Milwaukee V-Twin - Harley-Davidson Forum & Community
Suche
Harley-News Registrieren User-Map Suche FAQ Regeln Start
Suche
» Hallo Gast [anmelden|registrieren]
Forum » Allgemein » Allgemein: Motorräder » Rücklicht mittig oder geht auch re. & li. ?

Rücklicht mittig oder geht auch re. & li. ?

[1] 2 3 nächste » ... letzte » ·
nächste » letzte »
[1] 2 3 nächste » ... letzte » ·
nächste » letzte »

Rücklicht mittig oder geht auch re. & li. ?

First Evo ist offline First Evo · seit
First Evo ist offline First Evo
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 09.01.2011 07:15
Zum Anfang der Seite springen

Wow,

ich habe auch mal eine Frage, die ich durch googeln nicht gefunden habe.

Ich möchte meinen Bock unter anderem mit neuen Rücklicht/Blinker Kombinationen umrüsten.
Natürlich habe ich die schon (Mit E Zeichen) gekauft. Nach der Recherche über die erlauben Anbaumaße, stolpere ich immer über Artikel die aussagen, das am Moped das Rücklicht "mittig" montiert sein muß, max 2 Rücklichter dicht nebeneinander sein dürfen und wohl auch max. 2 Bremslichter vorhanden sein dürfen. Das ist aber mit den neuen 2er Kombi und den gefundenen mindestabständen nicht möglich. Wenn man die neuen Kombi Blinker mit Rücklicht, rechts und links montiert, hat man das Rücklicht nicht mehr mittig, sondern rechts und links. ist das mittlerweile erlaubt? Muss man dann noch ein Rücklicht mittig habe (also 3 Rücklichter)? Wenn ich nicht irre, sind doch einige neue Modelle auch mit den kombis ausgerüstet. Gab oder gibt es dort eine Gesetzesänderung? Was ist erlaubt und was nicht?

Orange883 ist offline Orange883 · 1301 Posts seit 24.12.2009
aus Recke-Obersteinbeck
fährt: FLSTN103
Orange883 ist offline Orange883
Langes Mitglied
star2star2star2star2star2
1301 Posts seit 24.12.2009 aus Recke-Obersteinbeck

fährt: FLSTN103
Neuer Beitrag 09.01.2011 11:17
Zum Anfang der Seite springen

also, bei der Sporty ist es auch links und rechts.
Und man kann doch nur mit einem Massstab rechnen.
Ich würde deshalb sagen ein drittes in der Mitte ist nicht erforderlich. Oder überhaupt in der MItte nicht. Und es gibt doch auch Umbauten wo es das Bremslicht nur auf der linken Seite gibt, zB. Stop oder F*** you.
Ich würde es links und rechts machen. Die Rücklichter hast ja schon.
Und nicht vergessen einen Bild rein zu setzen.

So long,
Orange883

__________________
Remember to drink large and fall over.

Dragon ist offline Dragon · seit
Dragon ist offline Dragon
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 09.01.2011 11:45
Zum Anfang der Seite springen

Hallo First Evo

Ein Freund hat sein Bike letzte Woche Angemeldet mit dieser Kombi und ohne Probleme

Avatar (Profilbild) von greyfellow
greyfellow ist offline greyfellow · 848 Posts seit 15.08.2010
fährt: Milwaukee Iron
greyfellow ist offline greyfellow
Langes Mitglied
star2star2star2star2star2
848 Posts seit 15.08.2010
Avatar (Profilbild) von greyfellow

fährt: Milwaukee Iron
Neuer Beitrag 09.01.2011 11:47
Zum Anfang der Seite springen

Hi F.,

wie Du im Prinzip schon richtig den Rückschluß auf die Kombi-Lichter gezogen hast: Diese spez. Bauform ist mit Einführung der Nightster u. Co. zulässig, also auch die Teile aus dem Zubehör (natürlich mit entsprechender E-Kennzeichnung). Diese ersetzen dann das mittig plazierte Rücklicht.
Was bei uns nicht zugelassen ist, ist die seitliche Anbringung des Kennzeichens mit dort angebrachten Einzelrücklicht wie es oft in anderen Ländern bei Umbauten zu sehen ist.
Dann, bei seitl. Kz., entweder die neuen Kombilichter oder ein Rücklicht in der Mitte.

