@Planensattler-Herold
Dann hatte Deine noch eine alte Zulassung nach StVZO. Da waren die Radabdeckungen in §36a noch vorgeschrieben. Bei heutige Maschinen mit EU-Zulassung sind rechtlich gesehen keine Anforderungen an Fender mehr definiert.
Interessant dürfte die Frage allerdings versicherungsrechtlich sein, wenn Dich ein aufgewirbeltes Steinchen vom Bock schießt oder Dir eine Wasserfontäne bei einer Regenfahrt die Sicht vernebelt und es dadurch zu einem Unfall kommt. Da wäre mal ein Blick in die Versicherungsregeln geboten. Kann mir gut vorstellen, dass es da in den AGB's "Gummiregelungen" gibt, die einen Leistungspflicht wenigstens einschränken, da ein Fahren ohne Frontfender als leichtfertig angesehen werden kann.
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~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~
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