@SF2
So wie ich es bei mir mit den Blinkern gemacht habe, ist es ganz und gar nicht zulässig.
Ich habe damals das gekürzte Heck eintragen lassen bzw. den zweiten Sitzplatz austragen lassen. Dabei haben die Blinker an sich erstmal keine Rolle gespielt, weil durch das E-Prüfzeichen müssen die ja nicht eingetragen werden.
Der Prüfer meinte damals lobend das alles sauber gemacht wurde! Eine stabile Halterung für den Fender usw...
Aber das meine Blinker so eigentlich nicht vorschriftsmäßig angebracht sind. Das bemängelt er jedoch nicht. (So ungefähr wie er hat es nicht gesehen)
Er fügte aber hinzu das er persönlich keine Bedenken hat, weil durch mein extrem kurzes Heck die Sicht auf die Blinker ja gegeben sei.
Da hatte ich schon drauf geachtet, denn ich will ja selber auch gesehen werden.
Übrigens war ich da bei meinem Händler zum Tüv machen. Die Prüfer die dort hin kommen sind meist etwas relaxter.
Die Rennleitung hat mich bis jetzt auch noch nicht deswegen angehalten.
Mach halt deine Fenderstruts nur so kurz wie unbedingt nötig, dann ist es nicht ganz so dramatisch. Es ist schließlich ein Unterschied ob die Blinker anstatt der vorgegebenen 30cm dann 34cm oder gar 44cm vom Fahrzeugende entfernt sind.
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Kleine Abenteuertour Richtung Norddeutschland mit der Sporty