Habe mal alle Unterlagen meiner S durchgeschaut - da ist der OEM-Reifen nirgends erwähnt, nur dessen Dimensionen.
Wäre er erwähnt, dann wäre das trotzdem keine "Reifenbindung" bezüglich des Fabrikats Dunlop und der Type GT503, denn Seit 2019 gilt:
Bei Motorrädern, die ein CoC (=Certificate of Conformity) besitzen (trifft auf die Sportster S zu) und/oder nach EU-Bestimmungen für die Zulassung typgeprüft wurden, ist eine Reifenbindung ungültig. Es kann jeder Reifen jeden Herstellers montiert werden, sogar vorne und hinten von unterschiedlichen Herstellern (was ich für mich allerdings bleiben lassen würde),
vorausgesetzt, DIE DIMENSIONEN STIMMEN !!!
Dimensionen sind u.a.: Breite, Querschnitt, Zollgröße, Geschwindigkeitsindex, Traglastindex sowie - Trommelwirbel - AAAAACHTUNG: Kennzeichnung als Vorder- und Hinterreifen !
Also: mal abgesehen davon, dass sich ein Reifen, der für hinten entwickelt wurde und so gekennzeichnet ist, vorne montiert shyce fahren würde, wäre das - selbst bei ansonsten richtigen Dimensionen, illegal.
Die neuen Metzeler Cruisetec dürfen selbstverständlich montiert und gefahren werden, sofern man den 160/70/17er als Vorderreifen gekauft hat (gibt´s nämlich auch als Hinterreifen!).
Trotzdem werde ich persönlich, auch wenn das eigentlich überflüssig ist, nach Umstellung auf die Cruisetec die Freigabe von Metzeler ausgedruckt mitführen, denn mein Vertrauen in die Fach- und Sachkenntnis der grünen Herren von der Rennleitung ist doch recht eingeschränkt.
Nochmal zur Reifenbindung:
bei Maschinen, die z.B. nach deutschem Recht (nicht EU-Recht) typgeprüft worden sind und somit eine deutsche ABE haben (trifft z.B. auf meine Suzuki GSX750AE zu, wie auf fast alle Maschinen deren und noch höheren Alters), behält eine Reifenbindung ihre Gültigkeit. Eine Reifen- bzw. Reifenfabrikatsbindung steht, falls vorhanden, in den Papieren - siehe unterer Bereich des KFZ-Scheines, dort wo auch die Eintragungen für Sonderabnahmen stehen. Steht dort: "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" und man möchte oder muss Reifen eines anderen Fabrikats aufziehen, z.B. weil es den eingetragenen Reifen einfach nicht mehr zu kaufen gibt, so muss man genaugenommen die Reifenbindung austragen lassen. Hierfür geht man am besten mit MEHREREN Freigaben von Reifenherstellern zum TÜV/DEKRA/GTÜ etc. Solange die Dimensionen beibehalten werden, ist das - ein Motorrad-affiner Prüfer ist hilfreich - kein Problem.
Ich persönlich habe trotz Reifenbindung meine Suzi auf Reifen eines anderen Fabrikats (aber gleicher Dimensionen) gestellt und die Reifenbindung bislang nicht austragen lassen, sondern führe auch hier nur die Freigabe des Reifenherstellers mit. In der Hoffnung, dass im Falle einer Verkehrskontrolle die Cops das - ebenfalls mangels Fachkenntnis - akzeptieren...
Grüße
Thomas
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Awake. Not woke.
Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von SHA Tom am 12.03.2023 12:56.