Moin,
mein Bruder arbeitet in gehobener Position bei einem großen deutschen Energieversorger und hat mir empfohlen:
- den aktuellen Gaszählerstand von heute zu notieren und a)dem Netzbetreiber und b) dem Versorger mitzuteilen, damit es später eine saubere Abrechnung gibt
- den Gaszählerstand an dem Tag zu notieren und mitzuteilen, an dem man vom Versorger den Bescheid bekommt, dass die Gaspreise angehoben werden. Ist seit einer Verordnung der Regierung von Mai 2022 innerhalb einer Woche möglich, wenn der Notfallplan Gas ausgerufen wird (seit gestern) und die Bundesnetzagentur zustimmt. Das Ganze in der Höhe UNGEDECKELT und gilt in diesem Fall auch bei Bestandsverträgen mit garantiertem Festpreis!
- man rechnet mit Verteuerung der Gaskosten um mindestens Faktor 2, eher Faktor 4 mit der Empfehlung, bereits jetzt Geld für Verteuerung und Nachforderungen zurückzulegen.
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Gruß vom paffi
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