Aus meinem Job.
Stell dir vor alle Teile eines Herstellers wären für alle seine anderen Fahrzeuge zugelassen. Du baust dir also Teile des Audi R8 an einen A1, z.b. die Stößfänger usw?
Wenn das Fahrzeug beim KBA eine BE erlangt, gilt das für die Teile die angebaut sind. Veränderst du daran was, gibt es Teile, wie z.B. der Lenker, für den du eine neue Freigabe brauchst.
Die Lenkergeschichte wird oft so gemacht. Da es ein Harleyteil ist und auch keine Nummer trägt, wie es bei einem Nachbaulenker der Fall ist, fällt das auch keinem auf. Solange du damit auch nirgends am Fahrzeug hängen bleibst oder aneckst, interessiert das auch keinen.
Ansonsten ists Erlöschen BE wie bei einem Nachbaulenker auch.
Wäre ansonsten eine coole Sache, wenn man alle Teile des gleichen Hersteller einfach so an seine Mühle schrauben kann. Oder vielleicht auch nicht.
Der nette Herr beim TÜV trägt dir aber mit Sicherheit den anderen Harley Lenker ein, wenn er denn die Kriterien oben erfüllt.
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The difference between men and boys is the price of their toys