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Neue TÜV-Bestimmungen?

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Neue TÜV-Bestimmungen?

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Coffee Biker ist offline Coffee Biker · 17 Posts seit 24.03.2023
fährt: Harley Fat Boy Special FLSTFB
Coffee Biker ist offline Coffee Biker
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17 Posts seit 24.03.2023
fährt: Harley Fat Boy Special FLSTFB
Neuer Beitrag 24.03.2023 15:42
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Hallo zusammen,

ich war gestern bei meinem Schrauber für ein neues Hinterrad und TÜV. Der TÜV Mann gab dem Bike kein TÜV da es jetzt
neue Bestimmungen gäbe und der seitliche Kennzeichenhalter und der Auspuff, alle mit CE und Herstellergutachten, eingetragen
sein müssten. Das Bike ist ein Bobber Umbau und hat ein Schutzblech mit seitlichen Hlaterung und 3 in 1 von Kellermann auch mit CE.
Dafür bräuchte man jetzt sogar ein Gutachten.
Bild ist anbei, kann mir jemand sagen ob das so ist.

Vielen Dank vorab!
Attachment 403606

WeeeeedO ist offline WeeeeedO · 4747 Posts seit 09.08.2016
fährt: Low Rider S FXDLS & Softail Deluxe FLSTN (Chicano)
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4747 Posts seit 09.08.2016
fährt: Low Rider S FXDLS & Softail Deluxe FLSTN (Chicano)
Neuer Beitrag 24.03.2023 16:03
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Mit Herstellergutachten meinst du wahrscheinlich ein Teilegutachten? Die meisten dementsprechend eintragungspflichtig. Seitlicher Kennzeichenhalter wohl immer.

Avatar (Profilbild) von Texaner
Texaner ist offline Texaner · 1591 Posts seit 28.03.2013
aus Lünen bei Dortmund
fährt: CVO Street Glide
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1591 Posts seit 28.03.2013
Avatar (Profilbild) von Texaner
aus Lünen bei Dortmund

fährt: CVO Street Glide
Neuer Beitrag 24.03.2023 16:06
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Ein seitlicher Kennzeichenhalter ist nie eintragungspflichtig gewesen.

Gesendet von meinem SM-G998B mit Tapatalk


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Ev'thangs bigger in Texas.

 

Schimmy ist offline Schimmy · 9535 Posts seit 15.10.2015
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fährt: Ich: 96er FLHTC Meine Frau: 12er XL 1200N, 18er FXBB
Schimmy ist offline Schimmy
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9535 Posts seit 15.10.2015 aus Greven

fährt: Ich: 96er FLHTC Meine Frau: 12er XL 1200N, 18er FXBB
Neuer Beitrag 24.03.2023 16:47
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zum zitierten Beitrag Zitat von Texaner
Ein seitlicher Kennzeichenhalter ist nie eintragungspflichtig gewesen.

JAIN. So lange die Maßgaben über den Anbringungsort des Kennzeichens bezüglich Höhe über Fahrbahn und Einsehbarkeit
eingehalten werden, droht von dieser Seite her erst einmal keine Gefahr. Aber da gibt es noch eine Vorschrift, in der es
um vom Fahrzeug abstehende, scharfkantige Gegenstände geht, von denen eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer
ausgehen könnte......

Thema Fender (Radabdeckung): Da streiten sich die Geister noch, da es keine Vorschrift - speziell für Motorräder - gibt.
Pingelige Prüfer berufen sich da auf den § 36a StVZo (der aber ALLGEMEIN für so ziemlich alle Arten von Kfz gilt) und auf
eine vorläufige, deutsche Richtlinie aus 1962.

Blinker und sonstige Leuchten sind GENEHMIGUNGSFREI (bzw. wurde bereits genehmigt), wenn sie ein "e"-Zeichen tragen.

Alles in etwa so, wie es hier bei Tante Louise steht.....

Ach Ja.... NEU sind diese Vorschriften ALLE NICHT. Augenzwinkern

GReetz  Jo

__________________
Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten Augenzwinkern

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Döppi ist offline Döppi · 21685 Posts seit 16.11.2005
aus BA
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Döppi ist offline Döppi
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21685 Posts seit 16.11.2005 aus BA

fährt: Road King Special 2021
Neuer Beitrag 24.03.2023 16:47
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Ein seitlicher  Kennzeichenhalter musste einfach nur die Bestimmungen erfüllen und war nicht Eintragungspflichtig.  
Ich würde mal noch eine andere Tüvstelle aufsuchen bzw. eine Schrauberbude bei dem der Tüv ins Haus kommt.

