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FLHX/S/ST/SE Street Glide: Neuer Sturzbügel und Trittbretter M8 107

FLHX/S/ST/SE Street Glide: Neuer Sturzbügel und Trittbretter M8 107

T_Mitchell ist offline T_Mitchell · 57 Posts seit 19.08.2021
fährt: Street Glide Special (FLHXS)
T_Mitchell ist offline T_Mitchell
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57 Posts seit 19.08.2021
fährt: Street Glide Special (FLHXS)
Neuer Beitrag 14.04.2022 10:26
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Moin Milwaukee Community, 

hoffe es geht euch allen gut und wünsche vorab frohe Ostern! 

Bin durch Internetrecherche auf folgenden Sturzbügel aufmerksam geworden und würde mir diesen gerne zulegen. 

Klick hier:  Sturzbügel

Jedoch frage ich mich, ob man diese eintragen lassen muss bzw. eine ABE / E-Kennzeichnung vorhanden sein muss ?
Bin da etwas skeptisch aufgrund der kantigen Ecken... 

Zudem habe ich an meinem Bike - als einziges Chrome - noch die Trittbretter. Diese würde ich gerne gegen schwarze austauschen.

Kann ich dafür diese hier nehmen und einfach 1:1 gegen die Originalen austauschen ?

Klick hier: Trittbretter


Über eure Antworten verbleibe ich dankend

Gruß Thomas

Chopper 15 ist offline Chopper 15 · 4214 Posts seit 15.07.2018
aus Landau, Rhoi-Negga
fährt: Harley 1200 T Super Low 2018,Honda Shadow VT750 RC 50,2009 ,Ultra Glide Classic 2010
Chopper 15 ist offline Chopper 15
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4214 Posts seit 15.07.2018 aus Landau, Rhoi-Negga

fährt: Harley 1200 T Super Low 2018,Honda Shadow VT750 RC 50,2009 ,Ultra Glide Classic 2010
Neuer Beitrag 14.04.2022 10:30
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So weit ich informiert bin müssen Sturzbügel nicht eingetragen werden. Bei Trittbrettern sofern schon welche original angebaut waren auch nicht. Da ich nicht allwissend bin lasse ich mich gerne eines Besseren belehren.

__________________
Wenn ich fliegen könnte würd ich kein Motorrad fahren
Grüße aus der Pfalz

Schimmy ist offline Schimmy · 11929 Posts seit 15.10.2015
aus Greven
fährt: Ich: 96er FLHTC Meine Frau: 12er XL 1200N, 18er FXBB
Schimmy ist offline Schimmy
Langes Mitglied
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11929 Posts seit 15.10.2015 aus Greven

fährt: Ich: 96er FLHTC Meine Frau: 12er XL 1200N, 18er FXBB
Neuer Beitrag 14.04.2022 11:45
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zum zitierten Beitrag Zitat von Chopper 15
So weit ich informiert bin müssen Sturzbügel nicht eingetragen werden. Bei Trittbrettern sofern schon welche original angebaut waren auch nicht. Da ich nicht allwissend bin lasse ich mich gerne eines Besseren belehren.

Moinsen,

Eine Eintragung ist bei Sturzbügeln eigentlich nicht notwendig. Was Dir aber "das Genick brechen" könnte, ist
diese Vorschrift. Ich habe mich auch eines Besseren "belehren" lassen müssen. Lies mal HIER.


GReetz  Jo

__________________
Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten Augenzwinkern

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