Hallo zusammen,
der Amtsleiter meiner Zulassungsstelle scheint ein wenig unausgelastet zu sein!
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Heute steckte von ihm ein Schreiben im Briefkasten, wo er mir mitteilt, dass er die mir Mitte April erteilte Ausnahmegenehmigung für ein kurzes Kennzeichen mit Engschrift widerruft!
Als Begründung gib er an, dass der TÜV das erstellte Gutachten für mein Mopped zurückgezogen hat!??
Ich müsste nun auf meine Kosten mein Mopped umkennzeichnen....!?!
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Ich habe ja schon von einiger Amtswillkür gehört...! Aber so was...!
Und kann der TÜV denn einfach Wochen später ein regulär erstelltes + teuer bezahltes Gutachten zurückziehen?
Ich muss mich doch auf ein einmal erstelltes + amtlich anerkanntes Gutachten verlassen können!
Wenn ich z.B für eine spezielle Reifengröße ein TÜV-Gutachten erhalte, mir dann für viel Geld den Schlappen und eine neue Felge bestelle, kann es doch nicht sein, dass nach 10 Wochen das Gutachten zurückgezogen wird!?
Wie ist denn da eure Einschätzung?
Gruss
Nico