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ABE / Zulassung Verständnisfrage

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ABE / Zulassung Verständnisfrage

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FatTobi ist offline FatTobi · 356 Posts seit 18.11.2022
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fährt: 2011er Fat Boy
FatTobi ist offline FatTobi
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fährt: 2011er Fat Boy
Neuer Beitrag 27.01.2023 08:53
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Guten Morgen an euch,

ich hätte mal eine Verständnisfrage. Ich habe bei Zeco Trittbretter bestellt und beim Abbau der originalen ist mir dann aufgefallen das da nirgendwo Nummern oder sonst was eingestanzt ist.
Ebenso nicht an Schalthebel u. -stange, Bremspedal oder Kupplungs- u. Bremshebel.
Alle Teile sind bei mir noch original. Ist das bei Harley´s nicht gefordert? Wie kann man denn jetzt im Fall der Fälle argumentieren wenn ich jetzt andere Teile verbaue die ebenfalls keine Kennzeichnung haben?

Ich kenne das von meinen anderen Motorrädern ganz anders. In jeder Kontrolle, auch wenn´s bis jetzt nur zwei Stück waren, wurde auf KBA´s, E´s oder ABE´s geguckt bzw gefordert. Selbst eine andere Fußraste die am original Halter montiert war musste eine ABE haben.
Warum sollte ich denn für meine dicke jetzt schwarze Hebel mit ABE für 200 Euro kaufen wenn welche ohne Kennzeichung (wie die jetzigen originalen) nur 50 Euro kosten?

Das Ergebnis im Netz dazu, wo natürlich jeder nebenberuflich Tüv-Prüfer ist und ehrenamtlich die Polizei in Kontrollen unterstützt, wenig aussagekräftig.

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Grüße aus dem Nordosten
Tobi

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DeeCee ist offline DeeCee · 632 Posts seit 07.11.2020
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Neuer Beitrag 27.01.2023 09:37
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zum zitierten Beitrag Zitat von FatTobi

Warum sollte ich denn für meine dicke jetzt schwarze Hebel mit ABE für 200 Euro kaufen wenn welche ohne Kennzeichung (wie die jetzigen originalen) nur 50 Euro kosten?

Es kommt wie immer darauf an, ob sich der "Kontrolleur" (Polizei, Gutachter, TÜV) damit auskennt oder nicht. Falls doch: Wenn die umgebauten Teile nicht "original" (für das jeweilige Fahrzeug) sind, braucht man irgendetwas mit E-Kennzeichnung, ABE, Gutachten, Abnahme etc.

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FatTobi ist offline FatTobi · 356 Posts seit 18.11.2022
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fährt: 2011er Fat Boy
Neuer Beitrag 27.01.2023 09:42
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Aber wenn selbst die Originalteile keine Kennung haben, wie soll ich denn beispielsweise damit in einer Diskussion argumentieren wenn es dazu kommen sollte?

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DeeCee ist offline DeeCee · 632 Posts seit 07.11.2020
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Neuer Beitrag 27.01.2023 10:02
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Du brauchst ja nicht "argumentieren" - es müsste im Zweifelsfall die "andere Seite" nachweisen, dass nicht zugelassene Teile verbaut sind. Dafür gibt es oft Unterlagen (z.B. beim Hersteller, TÜV etc.), was "original" an einem Fahrzeug verbaut ist und was nicht. Wenn das in der Praxis (z.B. bei einer Polizeikontrolle) nicht unterscheidbar ist, ist zumindest das Risiko des "Erwischtwerdens" auch entsprechend klein.

Letzendlich muss das jeder für sich entscheiden – Geld sparen durch günstigere Teile kann jedenfalls im Falle eines Falles auch mal teuer werden...

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FatTobi ist offline FatTobi · 356 Posts seit 18.11.2022
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Neuer Beitrag 27.01.2023 10:11
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Ich möchte alle geannten Teile pulvern lassen, keine billigen Teile verbauen. Daher meine Verständnisfrage dazu wie man anschließend sagen kann das ist ein Originalteil.
Für mich dennoch irgendwie unklar wie ein Hersteller für irgendetwas gerade stehen bzw garantieren muss das beispielsweise ein Bremspedal so gefertigt ist das es in Material und Qualität so gefertigt ist wie es sein soll aber das Teil absolut nichts eingestanzt, gelasert oder sonst was angebracht ist.