LG

Roland

__________________
"Men do not quit playing because they grow old - they grow old because they quit playing!" Oliver Wendell Holmes

First Evo ist offline First Evo · seit
First Evo ist offline First Evo
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 09.01.2011 11:50
Zum Anfang der Seite springen

Beim Anmelden guckt ja auch keiner, wie das Bike aussieht bzw. was verbaut ist. Bei der nächsten HU oder Rennkontrolle evtl. schon.
Die Frage ist ja, ob das mittlerweile erlaubt ist oder ob man mit einem Ticket rechnen muß, wenn es mal Kontrolliert wird. Die 3 "Flens" kann sich nicht jeder Leisten Augen rollen

First Evo ist offline First Evo · seit
First Evo ist offline First Evo
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 09.01.2011 11:57
Zum Anfang der Seite springen

zum zitierten Beitrag Zitat von greyfellow
Hi F.,

wie Du im Prinzip schon richtig den Rückschluß auf die Kombi-Lichter gezogen hast: Diese spez. Bauform ist mit Einführung der Nightster u. Co. zulässig, also auch die Teile aus dem Zubehör (natürlich mit entsprechender E-Kennzeichnung). Diese ersetzen dann das mittig plazierte Rücklicht.
Was bei uns nicht zugelassen ist, ist die seitliche Anbringung des Kennzeichens mit dort angebrachten Einzelrücklicht wie es oft in anderen Ländern bei Umbauten zu sehen ist.
Dann, bei seitl. Kz., entweder die neuen Kombilichter oder ein Rücklicht in der Mitte.

LG

Roland

Das müßt doch irgendwo in der STVZO nach zu lesen sein, habe schon gesucht wie ein wilder aber nichts gefunden. Letztlich gibt es ja auch einzelgenehmigungen, die nicht ohne weiteres auf alle Bikes übertragen werden. Gerade Harley hat von diese Genehmigungen ja genug in der Schublade z.b. Motorstop bei ausgeklappten Ständer, Leuchten teilw. ohne E Zeichen usw.
Wenn die Nightster eine Einzelgenehmigung für die Serie besitz, würde das nicht heißen, dass man nun alle Mopeds so ausrüsten darf oder man muß selbst zur Einzelabnahme (Teuer).

Werbung
Avatar (Profilbild) von greyfellow
greyfellow ist offline greyfellow · 848 Posts seit 15.08.2010
fährt: Milwaukee Iron
greyfellow ist offline greyfellow
Langes Mitglied
star2star2star2star2star2
848 Posts seit 15.08.2010
Avatar (Profilbild) von greyfellow

fährt: Milwaukee Iron
Neuer Beitrag 09.01.2011 12:26
Zum Anfang der Seite springen

Hi F.,

das ist momentan alles ein bißchen unübersichtlich.
Du musst unterscheiden, ob Dein Moped nach EG-Recht oder nach altem deutschen Zulassungsrecht zugelassen ist.
Dann greifen rein rechtlich die einen oder anderen Bestimmungen, siehe z.B. Rückspiegel, Bauabstände Blinker usw., also entweder STVZO oder EG-Richtlinie.
In wie weit das in der Praxis zum Tragen kommt, ist immer vom Einzelfall abhängig. Ich weiß von Polizisten (bei uns!), dass solche Kleinigkeiten i.d.R. nach EG-Recht behandelt werden, also z.B. da kommt einer mit einem neuen Super-Sportler in die Kontrolle mit einem völlig freien Hinterrad und einer mit einer uralten CB-Schlag-mich-tot mit entferntem Schmutzlappen, so werden beide gleich behandelt. Früher gab es ja mal die 15cm-Regelung hinten. Ob das dann der Mann in grau genauso sieht ist dann wieder ein anderes Thema.
Bei meiner alten Honda hatte der Prüfer auch bemängelt, dass die Blinker vorne zu eng saßen, nach EG wäre es i.O. gewesen! Hat mir dann doch den Stempel gegeben, allerdings war ich auch schön freundlich und hab Small-Talk gemacht. Wie man in den Wald ruft...., gilt auch bei unseren Cops, sind auch nur Menschen!
Hab Dir noch einen Anhang gesucht, der Dein Problem anspricht, siehe dort weiter unten.

