Hy!
Um das mal auf den Punkt zu bringen.....
Jedes Fahrzeug das mit einer EG-Betriebserlaubnis in Deutschland in den Verkehr kommt unterliegt dieser BE.
Hier können verschiedene Austattungsmerkmale erfasst sein,die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehem.Fahrzeugbrief) nicht beschrieben ist,in dem Schriftstück steht eh nur das nötigste drin.Im COC-Papier,so heisst das Schriftstück ist alles Beschrieben was an diesem Fahrzeug geprüft worden ist.
Grundsätzlich ist es so,dass alle Veränderungen am Fahrzeug eingetragen werden müssen,es sei denn es ist von HD bereits in der EG-BE erfasst.
Das heisst ,das du ein Teil das von Harley z.b.für ne V-Rod nicht an eine Sporty montieren darfst.
Bei Zubehörteilen gibt es entweder ne EG-BE odere eine ABE.Diese Teile kann man ohne Eintragung montieren.Hast du ein Fahrzeugbezogenes Teilegutachten ist die Eintragung auch kein Problem.
Dann gibt es noch Festigkeitsgutachten oder gar nix.
Hier gibt es nur die Möglichkeit über §21 oder 19/2 eine Einzelabnahme vorzunehmen.
Hier bist du von der "Tagesform" des Sachverständigen abhängig.
Dann gibt es noch sogenannte Prüfberichte,die sind uralt und heute nicht mehr gültig.
Hier greift auch die Einzelabnahme.
Ich hoffe ich hab nix vergessen.
Beispiel:Auspuff mit E-Prüfzeichen bezogen auf den Fahrzeugtyp:
Eintragung nicht notwendig.
Auspuff V&H:da gibts nix,Eintragung unmöglich.
Beispiel Lenker:LSL mit Teilegutachten bezogen auf den Fahrzeugtyp Eintragung erforderlich aber in der Regel kein Prob.
Beispiel Hinterradumbau mit Streetbobfelge Einzelabnahme,in der Regel kein Prob.
Beispiel Hinterradumbau mit umspeichen auf 4,5X16 Zoll aus der Bucht.Kein Festigkeitsgutachten,schwierig aber möglich.
Beispiel Beleuchtungseinrichtungen (Kellermann)etc:Wenn die Teile ein E-Prüfzeichen haben ist eine Eintragung nicht notwendig.
Beispiel Heckumbau mit kurzem Schutzblech:Ist das Fahrzeug neueren Datums und hat eine EG-Betriebserlaubnis ist das kein Prob,da in der EG BE nur eine "ausreichende Radabdeckung" gefordert ist,was auch immer das bedeutet.
Die älteren Fahrzeuge unterliegen dem nationalen Recht,da gibt es genaue Anforderungen an Höhe über Fahrbah und so....die genauen Masse weiss ich jetzt gerade nicht.
Alles Andere,z.b.Lufi,vorfelegte Fußrasten etc.gilt das gleiche.
Aber wer weiss schon was an einer HD orginal ist
Wenn ich noch was vergessen habe könnt ihr mich gerne kontaktieren.
Gruss Hubert
Gruss
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Das Leben ist viel zu kurz um schlechten Wein zu trinken!
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von 48Bobber am 25.01.2014 23:02.