@74in3,
aus meiner Tätigkeit als Gutachter(kein KFZ) kann ich sagen , es wird im Schadensfall alles untersucht, was den Schaden betrifft und die Entschädigung mindert. Die Vers.wird ab Schadenshöhe XXX einen Gutachter beauftragen . Der Geschädigte ebenfalls. Unstrittig wird sein , wenn ein Warnanl./Wegfahrsperre abgeschaltet/entfernt wurde. Auch einTuning als zusätzl. Teil ist leicht feststellbar und wirkt sich bei Relevanz für den Schaden/Unfall entschädigungsmindernd aus.Die Gutachter sind i.d.R. Ingenieure mit langer Praxis in ihrem Tätigkeitsfeld.
mfg olperer
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Dives qui sapiens est