Ist halt fahren ohne Führerschein und das ist gesetzlich geregelt was für ein Strafmaß fällig wird. Der gebrochene Fuß ist persönliches Pech und wird sicherlich zu seinem Wohl von der Krankenkasse bezahlt und die versuchen dann das Geld von ihm zurückzufordern. Und der Dealer!? Selber Schuld und vielleicht richtig Pech. Das steht hierzu im www. Zitat: " Baut nämlich der Probefahrer ohne Führerschein einen
Unfall, ist der Verkäufer seinen Versicherungsschutz los. Und obendrein könnten die Sozialversicherungsträger (Berufsgenossenschaften und Krankenkassen), die Leistungen an den Geschädigten erbracht haben, auf den Autohalter und Versicherungsnehmer zurückgreifen"
Seine Versicherung wird evtl nix zahlen und er muß das Geld vom Verursacher holen oder einklagen.
Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von Mondeo am 07.04.2017 19:22.