Schaut nicht schlecht aus. Letztendlich aber leider ebensowenig zulässig.
An Krafträdern ohne Beiwagen dürfen nur ein Bremslicht (nach § 53 STVZO) bzw. zwei Bremslichter (nach Richtlinie 93/92/EWG) vorhanden sein. Dies erfüllen nunmal schon die vorhandenen Multifunktionsblinkerkombinationen.
Schussleuchten dürfen ebenfalls nur eine bzw. zwei vorhanden sein, auch das ist bereits durch die vorhandenen Multifunktionsblinkerkombinationen erfüllt....
Man müsste halt die vorhandenen Multifunktionsblinkerkombinationen an der Forty-Eight gegen einfache Blinker austauschen und kann dann natürlich eine Rückleuchten-Bremslicht-Kombination unter den Fender setzen. Diese muss dann natürlich die entsprechende Zulassung haben...
Gruß Motemmel
Am einfachsten wird es wohl sein, wenn man das Teil trotzdem einbaut und irgendwohin eine Steckverbindung anbringt, die man bei der Fahrt zum Tüv einfach lösen kann....
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Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne
(Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.