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Wiederbeschaffungswert 48

Matjoy ist offline Matjoy · 20 Posts seit 24.06.2013
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Matjoy ist offline Matjoy
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20 Posts seit 24.06.2013
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Neuer Beitrag 22.06.2014 12:01
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Hi Leute,
habe vor 2 Wochen meine 48 an einem Auto geschrottet :-(
Fazit: 25000 Reparaturkosten, also Totalschaden...
Habe am Freitag das Gutachten erhalten und wäre dem Gutachter am liebsten an die Gurgel gegangen.
Wiederbeschaffungswert mit Mwst. 12600€
Wiederbeschaffungswert ohne Mwst. 10588,24€
Dabei wäre der Neuwert der Maschine mit allen Umbauten bei knapp 16000€ gelegen.
Die 48 habe ich letztes Jahr am 20.6.2013 zugelassen und der Unfall hat sich am 3.6.2014 ereignet. Die gute hatte auch nur 2200 KM drauf.
Jetzt meine Frage: Wie kommt der Knaller auf die Idee, dass meine 48 jetzt schon einen Verlustwert von 3600€ hat?
Gruß

Matthes72 ist offline Matthes72 · seit
Matthes72 ist offline Matthes72
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Neuer Beitrag 22.06.2014 12:15
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Hi Matjoy.

Was hast Du erwartet ?
Das Du den Neupreis bekommst ?
Anbauteile und Veränderungen wirken sich in den seltensten Fällen positiv aus.

Für den veranschlagten Wiederbeschaffungswert bekommst Du zumindest eine neue 48.

Hast Du die ganzen Umbauten und Anbauteile bei der Versicherung angegeben und damit den Fahrzeugwert angehoben ?

Black Pearl ist offline Black Pearl · 1087 Posts seit 24.04.2014
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Neuer Beitrag 22.06.2014 15:13
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Da hat der Matthes völlig Recht. Kauf Dir mal 'nen A8 als Neuwagen. Da hast Du die ersten 10.000€ Wertverlust, weil im Brief ein Halter eingetragen ist und Du die ersten 100m beim Händler vom Hof gerollt bist.

Da ich selbst gerade derb betroffen bin mit diesem Thema, mal ein zwei gute Tipps. Nach Umbauten empfiehlt sich zu allererst mal ein Wertgutachten zu erstellen, weil dann in so einem Fall zumindest teilweise auch die Umbauten sowohl materiell als auch, und das ist das Wichtige daran, zum Teil auch zeitlich mit einfließen.
Zum zweiten empfiehlt es sich, wenn das erstellte Gutachten nun überhaupt nicht in die Rechnung passt, einen zweiten Gutachter hinzu zu ziehen. Nach deinen Zahlen zu urteilen, ist das bei Dir aber nicht der Fall.

BTW
Du sagst zwar, dass deine 48 Schrott ist, aber ist wirklich ALLES Schrott? Oder befinden sich da nicht doch noch zwei drei vier Sachen, die auch wiederverwendet werden könnten, bspw. Tacho, Schwinge, Hinterrad, usw...? Auch diese schmälern unterm Strich den Betrag.

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Bubbu ist offline Bubbu · 11776 Posts seit 16.12.2009
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Neuer Beitrag 22.06.2014 15:17
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Hast du den dem Gutachter die Rechnungen aller Umbauten zur Verfügung gestellt, so dass er diese in seinem Gutachten mit einbeziehen konnte?

Wenn ich kostspielige Umbauten mache, melde ich dies mit Rechnungskopie immer meiner Versicherung. Die erhöhen dann entsprechend die Versicherungssumme. So gibt es später keine Probleme.

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Bubbu

Black Pearl ist offline Black Pearl · 1087 Posts seit 24.04.2014
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Neuer Beitrag 22.06.2014 15:56
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Joah, hat er bekommen. Wobei dort oftmals nur der Materialwert ersichtlich ist, da ich die meisten Anpassungs- und Anbauarbeiten selbst durch geführt habe. Und genau da kommt es auf einen anständigen Gutachter an, in wie weit er diesen selbst erbrachten Aufwand dort noch einigermaßen mit reinrechnet.
An die Versicherung melden geht na klar auch. Ist allerdings vorrangig nur für die eigene Versicherung relevant und muss von einer etwaigen gegnerischen Versicherung nicht zwangsläufig anerkannt werden. Von daher empfiehlt sich, gerade bei kostspieligen und / oder zeitaufwendigen Umbauten mit jeder Menge Anpassungsarbeiten eher ein Wertgutachten.

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rabbitmike ist offline rabbitmike · 744 Posts seit 20.08.2012
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Neuer Beitrag 22.06.2014 16:45
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Ein Wertgutachten ist nur erforderlich, wenn das Fahrzeug komplett abhanden kommt, um den Zustand bzw. evt. Umbauten zu belegen. In diesem Fall hier ist das Fahrzeug vorhanden und alles kann nachvollzogen werden. Was nutzt die tollste Summe im Gutachten wenn die Versicherung diese Summe anzweifelt und ein eigenes Gutachten in Auftrag gibt. Meistens landen solche Fälle vor dem Richter. Dann lieber etwas weniger Kohle in der Tasche und kein langer Rechtsstreit, der meist eh nicht viel bringt, der Richter sucht immer den Vergleich!
Das Du einen Verlust machst, ist glaube ich nicht zu vermeiden!

