zum zitierten BeitragZitat von Sam V
eine E-Nummer und sollte damit eintragungsfrei sein
Ein Zubehörluftfilter ist leider niemals eintragungsfrei. Und wie hier schon sehr oft in den diversen Themen schon besprochen, ist die ganze Angelegenheit durch Euro4 in Verbindung mit einer anderen Auspuffanlage nochmal erheblich komplexer geworden.
ich würde sagen Eintragungsfrei bei den aufgeführten Modellen, also nicht die Streetbob vom TE
Ich würde mal sagen, ne Streetbob 2020 ist ne Softail nach 2018. Weil die Dynas wurden damals eingestellt.
__________________ Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.
Was man erträumen kann, kann man auch bauen.
Marco321 · 3736 Posts
seit 13.08.2012
aus Mahlow fährt: ex Fatboy, ex SlimS , ex Breakout 114 , 48 mit Penzl
zum zitierten BeitragZitat von Sam V
eine E-Nummer und sollte damit eintragungsfrei sein
Ein Zubehörluftfilter ist leider niemals eintragungsfrei. Und wie hier schon sehr oft in den diversen Themen schon besprochen, ist die ganze Angelegenheit durch Euro4 in Verbindung mit einer anderen Auspuffanlage nochmal erheblich komplexer geworden.
ich würde sagen Eintragungsfrei bei den aufgeführten Modellen, also nicht die Streetbob vom TE
Ich würde mal sagen, ne Streetbob 2020 ist ne Softail nach 2018. Weil die Dynas wurden damals eingestellt.
entweder du verstehst den Harley Absatz nicht oder ich
Ich verstehe in so : das Teil passt auf Softail ab 2018 usw. ist aber ECE konform nur bei CVO usw
__________________ Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.
Sam V · 1667 Posts
seit 08.06.2017
fährt: Ich FXDWG 2000,Rocker C, SR 500, Meine Frau XL1200N
Sam V
Langes Mitglied
1667 Posts seit 08.06.2017
fährt: Ich FXDWG 2000,Rocker C, SR 500, Meine Frau XL1200N
10.04.2021 12:08
Hmmm, so ungern ich das zugebe. Du scheinst recht zu haben...
__________________ Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.