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BrainCaps legal in Dtld.???

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BrainCaps legal in Dtld.???

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Mojo ist offline Mojo · 399 Posts seit 05.08.2010
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Neuer Beitrag 07.07.2011 22:13
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Hi,

wahrscheinlich gab es schön öfter diese Diskussion, aber ich habe gerade EUR 15,00 gezahlt, wegen Verstoßes gegen die Helmpflicht - hatte ein BrainCap auf ... Die wollten mich auch gar nicht weiterfahren lassen, und waren nur "gnädig" weil ich nicht weit weg wohnte ...

Was ist nun eigentlich Sache?

habe das hier im Netz gefunden unter: http://www.anwaltskanzlei-weinert.de/226...session*id*val*





Es dürfte allseits bekannt sein, daß in Deutschland das Tragen eines Helmes für Fahrer und Beifahrer von Krafträdern vorgeschrieben ist (nach § 21 a StVO müssen "die Führer von Krafträdern und ihre Beifahrer während der Fahrt amtlich genehmigte Schutzhelme tragen.").

Nunmehr stellt sich die Frage, was ein „amtlich genehmigter Schutzhelm“ ist und welchem Helm man eigentlich tragen darf.

Glaubt nun ein Anwalt, nur in einem Gesetz nachsehen zu müssen um sagen zu können, was genau ein „amtlich genehmigter Schutzhelm“ ist und welchen Helm man tragen darf, erlebt er sein blaues Wunder. Doch begeben wir uns mal auf Recherche:


Die Verwaltungsvorschrift zu § 21a StVO bezeichnet genehmigte Schutzhelme wie folgt:

„Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, die entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746, mit weiteren Änderungen) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach der ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungskennzeichen gekennzeichnet sind."

Nun ist man mit diesen Rechtsvorschriften nicht wirklich schlauer geworden und recherchiert weiter.

Stöbert man nun im bezeichneten Bundesgesetzblatt des Jahres 1984, stößt man auf gesuchte Rechtsvorschrift: "Verordnung über die Inkraftsetzung der Regelung Nr. 22 für die Genehmigung von Schutzhelmen für Kraftradfahrer nach dem Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (Verordnung zur Regelung Nr. 22)".

Im Wortlaut des § 1, auf den man nun stößt, ist zu lesen: "Die nach Artikel 1 des Übereinkommens vom 20. März 1958 angenommene Regelung Nr. 22 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Schutzhelme für Fahrer und Mitfahrer von Krafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und Mopeds wird in Kraft gesetzt. Der Wortlaut sowie die Anhänge der Regelung werden nachstehend veröffentlicht."

Wer nun hofft, nachstehend etwas zu finden, der irrt. In der Fußnote des Bundesgesetzblattes steht nun zu § 1, daß die Regelung 22 mit Anhängen als Anlageband zu "dieser Ausgabe des Bundesgesetzblattes“ ausgegeben wird.

Weil man jetzt noch nicht aufgeben will, wird weiterrecherchiert.

Geht man nun zum Anlageband über, erfährt man, daß dort im einzelnen bestimmt wird, wie Schutzhelme nach der Regelung Nr. 22 zu bauen, zu prüfen und zu genehmigen sind. Es gibt Regelungen zu der Anzahl der vorzunehmenden Schlagprüfungen, zu den Punkten, an denen die Schlagprüfungen am Helm vorzunehmen sind, zur Reihenfolge der getesteten Stellen, zu Schnittebenen, zu Aufschlagpunkten, zu Bezugsebenen, zum Toleranzradius usw.

Durch all die Recherchen, weiß man nun vielleicht, welche Voraussetzungen ein Helm erfüllen muß, um amtlich genehmigt zu werden.

Doch jetzt nur nicht aufgeben!

Wer jetzt glaubt, daß nur ein Helm getragen werden darf, der der „ECE 22 Norm“ entspricht, der irrt und wird vielleicht bei seinen Recherchen auf die "Zweite Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (2. Ausnahmeverordnung zur StVO)" vom 19. März 1990 (BGBl. I 1990, S. 550) gestoßen sein, deren § 1 lautet:

"Abweichend von § 21a Absatz 2 und § 54 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 S. 3cool, die zuletzt durch die Verordnung vom 9. November 1989 (BGBl. I S. 1976) geändert worden ist, dürfen Kraftrad-Schutzhelme, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind, bis zum 31. Dezember 1992 verwendet werden."

Meint man nun zu wissen, daß bis zum 31. Dezember 1992 auch Schutzhelme verwendet werden durften, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt waren, hat man nur zum Teil Recht.

Der nun versierte Recherchierer wird, sofern er nun doch noch ein kleines Stück weiter recherchiert, mit der "Ersten Verordnung zur Änderung der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO" vom 22. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2481) belohnt. Deren Artikel 1 bestimmt, daß in § 1 der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19. März 1990 die Worte "bis zum 31. Dezember 1992" gestrichen werden.