LG

Roland

http://dsima-temp.data-systems.biz/t-lampen.shtml

__________________
"Men do not quit playing because they grow old - they grow old because they quit playing!" Oliver Wendell Holmes

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von greyfellow am 09.01.2011 15:50.

schwälmer ist offline schwälmer · seit
schwälmer ist offline schwälmer
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 09.01.2011 12:34
Zum Anfang der Seite springen

Hallo First evo
Welche hast du denn bestellt?

Gibts dafür ne HP ?


Gruß Schwälmer

First Evo ist offline First Evo · seit
First Evo ist offline First Evo
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 09.01.2011 13:11
Zum Anfang der Seite springen

In der aktuellen STVZO, § 53 pp. steht unter anderem folgendes:

"Bremsleuchten an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften dieses Absatzes entsprechen. An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Bremsleuchten darf nicht tiefer als 350 mm ......."
Nun haben die 2 Lampen je 1 Rücklicht, je 1 Bremslicht und je 1 Blinker.
also wäre danach schon das zweite Bremslicht nicht zulässig. Da ich aber schon ein zusätzliches Bremslicht im Tour Pack habe, kann das mit den 2 Bremslichtern ja auch nicht so ganz stimmen, da es damit noch nie ein Problem gegeben hat Augen rollen

Meine 84er fällt sicher unter deutsches Zulassungsrecht, bei der 95er bin ich nicht so sicher, müßte aber schon EU sein. Umgebaut werden zwar beide, da die 84er aber bereit die Blinker in den Koffern Serienmäßig verbaut hat, ändere ich dort nichts an der Beleuchtung.
Also geht es um die 95er.

Um DIESE Dinger geht es.

Avatar (Profilbild) von zena
zena ist offline zena · 590 Posts seit 02.01.2011
fährt: Heritage Softail
zena ist offline zena
Langes Mitglied
star2star2star2star2star2
590 Posts seit 02.01.2011
Avatar (Profilbild) von zena

fährt: Heritage Softail
Neuer Beitrag 09.01.2011 13:34
Zum Anfang der Seite springen

Hallo,

bis jetzt habe ich noch nicht gehört das es bei diesen kombinierten Rück/Bremslichtern zu Problemen mir den Ordnungshütern gekommen ist.
Was aber gerne vergessen wird ist die Kennzeichnbeleuchtung und da achtet die Rennleitung drauf.

__________________
Gruß, zena

George ist offline George · 22945 Posts seit 23.07.2007
aus Wilder Westen
fährt: Langgabler Softail TC96
George ist offline George
Mod
starFlameListarFlameRe
22945 Posts seit 23.07.2007 aus Wilder Westen

fährt: Langgabler Softail TC96
Neuer Beitrag 09.01.2011 13:55
Zum Anfang der Seite springen

Ich kenne mich mit den Vorschriften nicht gut aus, aber wenn z.B. Kellermann seine Blinkerkombi mit E-Zeichen verkauft, gehört eine Anbauanleitung dazu, die auch die Mindestabstände erklärt. Das muss also in irgendeiner Behörde abgesegnet worden sein, in diesem Falle vom Ministeres des Transportes Luxemburg in Form einber Homologisierung.
Ob und wann solche Abweichungen vom geltenden Straßenverkehrsrecht übernommen werden weiß ich leider auch nicht. Und ob jetzt nur Moppeds, die nach EG Recht zugelassen worden sind Teile verbauen dürfen, die nach demselben Recht zugelassen worden sind wage ich mal zu bezweifeln.

Ich dachte, dass das E-Zeichen (unter der Voraussetzung der korrekten Anbringung) automatisch die Erlaubnis bedeutet, es zu nutzen. verwirrt

__________________
When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.

Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von George am 09.01.2011 13:58.

