Servus,
wollte mich nochmal vergewissern, ob ich ohne Frontfender bei meiner 48 fahren darf.
Mein Schrauber meinte, durch das neue (alte) Gesetz, ist es für EG-Fahrzeuge (was meines ja bei Baujahr 2013 ist) erlaubt, ohne den Frontfender zu fahren.
Ich habe nur den Stabilisator verbaut.
Es gibt da verschiedene Meinungen (google), aber eine richtige Aussage habe ich nirgends gefunden. Nur Mutmaßungen.
Wer weiß da Bescheid??
Will ungern morgen nach Pullman City (harley treffen) fahren und mir eine Strafe einhandeln. Falls es nicht erlaubt seinn sollte, was wäre den eine Strafe (Erlöschen der Betriebserlaubnis oder nur ein Ticket)
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von govidaris am 02.07.2015 19:23.