Hallo ma4077,
ich habe an meine Night-Rod VRSCD eine Sebring Edelstahl Anlage montiert, die eigentlich zu einer V-Rod gehört.
Laut ABE ist das erlaubt.
Lese ich auch so aus der REMUS ABE.
Sebring bietet 3 Anlagen für die V-Rod Familie an.
Typ MA930 für V-Rod A, B
Typ MA935 für Street Rod, Nicht Rod, Night Rod Special
Typ MA731 Muscle
Remus bietet gleiches unter anderen Typnummern an.
Mal von der Muscle Anlage abgesehen unterscheiden sich Typ MA 930 und MA935 durch die Art der Befestigung.
MA930 hat einen Halter am unteren Schalldämpfer. Die gesamte Anlage wird über den rahmenmontierten Auspuffhalter unten abgestützt.
MA935 hat je einen Halter am unteren und am oberen Schalldämpfer. Der untere Schalldämpfer wird über den rahmenmontierten Auspuffhalter unten abgestützt, der obere Schalldämpfer wird zusätzlich von der Beifahrerfußraste von oben (!) gehalten. Das geht nicht bei der V-Rod A und B.
Ich hätte mich also für Typ MA935 entscheiden müssen, habe aber Typ930 genommen, da ich die Beifahrerfußrasten entfernt wollte.
Der Halter auf dem oberen Schalldämpfer hätte mich gestört.
Aber ich musste den unteren Halter anpassen.
Ich denke für Deinen Fall gilt ahnliches:
Laut ABE darfst Du die Street Rod Anlage verbauen.
Du müsstest den Halter unten abändern.
Ob Dich aber der überflüssige Halter oben stört, kann ich nicht beurteilen.
Gruß Loddarzz