Begrenzungsleuchten /Standlicht:
- nach EG vorgeschrieben, nach StVZO zulässig
- Anzahl: 1, nach EG auch 2
- in der Breite: Symmetrisch zur Fz-Längsmitte, nach StVZO nur im Scheinwerfer
- in der Höhe: 350 - 1200 mm, nach StVZO bis 1500 mm
Nachdem du sowieso eine §21 Abnahme brauchst, könnte es sein, dass es ohne geht, musst Du deinen Prüfer fragen.
Für EU-Homologation mittlerweile, definitiv vorgeschrieben, nach altem Recht ist es eine "Kann-Bestimmung"
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noch ohne CAN-BUS und ABS...
http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm