Bei Anbauteilen die laut StVZO in einer geprüften Bauart vorliegen müssen, wie zu Beispiel (Verkleidungs)Scheiben, Scheinwerfer, Bremsscheiben, Endschalldämpfer, Lenker usw., ist es völlig egal wie sie befestigt sind. Jedenfalls wenn sie offensichtlich in einem betriebsbereiten Zustand montiert sind.
Wenn so ein Teil mit Spannband auf den Gepäckträger geschnallt ist natürlich nicht.
Der einzige Vorteil von Schnellverschlüssen ist das man eventuell nach einer Kontrolle weiterfahren darf wenn man die Verkleidung verkehrssicher auf dem Gepäckträger transportieren kann.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.