennzeichen verwendet werden dürfen.
Diese Übergangsregelung ist inzwischen leider gestrichen worden. Kann also schwierig werden. Bei meiner Zulassungsstelle würde eine 6V Anlage und Gespräch mit dem Leiter der Zulassung die Chancen erhöhen. Aber keine Garantie.
Warum nicht einfach den Ex-Zulasser fragen, vielleicht kann er auch als Rentner ein gutes Wort bei den Kollegen für Dich einlegen.
Gruß
Bernd
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