Wenn für ein Bauteil ein Gutachten existiert kann das nach §19 durch jeden Sachverständigen eingetragen werden.
Ohne Gutachten ist eine Einzelabnahme nach §21 von Nöten. Ein vernünftiger Tüver, bald darf auch Dekra, hat mit dem "techn. Bericht bezgl. Festigkeit" aber kein Problem und trägt dir das Teil ein. Da hast Du dann den Hersteller und die Maße des Lenkers im Brief stehen.
Moos
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Moos
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Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.