Im Klartext bedeutet dies, daß nach dem 31. Dezember 1992, bis zum heutigen Tage, Schutzhelme verwendet werden dürfen, die abweichend von § 21a Absatz 2 StVO nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind. Anders ausgedrückt: Obwohl nach § 21a Absatz 2 StVO amtlich genehmigte Schutzhelme getragen werden müssen, können ebensogut Schutzhelme getragen werden, die nicht amtlich genehmigt sind.


Es ist jedoch nun eines ganz klar zu stellen: Auch wenn jeder Helm getragen werden darf, ist nicht jeder Helm zweckmäßig! Mit einem nach der „ECE 22 Norm“ beprüften Helm (den Sie an der Kennzeichnung, welche sich meist am Kinnriemen befindet, erkennen können) liegen sie mit Sicherheit richtig. Diese Helme wurden Belastungstests entsprechend eines Verkehrsunfalls unterzogen und bieten Ihnen den besten Schutz!

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Gruß Mojo

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Neuer Beitrag 07.07.2011 22:23
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Hilfääääääääääääääää, muß ich das alles durchlesen? verwirrt

Ich habe schon woanders geschrieben: ich fahre hier in Deutschland in unserem Wahnsinnsverkehr und nicht in Arizona, deswegen trage ich einen Helm der bißchen was bringt, wenns mal scheppert. Für sowas braucht man keine Rechtslagenhaarspalterei, sondern etwas Vernunft, das ist übrigens kein Alterstarrsinn, sondern der Meinung war ich schon vor 30 Jahren Augenzwinkern

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Neuer Beitrag 07.07.2011 22:29
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Mojo, heut in Essen sind mir fünf Harleys entgegengekommen ohne Mütze.
Scheint wohl wieder in Mode zu kommen, das mit der Platzangst untern Helm.

Hab mit meiner Mütze noch keine negativen Erfahrungen machen müssen, Gott sei Dank.

Werners Garagennachbar haben die blau weißen auch mal Taxi fahren geschickt. Anhaltepunkt war auf kurz hinterm Roadstop.

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Neuer Beitrag 07.07.2011 22:43
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Zitat von Harley-Essen
Mojo, heut in Essen sind mir fünf Harleys entgegengekommen ohne Mütze.
Scheint wohl wieder in Mode zu kommen, das mit der Platzangst untern Helm.

Hab mit meiner Mütze noch keine negativen Erfahrungen machen müssen, Gott sei Dank.

Werners Garagennachbar haben die blau weißen auch mal Taxi fahren geschickt. Anhaltepunkt war auf kurz hinterm Roadstop.

War kurz vor Haus Scheppen, die haben alle Zweiradfahrer rausgezogen ... 5 Krad-Polizisten ...

Nur was ist eigentlich Sache?

Achja hab von Mützenbefreiung gehört ... das ist aber nix für mich ... weil wenn ich richtig fahren will achte ich schon auf Sicherheit nur bei einer kleinen Feierabendrunde mit Fahradtempo (bergab und Rückenwind waren selbst mit dem Klappi 50 Sachen drin und das Vorderrad fing an zu eiern ... da fragte auch keiner nach nen Helm lol )

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Gruß Mojo

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Neuer Beitrag 07.07.2011 22:45
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Mach die Helmbefreiung, und dann kannste aufsetzen was du willst. Dann kann keiner mehr meckern.

Haus Scheppen, da fahr ich schon garnicht mehr hin. Nur noch Kontrolle selbst Wochentags.

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Neuer Beitrag 08.07.2011 08:23
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Zitat von Mojo
Hi,

wahrscheinlich gab es schön öfter diese Diskussion, aber ......

rotes Gesicht rotes Gesicht rotes Gesicht rotes Gesicht rotes Gesicht

Iss doch schon wirklich des Öfteren hier diskutiert worden "Suche-Funktion"

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Gruß Wildstar
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Euch allen immer eine aufrechte und jägermeisterfreie Fahrt!

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Neuer Beitrag 08.07.2011 08:41
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ich mags nimmer lesen... soll jeder fahren wie er will ...........

nun hätte hier ein bildchen hingemusst ..........

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Neuer Beitrag 08.07.2011 08:58
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Das Wort "geeignet" bedeutet nach herrschender behördlicher Meinung, dass der Helm nicht nur den Oberkopf schützt, sondern auch den Ohren-/Wangenbereich, sowie in den Nackenbereich gezogen sein soll.

Aufgrund der rechtlichen Ungenauigkeit ist nach meinem Kenntnisstand eine ECE immer noch nicht zwingend vorgeschrieben. Auch mittels der amerikanischen DOT bspw. lässt sich deshalb der Nachweis über einen zum Motorradfahren geeigneten Helm meines Wissens derzeit noch führen.

