Das Ausnullen der Typennummer ist dann korrekt, wenn das Fahrzeug ABWEICHUNGEN zu den durch das KBA geprüfte und zugelassene Modell aufweist. Bei den USA Modellen ist das in der Regel der Fall. Nur müssen bei einer Harley für die Abnahme eigentlich alle Teile ausgetauscht werden, die abweichen. Und wenn der TÜV im Gutachten feststellt, dass für die § 21 Abnahme eigentlich alles, was am US Modell anders ist, auf EU Standard umgebaut wurde, kann er das im Gutachten festhalten. Das kann dann so, wie bei meiner vor Abnahme völlig umgerödelten Rocker, gemacht werden, so dass ein Eintrag erfolgt, das Fahrzeug entspricht im Wesentlichen der ABE ....... (Mit allem an Lufi, Auspuff; Beleuchtung etc umgebastelt, konnte er nicht feststellen, dass das genau dem Original entspricht
) Oder er stellt fest, das Fahrzeug entspricht insgesamt technisch dem EU Modell, so wie es vom KBA zugelassen wurde... Dann muß die Zulassungsstelle die korrekten Typennummern eintragen und darf diese nicht ausnullen.
Mit dem Eintrag der Schlüsselnummer werden alle ABE´s von irgendwelchen Teilen auch am US Import wirksam. Wenn du nett zu deinem TÜVer bist, ist der manchmal auch nett zu dir und setzt eine kleine Zeile in das Gutachten rein, die für das weitere Umbauen des Moppeds große Wirkung hat.
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Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.
Was man erträumen kann, kann man auch bauen.