__________________
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HD501 ist offline HD501 · 1196 Posts seit 15.04.2019
aus Regensburg
fährt: Harley Heritage, Fat Boy, Slim, Sportster
HD501 ist offline HD501
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1196 Posts seit 15.04.2019 aus Regensburg

fährt: Harley Heritage, Fat Boy, Slim, Sportster
Neuer Beitrag 24.03.2023 17:00
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Er schreibt auch davon, dass der Auspuff eingetragen werden muss……
Hab letzte Woche extra nochmal mit meinem TÜVer über das Thema Auspuff gesprochen.
Muss E Prüfzeichen haben und die EG sieht keine Mitführpflicht für irgendwelche Papiere vor. Klar macht’s das Ganze bei einer Kontrolle einfacher man hat etwas dabei.

__________________
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Coffee Biker ist offline Coffee Biker · 17 Posts seit 24.03.2023
fährt: Harley Fat Boy Special FLSTFB
Coffee Biker ist offline Coffee Biker
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17 Posts seit 24.03.2023
fährt: Harley Fat Boy Special FLSTFB
Neuer Beitrag 24.03.2023 17:08
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Hi,

danke schon mal für Eure Rückmeldung. Einen anderen TÜV habe ich schon angefragt.
Ich wollte vor 2-3 Jahren die ganzen Teile eintragen lassen, damit ich den Papierkram mit den Gutachten nicht immer 
mitnehmen muss. Würde man nicht machen und notwendig wäre es schon gar nicht, war damals die Aussage.
Der Fender mit Lichtanlage erfüllt eigentlich alle Vorschriften und Maße, da dieser ja auch nicht für den Sozius ist, muss
der auch keine Abnahme oder gar Eintragung haben. So wird das auch hier im Forum mehrfach bestätigt.

Coffee Biker ist offline Coffee Biker · 17 Posts seit 24.03.2023
fährt: Harley Fat Boy Special FLSTFB
Coffee Biker ist offline Coffee Biker
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17 Posts seit 24.03.2023
fährt: Harley Fat Boy Special FLSTFB
Neuer Beitrag 24.03.2023 17:11
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zum zitierten Beitrag Zitat von HD501
Er schreibt auch davon, dass der Auspuff eingetragen werden muss……
Hab letzte Woche extra nochmal mit meinem TÜVer über das Thema Auspuff gesprochen.
Muss E Prüfzeichen haben und die EG sieht keine Mitführpflicht für irgendwelche Papiere vor. Klar macht’s das Ganze bei einer Kontrolle einfacher man hat etwas dabei.

Hab sogar alle E Prüfzeichen als Foto auf dem Handy dabei, da diese teilweise schwer einsehbar sind.

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Schneckman ist offline Schneckman · 2007 Posts seit 29.08.2014
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fährt: ´86FXRT, ´88FXRS-Sp,´87FXST,´07Buell XB
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aus Graben

fährt: ´86FXRT, ´88FXRS-Sp,´87FXST,´07Buell XB
Neuer Beitrag 24.03.2023 22:10
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Es ist eben oft die alte Kacke, wenn man auf eigene Faust zu einer Prüfstelle fährt.
Du weißt nicht, wer der Sache und Dir wie geneigt ist oder wie kundig er in der genauen Materie ist.
Mache ich nur, wenn ich von einer Prüfstelle/ einem Prüfer weiß, der im Thema ist .
Ich spreche nicht von Gefälligkeiten, nur von dem beschriebenen Unterschied.
Wenn ich so jemand nicht habe, dann fahre ich auch nicht zur Prüfstelle, sondern ausschließlich zu einer Werkstatt, weil die
meist so jemand haben.
Da kommt ein, zweimal im Monat oder so ein Prüfer, der das auch machen will und dementsprechend oft damit zu tun hat, und normalerweise nicht
einer, der keinen Bock auf Bikes oder Biker hat.
Müßte sich mittlerweile eigentlich rumgesprochen haben.
Ein paar Euro mehr für den Werkstatt-Tüv, dafür die Nerven geschont. Guter Deal.

Oder geht`s bei Dir sogar um einen Werkstatt Tüv - das kann ich dem Post nicht genau entnehmen ?

