zum zitierten Beitrag
Zitat von rockerle69
Wenn das alles so toll ist, warum übernimmt dann nicht der Hersteller oder der Konstrukteur die Haftung?
solange nicht alle in der Kolonne so ein System haben ist der Gesamterfolg eh wieder abhängig vom Einzelnen und das erfordert dann letztlich trotzdem den Eingriff des Fahres ins Geschehen.
Das der ganze Rödel aber nicht für die Ewigkeit gemacht ist ummer wieder Ausfälle zu beklagen sind oder eben das "Sicherheitssystem" doch noch nicht so ausgereift ist, liest man immer wieder.
Da bist du leider nicht ganz informiert, der Fahrer ist seit dem 1.1.2021 durch eine UN-Regulierung für autonomes Fahren Level 3 aus der Haftung wenn ein Assistenzsystem eingesetzt wird, unter folgenden Voraussetzungen:
auf Straßen mit physisch getrennten Fahrspuren ohne Kreuzungen
auf Straßen, auf denen Fußgänger und Fahrradfahrer nicht erlaubt sind .
bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 60 km/hDazu muß der Assistent folgendes können:Anpassung der Geschwindigkeit an Verkehrssituation, Wetter, Streckenverlauf
Das Auto muss stabil in der Fahrspur gehalten werden.
Der Assistent muss Beleuchtung, Scheibenwischer und Lüftung kontrollieren.
Er muss erkennen, wenn eine Situation eintritt, die er nicht beherrscht, und den Fahrer dann zur Übernahme auffordern.
Wenn die Übernahme nicht binnen 10 Sekunden erfolgt, muss er ein Notfallmanöver einleiten.
Dazu noch was aus meiner Berufserfahrung: Bei Ausfällen einer Komponente eines Sicherheitssystems muß sich das gesamte abhängige System abschalten, sonst gibt es keine Zulassung, zentrale Komponenten müssen doppelt vorhanden sein. Erinnere dich an die mißlungene Demonstration des automatischen Bremssystems von Daimler, das möchte kein Hersteller in den Medien sehen. Bei dem von dir referenzierten Tesla Unfall ist noch nicht einmal klar ob irgendein automatisches System eingeschaltet war, die Wahrscheinlichkeit spricht dagegen. Autonomes Fahren wie von Tesla proklamiert "Autopilot" ist in Europa nicht zugelassen, das wäre Level 4.
Level 4 = vollautomatisiertes Fahren in jeder Verkehrssituation, Fahrer muß das Fahrzeug nach Aufforderung übernehmen können.
Level 5 = selbstständiges Fahrzeug ohne Fahrer, keine Bedienelemente.
Ja, ist jetzt nicht so viel, aber ein Anfang. Das können auch schon fast alle Fahrzeuge die mit Stauassistenten ausgestattet sind, wird nur zur Zeit bei 30 km/h ausgeschaltet, kann aber ohne weiteres freigeschaltet werden.
Die 60 km/h sind aber immerhin schon fast 50 % der zuläsigen Höchstgeschwindigkeit, noch nicht in Deutschland aber sonst fast überall. Und hier ist es nur eine Frage der Zeit.
Bevor wieder ein Shitstorm über mich hereinbricht, ich zähle hier nur Tatsachen auf. Mein aktuelles Fahrzeug ist nicht bei 250 km/h abgeregelt, bevor hier wieder Gerüchte aufkommen.
Nun nochmal zur Technik von HD
Das erste erwähnte System benötigt Radar Sensoren, der Fortschritt ist das nicht nur nach vorne gemessen wird, sondern das man sich das Bezugsfahrzeug für die Geschwindigkeitseinstellung aussuchen kann, wobei auch immer noch die Sicherung des Abstandes nach vorne gewährleistet ist.
Das GPS gestützte System setzt lediglich voraus das die Fahrzeuge mit adaptiven Tempomaten ausgestattet sind, durch die GPS Unterstützung sind keine Radar Detektoren notwendig, lediglich die Fahrzeugvernetzung. Da das Kommunikationsprotokoll für die Vernetzung bereits festgelegt ist ist das universell einsetzbar und nicht nur auf Motorräder beschränkt. Letztlich geht es bei diesem Patent darum das die an einem Motorrad eingestellten 60 km/h genau die gleichen 60 km/h am anderen Fahrzeug sind weil beide Geschwindigkeiten durch GPS Informationen festgelegt werden, ohne das individuelle Abweichungen an den Fahrzeugen zu Geschwindigkeitsunterschieden führen.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.