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Neuer Beitrag 27.01.2023 10:22
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Hi,

unabhängig ob bei Dir auf den Originalteilen Nummer eingestanzt sind oder nicht, gibt es Teile die eine ABE benötigen oder eintragungspflichtig sind oder nicht. In dem Augenblick, dass Teile eintragungspflichtig sind bzw. ABE benötigen, ist eine Nummer auf den Teilen zwingend erforderlich. Falls keine drauf wären, müsstest Du eine einschlagen, habe ich für den TÜV schon machen müssen.

Beispiel:
- ein Kupplunghebel benötigt keine ABE, ein Bremshebel benötigt einen!
- Genauso benötigt ein Schalthebel keine ABE, ein Bremspedal benötigt jedoch so etwas

Daher ist es häufig sinnvoll, dass man "paarweise" die Hebel mit ABE kauft, da einer - für Bremse - in Deutschland eine ABE benötigt.

Fußrasten benötigen keine ABE und sind nicht eintragungspflichtig, so sie denn an den Original Haltern angebracht sind. Bei Fußrasten, die eigene Halterungen haben, kann es ggf. notwendig sein, bsp. Gilles Anlagen.

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FatTobi ist offline FatTobi · 356 Posts seit 18.11.2022
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Neuer Beitrag 27.01.2023 10:29
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Na dann muss ich heute Abend nochmal genau schauen, denn ich habe tatsächlich nur auf den Kupplungshebel geguckt. Hab ich noch nie gehört das nur die Bremse einen benötigt.

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DJ ist offline DJ · 375 Posts seit 21.07.2021
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Neuer Beitrag 27.01.2023 10:48
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zum zitierten Beitrag Zitat von FatTobi
Hab ich noch nie gehört das nur die Bremse einen benötigt.

Jep, das ist so.
Das ist ja auch genauso mit Auspuffanlagen. Ein Krümmer und die gesamte Abgasführung benötigt keine ABE nur der Endtopf (auf den kommt es an).

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Schimmy ist offline Schimmy · 9391 Posts seit 15.10.2015
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fährt: Ich: 96er FLHTC Meine Frau: 12er XL 1200N, 18er FXBB
Schimmy ist offline Schimmy
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9391 Posts seit 15.10.2015 aus Greven

fährt: Ich: 96er FLHTC Meine Frau: 12er XL 1200N, 18er FXBB
Neuer Beitrag 27.01.2023 11:21
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zum zitierten Beitrag Zitat von DJ
Ein Krümmer und die gesamte Abgasführung benötigt keine ABE.....

Falsch ! ! !

Meistens ist keine Kennzeichnung drauf, aber von der Vorschriftenlage her sind auch Krümmer usw.
eintragungspflichtig ; erst recht, wenn sich dadurch Lärmwerte und/oder Leistung verändern.
zum zitierten Beitrag Zitat von DJ
Fußrasten benötigen keine ABE und sind nicht eintragungspflichtig, so sie denn an den Original Haltern angebracht sind.

Genauso Unrichtig ! ! !

Screenshots lesen ! ! !

Greetz  Jo
Attachment 400924
Attachment 400925

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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Schimmy am 27.01.2023 12:13.

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DJ ist offline DJ · 375 Posts seit 21.07.2021
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Neuer Beitrag 27.01.2023 11:38
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zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
Falsch ! ! !

Meistens ist keine Kennzeichnung drauf, aber von der Vorschriftenlage her sind auch Krümmer usw.
eintragungspflichtig, wenn sich dadurch Lärmwerte und Leistung verändern.

Das ist nicht richtig, aber ... ich habe Dir schon mehrfach gesagt ... dass ich mit Dir nicht diskutiere. Das bleibt weiterhin so. Fakt ist, es ist wie ich oben geschrieben habe. Das kannst Du gerne beim TÜV nachfragen.
Krümmer sind nicht eintragungspflichtig! Sollten sich durch einen Krümmer Lärmwerte ändern, bekommst Du das Mopäd aufgrund der Lärmwerte (!) nicht abgenommen, dennoch bleibt es weiterhin dabei, dass ein Krümmer keine ABE benötigt!

