Hi F.,
das ist momentan alles ein bißchen unübersichtlich.
Du musst unterscheiden, ob Dein Moped nach EG-Recht oder nach altem deutschen Zulassungsrecht zugelassen ist.
Dann greifen rein rechtlich die einen oder anderen Bestimmungen, siehe z.B. Rückspiegel, Bauabstände Blinker usw., also entweder STVZO oder EG-Richtlinie.
In wie weit das in der Praxis zum Tragen kommt, ist immer vom Einzelfall abhängig. Ich weiß von Polizisten (bei uns!), dass solche Kleinigkeiten i.d.R. nach EG-Recht behandelt werden, also z.B. da kommt einer mit einem neuen Super-Sportler in die Kontrolle mit einem völlig freien Hinterrad und einer mit einer uralten CB-Schlag-mich-tot mit entferntem Schmutzlappen, so werden beide gleich behandelt. Früher gab es ja mal die 15cm-Regelung hinten. Ob das dann der Mann in grau genauso sieht ist dann wieder ein anderes Thema.
Bei meiner alten Honda hatte der Prüfer auch bemängelt, dass die Blinker vorne zu eng saßen, nach EG wäre es i.O. gewesen! Hat mir dann doch den Stempel gegeben, allerdings war ich auch schön freundlich und hab Small-Talk gemacht. Wie man in den Wald ruft...., gilt auch bei unseren Cops, sind auch nur Menschen!
Hab Dir noch einen Anhang gesucht, der Dein Problem anspricht, siehe dort weiter unten.
LG
Roland
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"Men do not quit playing because they grow old - they grow old because they quit playing!" Oliver Wendell Holmes
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von greyfellow am 09.01.2011 15:50.