First Evo ist offline First Evo · seit
First Evo ist offline First Evo
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 09.01.2011 14:21
Zum Anfang der Seite springen

Zitat von George

Ich dachte, dass das E-Zeichen (unter der Voraussetzung der korrekten Anbringung) automatisch die Erlaubnis bedeutet, es zu nutzen. verwirrt

Das dachte ich auch mal, scheint aber nicht ganz so zu sein. Ich darf mir z.b. nicht jede E Auspuffanlage an die 95er Schrauben, deswegen bin ich bei dieses Rücklichtkombi auch ins schleudern gekommen. Hätte ja sein können (oder kann noch sein) dass hier einer etwas genauer Bescheid weiß bzw. weiß wo man das rechtsverbindlich nachlesen kann. Sonst werde ich die Leute mit den Grünen, Blauen oder Grauen Kitteln mal fragen müßen. Erfahrungsgemäß gibt da aber auch jeder eine andere Auskunft. Baby Baby Baby

Avatar (Profilbild) von Micki
Micki ist offline Micki · 307 Posts seit 22.11.2009
fährt: FLH
Micki ist offline Micki
Langes Mitglied
star2star2star2star2star2
307 Posts seit 22.11.2009
Avatar (Profilbild) von Micki

fährt: FLH
Neuer Beitrag 09.01.2011 14:24
Zum Anfang der Seite springen

ZITAT:Ich dachte, dass das E-Zeichen (unter der Voraussetzung der korrekten Anbringung) automatisch die Erlaubnis bedeutet, es zu nutzen. ZITAT ENDE

Das bringt es doch auf dem Punkt.Und ich denke bei geringen Abweichungen welche durch die Bauart bedingt sind,gibt auch kein Ticket.

George ist offline George · 22945 Posts seit 23.07.2007
aus Wilder Westen
fährt: Langgabler Softail TC96
George ist offline George
Mod
starFlameListarFlameRe
22945 Posts seit 23.07.2007 aus Wilder Westen

fährt: Langgabler Softail TC96
Neuer Beitrag 09.01.2011 18:16
Zum Anfang der Seite springen

Zitat von First Evo
Das dachte ich auch mal, scheint aber nicht ganz so zu sein. Ich darf mir z.b. nicht jede E Auspuffanlage an die 95er Schrauben

Bei meiner Anlage ist neben dem E-Zeichen eine Nummer eingtetragen mit der man nachweisen kann, für welches Modell sie geeignet ist. SDo kenne ich das auch von anderen Harleys.

Bei deinen Blinkern gibt's nur das eine E-Zeichen, da sie ja wohl modellunabhängig hergestellt werden.

Ich würd da überhaupt niemanden fragen. Wer viel fragt... großes Grinsen

__________________
When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.

Avatar (Profilbild) von Dozer
Dozer ist offline Dozer · 491 Posts seit 30.05.2010
fährt: Fat Boy, Street Glide
Dozer ist offline Dozer
Langes Mitglied
star2star2star2star2star2
491 Posts seit 30.05.2010
Avatar (Profilbild) von Dozer

fährt: Fat Boy, Street Glide
Neuer Beitrag 09.01.2011 19:58
Zum Anfang der Seite springen

Hallo First Evo,

ich fahre selber einen Umbau mit Kellermann-Kombi-Blinkern und das ohne Probleme, Du musst nur darauf achten, dass Du das Mindestmaß von 30cm zwischen den beiden Blinkern einhälst und vorsichtshalber noch den Platz für ein zusätzliches Katzenauge einplanst, dann gibt es auch keine Diskussionen mit der Rennleitung Freude

__________________
Gruß Olaf

[1] 2 3 nächste » ... letzte » ·
nächste » letzte »
[1] 2 3 nächste » ... letzte » ·
nächste » letzte »
Thema
Antworten
Hits
Letzter Beitrag
newhotfolder
Achtung
4
58498
23.04.2024 10:16
von dieTor
Zum letzten Beitrag gehen
newhotfolder
geschockt
100
178708
19.04.2024 10:37
von marlboromanhd
Zum letzten Beitrag gehen
newhotfolder
cool
368
641982
13.04.2024 20:00
von Jocken
Zum letzten Beitrag gehen