Ich fahre selbstgebaute Krümmer und Abgasführungen an meinem Motorrad und das seit fast 20 Jahren ... und hatte noch nie Diskussionen darüber mit dem TÜV ... genau deswegen, da es nichts abzunehmen gibt!

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Neuer Beitrag 27.01.2023 11:59
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zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
Screenshots lesen ! ! !

Genau, solltest Du mal lesen ... aber erst mal in der Gegend "rumschreien" und falsch rufen ...
Wie gesagt, mit solchen Leuten braucht man nicht diskutieren.

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Schimmy ist offline Schimmy · 9391 Posts seit 15.10.2015
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fährt: Ich: 96er FLHTC Meine Frau: 12er XL 1200N, 18er FXBB
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fährt: Ich: 96er FLHTC Meine Frau: 12er XL 1200N, 18er FXBB
Neuer Beitrag 27.01.2023 12:08
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zum zitierten Beitrag Zitat von DJ
Das ist nicht richtig, aber ... ich habe Dir schon mehrfach gesagt ... dass ich mit Dir nicht diskutiere.

Dass eine Diskussion mit Dir wenig erfolgversprechend ist, habe ich auch schon festgestellt.
Vielleicht hilft ja der entsprechende Passus aus der StVZO.....

Ich habe an meinem Hobel auch seit mehr als 25 Jahren eine NICHT legale Auspuffanlage dran, die mir ein
"nachsichtiger" TÜV-Prüfer damals eingetragen hat. Hat sich bis dato auch kein Prüfer dran "aufgehängt".
DAS ändert aber trotzdem NICHTS an der Tatsache, dass der Auspuff nicht vorschriftenkonform ist.
Attachment 400927

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FatTobi ist offline FatTobi · 356 Posts seit 18.11.2022
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Neuer Beitrag 27.01.2023 12:23
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Habt euch wegen meiner Frage bitte nicht in der Wolle.
Mit dem Thema Auspuff ist mir alles klar. Mir geht's eigentlich nur um die Komponenten Bremspedal, Bremshebel und Kupplungshebel und Trittbretter.

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Middach ist offline Middach · 2816 Posts seit 20.04.2017
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fährt: SG FLHXS 2016, 2 x GSX1100G
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fährt: SG FLHXS 2016, 2 x GSX1100G
Neuer Beitrag 27.01.2023 12:36
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Bei den eintragungspflichtigen Anbauteilen steht: Fußrastenanlage. 

Für mich wäre das die Anbauplatte, Halterung samt Fußplatte/Trittbrett. Daher wäre meines Erachtens der Tausch von ausschließlich der Trittbretter nicht eintragungspflichtig. Bei Griffen am Lenker ist dem ja auch nicht nötig. Das ist wahrscheinlich aber Auslegungsache unserer Verbalakrobaten (Juristen)

soweit mit bekannt, sind Bremshebel und Pedal eintragungspflichtig/ABE /KBA . Weil Sicherheitsrelevante Bauteile.

Kupplungshebel wiederum nicht.

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Neid muss man sich verdienen, Mitleid kriegst du geschenkt  großes Grinsen

Wer Rechtschreibfehler findet, sollte seine Interpunktion verbessern.cool

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DJ ist offline DJ · 375 Posts seit 21.07.2021
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Neuer Beitrag 27.01.2023 12:45
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zum zitierten Beitrag Zitat von FatTobi
Habt euch wegen meiner Frage bitte nicht in der Wolle.

Es geht nicht um Deine Frage sondern darum, ich verabscheue Personen, die meine, sie könnten durch "Schreien" oder indem sie andere Personen als Idioten hinstellen, ihre Meinung kundtun.
Vor allem auch noch dann, wenn Ihr Wissen teilweise nur durch schnelles Eingeben in der Suchmaschine basiert und dann entweder falsch gelesen oder verstanden wird.

Das sind dann auch noch die Leute, die in Ihrem Profile stehen haben ..."Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten"

@Middach Genau, in dem Screen geht es um Fussrastenanlagen und die beinhalten mehr als nur eine Fußraste. Unter anderem das Bremspedal und daher halt ABE!

Auf den Unterschied Auspuffanlage zu Krümmer gehe ich nicht mehr ein!

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