Hi,
kann durchaus sein, dass die Bremsflüssigkeit in ihrer Beschreibung der Mindestanforderungen Eingang in die Fahrzeughomologation findet. Sehe ich aber ähnlich, wie (zugelassene) Nachrüstbremsbeläge, die stellen auch kein Problem für die Betriebserlaubnis dar.
Darüber hinaus hatte ich seinerzeit zu meiner zusätzlichen Beruhigung die Bauteilenummern der Masterzylinder und die Ersatzteilnummer der Reparatursätze mit denen der baugleichen Vorjahre verglichen. Da diese identisch waren, gibt es seitens HD auch keine Änderung der (Dichtungs)Materialien.
Insofern kann es nur mit der stärkeren Anhaftung von DOT 5 innerhalb des Systems zu tun haben, wodurch eine Vermischung mit nachfliessender DOT 4 Bremsflüssigkeit stattfinden kann resp. stattfindet, die dann das Bremssystem über kurz oder lang lahmlegt. DOT 4 scheint demzufolge durch nachfliessendes DOT 5 rückstandslos auch dem System ausgespült zu werden.
Es findet sich bestimmt irgendwo im Netz eine aussagefähige Abhandlung, die die unterschiedlichen Bremsflüssigkeiten bezüglich solcher Betrachtungsweisen behandelt.
Gruß, silent