Also ich hab jetzt doch mal recherchiert und nachgelesen, bzw. auch mal mit dem ADAC telefoniert. Wohne ja keine 30 km von der Grenze weg und bin daher öfters mal bei den Nachbarn, ist daher schon ne wichtige Info für mich.
Diese Pflicht für Reflektoren gibt es wohl bereits seit 1959. Allerdings ist es rechtlich wohl so, dass in Frankreich ausschließlich Helme mit diesen Reflektoren (übrigens müssen die an allen vier Seiten angebracht sein - vorne, hinten, links, rechts) verkauft werden dürfen und demnach auch getragen werden müssen. Bei Einheimischen wird hierauf bereits selten geschaut, bei Ausländern wohl so gut wie nie. Da muss man schon an nen Cop mit grenzenlosem Übereifer gelangen.
Außerdem ist es wohl so, dass insofern man als Ausländer einen Nachweis vorlegen kann, dass der Helm im Ausland gekauft wurde (was sich in der Praxis sicherlich als schwierig erweist) auf Strafen generell verzichtet wird.
Auch Louis formuliert entsprechend:
Wir empfehlen dringend jedem Motorradtouristen in Frankreich diese Aufkleber am Helm anzubringen, da eine Pflicht für jeden verkauften Helm in Frankreich besteht und die Nachweispflicht im Falle einer Polizeikontrolle sich in der Regel als schwierig erweist.
Von daher halb so wild. Ich werde es drauf ankommen lassen bevor ich meinen Helm mit Reflektoren tapeziere. Fahre jetzt seit 17 Jahren mehrmals im Jahr in Frankreich und habe heute zum ersten Mal davon erfahren, so what.