Die Betriebserlaubnis ist seit Einführung der FZV Voraussetzung für die Zulassung, nicht mehr deren Bestandteil. Erlischt die Betriebserlaubnis bleibt die Zulassung dennoch bestehen. Das ist seit 2007 so. Davor war das anders.
Die Polizei darf das Fahrzeug nur nach Anweisung der Zulassungsbehörde stilllegen. Nicht von sich aus.
Wenn du nach Aufforderung der Polizei, sprich Mängelkarte den Bock nicht in ordnungsgemäßem Zustand vorfährst, schreiben die einen Bericht an die Zulassungsstelle. Die schreiben dich dann an entweder mit erneutem Termin zur Vorführung in ordnungsgemäßem Zustand ( Regelfall) oder sie untersagen dir direkt die Benutzung des Fahrzeugs. Das ist aber die Ausnahme. Legt du es dann nicht von alleine still, tut das die Polizei für dich, nachdem sie dazu aufgefordert wurden.
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The difference between men and boys is the price of their toys
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