Baustellen-, Wehrmachts- oder Feuerwehrhelme sind übrigens nach herrschender Meinung definitiv nicht als Motorradhelm geeignet. Ein Tragen wird hier deshalb auch kompromisslos geahndet.

Problem der derzeitigen Rechtslage ist, dass die Definition, "geeignet oder nicht", bei Nichtvorhandensein von ECE oder DOT im Ermessen der Rennleitung liegt. Im Zweifelsfall muss dann über ein Material-Gutachten die Geeignetheit nachgewiesen werden. Was dann recht schnell wirklich teuer wird und in der Regel auch nicht gelingt, da der aktuelle Stand der Technik berücksichtigt und auch angewendet wird. Und der richtet sich nach den Vorgaben der ECE. Folge; der Helm ist hin und das Gutachten belegt dann auch noch die Ungeeignetheit. Die

Interessanterweise erlebe ich übrigens hier in der Pfalz öfter, dass Braincap-Fahrer aus dem Verkehr gezogen werden, während bspw. Gensler-Titan-Träger unbehelligt bleiben, obwohl auch dieser keiner Norm entspricht. Habe mich letztens mit einem Polizisten unterhalten, der mir sagte, dass die Gensler wenigstens die Anforderung "Ohren verdeckt und ausreichend in den Nacken gezogen" erfüllen.

Wie aber schon bereits gesagt, ist das eher eine hypothetische Frage. Im Falle eines Sturzes wünscht sich garantiert jeder, er hätte einen Integralhelm aufgehabt.

Vorsicht übrigens auch in Italien. Hier ist ECE vorgeschrieben und das Fahren ohne einen solchen Helm kann zur vorübergehenden Einziehung des Motorrades führen.

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Neuer Beitrag 08.07.2011 10:38
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Dann weiß ich ja, welchen Helm ich für den nächsten Italien Urlaub besorgen muß.

Sogar mit ECE!

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Neuer Beitrag 08.07.2011 10:46
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der hat aber nur in größe XXS die ECE freigabe, mit dem ganzen styroporkram drin. sobald du den rausmachst damit er auf einen normalen kopf passt, ist auch die freigabe fürn arsch. leider.

hatte den mal bei barmarco im shop auf. mit den ECE-einsätzen ist der auch mit meinem durchschnittschädel nicht tragbar.

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Neuer Beitrag 08.07.2011 12:23
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Die Brainkappe hat eigentlich nur Nachteile.
Erstens verboten.
Zweitens wird man wegen dem Ding rausgezogen und bekommt ausser der Lampe für den Helm weiteren Ärger, wenn am Moped irgendwas nicht vorschriftsmässig ist.
Drittens schützt der überhaupt nicht, wenns tatsächlich mal zu nem Abflug kommt und die Versicherungen haben nen Grund wegen dem Helm, der keiner ist, Leistungen zu verweigern.

Das Einzige Positive: Alle Anderen Biker haben was zu lachen, wenn ein Brainkappenfahrer vorbeidüst, weil die mit dem Ding nicht cool, sondern wie Deppen ausschauen.
Das Gleiche gilt für Helme in Machart Wehrmachtshelm.
An Brain und Wehrmachtshelm erkennt man sofort den Harleyneuling der unheimlich cool wirken möchte. Zunge raus
Wer´s mag bitte......ich mags nicht.

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fährt: electra glide ultra limited 2011 mit Monster Oval
Neuer Beitrag 08.07.2011 12:53
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zum zitierten Beitrag Zitat von Horst1956
Dann weiß ich ja, welchen Helm ich für den nächsten Italien Urlaub besorgen muß.

Sogar mit ECE!

Mit der Tüte darfst 2x nach Italien! Die behalten Dein Moped und 2-3 Monate später darst Du es wieder holen!

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Enterprise ist offline Enterprise · 719 Posts seit 03.09.2009
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Neuer Beitrag 08.07.2011 13:41
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Also dieser Plastick"Wehmachts"helmnachbau is ja eigentlich nur Peinlich. Die Braincapdinger genauso.

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blaugrau ist offline blaugrau · 1302 Posts seit 08.05.2011
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blaugrau ist offline blaugrau
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Neuer Beitrag 08.07.2011 14:14
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jeder wie er mag ... but with pride großes Grinsen
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Grüße aus dem hohen Norden

Wir essen jetzt Opa
(Satzzeichen retten Leben)


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m.newman ist offline m.newman
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Neuer Beitrag 08.07.2011 14:39
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Zitat von Adi66

Vorsicht übrigens auch in Italien. Hier ist ECE vorgeschrieben und das Fahren ohne einen solchen Helm kann zur vorübergehenden Einziehung des Motorrades führen.

Gilt übrigens auch für die Schweiz!

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