stimmt so nicht ganz.
"Für Fahrzeuge die nicht mit im Gutachten aufgeführt sind, steht folgender Hinweis im Gutachten:
Wird der Lenkerhalter an einem Fahrzeug montiert, welches hier nicht aufgeführt ist, so ist eine Anbaubegutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS/aaSmT) einer technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr, durchzuführen."
__________________
Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Plastik-Motorräder