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Hörbi ist offline Hörbi · 750 Posts seit 22.10.2017
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750 Posts seit 22.10.2017 aus Bad Kreuznach

fährt: Fat Bob FXFBS M8, Softail Standard M8, Royal Enfield 350
Neuer Beitrag 25.03.2023 08:45
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zum zitierten Beitrag Zitat von Coffee Biker
Hallo zusammen,

ich war gestern bei meinem Schrauber für ein neues Hinterrad und TÜV. Der TÜV Mann gab dem Bike kein TÜV da es jetzt
neue Bestimmungen gäbe und der seitliche Kennzeichenhalter und der Auspuff, alle mit CE und Herstellergutachten, eingetragen
sein müssten. Das Bike ist ein Bobber Umbau und hat ein Schutzblech mit seitlichen Hlaterung und 3 in 1 von Kellermann auch mit CE.
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Bild ist anbei, kann mir jemand sagen ob das so ist.

Vielen Dank vorab!

Anhand deines Foto schätze ich die Aussage des TÜV als korrekt ein. 
Bin mir nicht sicher ob hier mit deiner Frage CE und E Kennzeichnung verwechselt werden. 

Eine CE ist nur ein Hinweis der Herstellers, dass er mit dem Produkt die EU-weiten Anforderungen erfüllt. Eine CE ersetzt nicht das E Prüfzeichen (ein eingekreistes E mit einer Ziffer sowie einer zusätzlichen mehrstelligen Zahl). 
Der Kzh verändert vermutlich die Abmessungen und steht hervor. Dann benötigt es ein Hersteller Gutachten.
Beides muss letztendlich in die Papiere eingetragen werden. Das sind aber keine neuen Vorschriften. Die gelten schon lange.
Das er das Schutzblech nicht bemängelt hat wundert mich. Sieht scharfkantig aus. Mag aber auf dem Foto auch täuschen.

Um bei einer Kontrolle nicht die Stilllegung zu riskieren, würde ich als die Eintragung machen lassen.

dieTor ist offline dieTor · 2071 Posts seit 10.03.2012
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Neuer Beitrag 25.03.2023 09:34
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Ich kann schon verstehen, dass heutzutage ein 08/15 Tüvprüfer beim Gesamtanblick deines Heckbereichs große Bedenken hat.

Ob es neue Vorschriften sind oder nur eine Schutzbehauptung sei dahin gestellt.

Ein motorradkundiger Prüfer spricht sicherlich die Wahrheit, wäre auch mein Eindruck, das fängt vielleicht schon mit der seitlichen Erkennbarkeit des Kennzeichenhalters an.

__________________
* Ich habe Vorurteile, aber meistens treffen sie zu *

Frejus ist offline Frejus · 881 Posts seit 14.08.2019
fährt: Fatbob 114 mit J&H
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881 Posts seit 14.08.2019
fährt: Fatbob 114 mit J&H
Neuer Beitrag 25.03.2023 09:54
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Hi 
Bei deinen Blinkern hinten gilt ein Mindestabstand von 18cm.
Das passt so wie es aussieht auch nicht.

__________________
Sommer, Sonne, Kaktus

Saftschubse ist offline Saftschubse · 313 Posts seit 24.01.2020
fährt: FXFBS FatBob
Saftschubse ist offline Saftschubse
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313 Posts seit 24.01.2020
fährt: FXFBS FatBob
Neuer Beitrag 25.03.2023 13:02
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Auch ob das mit dem Sozius so geht ist die Frage. Eigentlich muss irgendwo ne Festhaltemöglichkeit sein. Und wenn es nur der blöde Gurt ist.

Coffee Biker ist offline Coffee Biker · 17 Posts seit 24.03.2023
fährt: Harley Fat Boy Special FLSTFB
Coffee Biker ist offline Coffee Biker
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17 Posts seit 24.03.2023
fährt: Harley Fat Boy Special FLSTFB
Neuer Beitrag 25.03.2023 13:22
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Hallo,

der TÜV war bei dem Schrauber, hat ja ein neues Hinterrad drauf gemacht. Dort wo ich auch vor 2 Jahren das Bike habe tüven lassen.
Deshalb habe ich mich auch so gewundert.
@Hörbi: Ja meine E Kennzeichen, wie auf dem Bild für den Auspuff.
Attachment 403668

Coffee Biker ist offline Coffee Biker · 17 Posts seit 24.03.2023
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17 Posts seit 24.03.2023
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Neuer Beitrag 25.03.2023 13:23
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zum zitierten Beitrag Zitat von Frejus
Hi 
Bei deinen Blinkern hinten gilt ein Mindestabstand von 18cm.
Das passt so wie es aussieht auch nicht.

Sind 18cm.

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