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Gruß
Mike


Wer langsam fährt, wird länger gesehen! cool

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Black Pearl ist offline Black Pearl · 1087 Posts seit 24.04.2014
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Neuer Beitrag 22.06.2014 16:54
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Zitat von rabbitmike
Ein Wertgutachten ist nur erforderlich, wenn das Fahrzeug komplett abhanden kommt, um den Zustand bzw. evt. Umbauten zu belegen....

Nicht ganz. Der Wiederbeschaffungswert soll den Wert darstellen, den es braucht, um ein gleiches Fahrzeug in einem annähernd gleichem Zustand wie das, hier, verunfallte wieder zu bekommen. Wenn bspw. durch den Unfall die Zubehör Fußrastenanlage auf beiden Seiten defekt ist, diese aber gut das doppelte einer originalen kostet, dann macht es sehr wohl Sinn, ein Wertgutachten vorweisen zu können. Denn auf keiner anderen Grundlage wird an meinem verunfallten Motorrad gerade dieses Gutachten erstellt und auf Basis diesem dann der Wiederbeschaffungswert ermittelt. Natürlich abzüglich des noch zu erzielenden Wertes, den das verunfallte Bike jetzt hat.

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Matjoy ist offline Matjoy · 20 Posts seit 24.06.2013
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Neuer Beitrag 22.06.2014 17:41
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Danke schon mal für die Antworten Jungs.
Das ich nicht den Neupreis bekomme ist mir schon bewusst.
Habe die 48 damals für 15000€ versichern lassen, da der Händler schon Umbauten im Wert von knapp 4300€ erledigt hat.
An der Guten ist quasi alles im Arsch außer Getriebe, Motor und Sitz, und das war alles Serie.
Und das der Gutachter für die Versicherung rechnet ist ja auch irgendwie verständlich, da er von der Versicherung beauftragt wurde, weil ich leider die Schuld an dem Unfall habe.
Nur hat selbst mein Händler gesagt, dass ich mindestens 15000€ für eine Maschine im annähernd gleichem Zustand bezahlen müsste.
Und Rechnungen für Anbauteile etc. hat der Gutachter ja alles von mir bekommen.
Ich verstehe einfach nur nicht, wie eine Harley, die ja als sehr wert stabil gehandelt wird, in so kurzer Zeit an so viel Wert verlieren kann.

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Texaner ist offline Texaner · 1598 Posts seit 28.03.2013
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Neuer Beitrag 22.06.2014 18:13
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So ist das nun mal. Sei froh, dass du ein wertstabiles Mopped fährst. Für ne vergleichbare Triumph, BMW, etc. würdest du deutlich weniger bekommen. Demnach passt der ermittelte Wert durchaus.

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Ev'thangs bigger in Texas.

 

Black Pearl ist offline Black Pearl · 1087 Posts seit 24.04.2014
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Neuer Beitrag 22.06.2014 18:14
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Hey Matjoy,
Zitat von Matjoy
Und das der Gutachter für die Versicherung rechnet ist ja auch irgendwie verständlich, da er von der Versicherung beauftragt wurde, weil ich leider die Schuld an dem Unfall habe.
das rückt die ganze Sache in ein etwas anderes Licht. Da der Gutachter ja von der Versicherung beauftragt wurde, wird er, wenn man ihm ein Stück weit seine eigentliche Unabhängigkeit abspricht bzw. anzweifelt, natürlich ein wenig zu Gunsten der Versicherung rechnen, wobei man bedenken sollte, dass er nicht wirklich viel davon hat.
Also angenommen es wäre tatsächlich so, dann ist es Dir selbstverständlich freigestellt, ein Gegengutachten erstellen zu lassen. Davon abgesehen bist Du nicht dazu verpflichtet, das Gutachten resp. den Gutachter anzuerkennen. Das verhält sich genau so wie mit Rechtsanwälten, die eine Verkehrsrechtschutzversicherung einem gern "aufzwingen" will. Auch dem kann und darf man widersprechen und sich einen eigenen Anwalt nehmen.
Ich würde einfach (noch) Mal das Gespräch mit dem Gutachter suchen und wenn dann noch immer die Meinungen zu weit auseinander gehen, einen eigenen Gutachter beauftragen. Dafür am Besten mal beim Dealer nachfragen, ob der einen an der Hand hat. Die kennen sich meistens besser mit den Besonderheiten aus als ein "Wald und Wiesen Gutachter"

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Matjoy ist offline Matjoy · 20 Posts seit 24.06.2013
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Alles klar, dann rede ich morgen nochmal mit dem guten.
Vielen dank Leute.
Wenn ich was neues weis melde ich mich wieder.
Gruß