Zitat von Driver BS
was ist wenn das multitool kein so grosses messer dran hat?
also z.b. die grosse messerklinge entfernt wird... dann ist es ein 'normales' werkzeug oder?
Die Länge der feststellbaren Klinge ist bei Einhandmessern -- und dazu zählen leider auch einige der aktuellen Leatherman
-- unerheblich. Die Frage ist somit, ob sich bei dem von Dir angesprochenen Tool auch die kleine Klinge (auch wenn diese nur 3 cm lang ist)
mit einer Hand öffnen und arretieren lässt. Ist dies möglich, darf man dieses Messer nicht FÜHREN.
Hintergrund dieses Gesetzes ist, dass ein solches Messer theoretisch verdeckt und somit unbemerkt mit einer Hand in einen gefährlichen Zustand versetzt werden kann.
Es gibt allerdings bei einigen Messern die Möglichkeit, die grundsätzliche Funktionalität des Messers aufrecht zu erhalten und dennoch das Messer "führen" zu dürfen.
Bei diesen Tools befindet sich eine Schraube oder ein kleiner Bolzen zum Ausklappen mit dem Daumen auf der Messerklinge.
Entfernt man diesen Bolzen, ist es kein Einhandmesser mehr und darf somit am Gürtel "geführt" werden.
Schwieriger wird es allerdings bei einigen Leatherman-Tools aus, die ein größeres Loch in der Klinge habe, welches zum vereinfachten Öffnen (Einhandöffnung) und Arretieren dient.
Bei diesen Tools könnte man das Messer (im Zusammenhang mit dem Führen desselben) nur durch Schließen dieser Öffnung legalisieren, was natürlich keiner macht.
Für mich übrigens bemerkenswert, dass ich bei Leatherman keinen entsprechenden rechtlichen Hinweis auf der deutschen Homepage finden konnte.
Die Multifunktionstools mit der Möglichkeit der Einhandöffnung der Messerklinge sind somit nicht generell verboten, sondern nur das Führen derselben.
Und Letzteres kann richtig teuer werden.
Haben wir der letzten Novellierung des WaffG nach Winnenden zu verdanken.
Und Führen heißt im Sinne des Waffengesetzes vereinfacht, dass das Messer mit geringem Aufwand sofort zugriffs- und einsatzbereits am Mann
oder in zugriffsbereiter Nähe mitgeführt wird (z.B. im Holster am Gürtel, in der Hosentasche oder im Handschuhfach). Habe ich es im verschlossenen Koffer des Mopeds,
und dort dann wie bei mir in der Werkzeugrolle, liegt kein Führen, sondern ein Transportieren des Messers vor. Und das ist völlig legal.
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