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2019 Breakout 114
Jekill&Hyde, Kennzeichenhalter seitlich, TB Heckfender mit 3-in-1-Leuchten, TB Airride, TB Einzelsitz, Stripe-Blinker vorn...
zum zitierten Beitrag Zitat von Bjrn
- Dürfen Klemmen bzw. auch andere Bauteile allgemein einfach so im Netz gewerblich verkauft werden, ohne den Hinweis darauf, dass sie nicht für den Straßengebrauch zugelassen sind?
Klar, du darfst im Endeffekt alles verkaufen. Es werden ja auch von Harley selbst Zubehörteile verkauft, mit denen die ABE erlischt.
- Wenn kein Hinweis darauf gegeben wird - wer haftet, sollte das Bauteil durch Materialversagen zu Bruch gehen? (z.B im Bereich Elektronik darf jeder ein CE Zeichen drauf machen, der Imorteur haftet jedoch im Fall der Fälle)
Das jeder ein CE Zeichen drauf machen darf, wäre mir neu. Und zu Part 1 deiner Frage, das kommt drauf an. Im Zweifel der Hersteller, aber wenn du sein Bauteil entfremdest, weil du eine Softail Klemme auf einer Sportster verbaust, wird er kaum die haftung übernehmen.
- Reicht der klassische Hinweis "Nur für Showzwecke" "Achtung kein Gutachten" um sich aus der Haftung zu nehmen, sollte das Bauteil durch Materialversagen zu Bruch gehen?
Das ist afaik eine Hinweis auf Erlöschen der Betriebserlaubnis im Straßenverkehr. Wegen Materialversagen würde ich wieder auf den Punkt 3 tippen. Du baust die Klemme ja an ein anderes Modell als vorgesehen. Selbst wenn es ein komplettes Gutachten dazu gäbe, würde es ja nicht für dein Moped gelten (abnahme TÜV, od. Garantie)
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Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.
Was man erträumen kann, kann man auch bauen.
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Sam V am 22.11.2021 22:20.