Und genau das steht bei mir nicht mehr drin. Als ich das Bike gekauft habe war es gedrosselt, ich habe sie entdrosseln lassen und das durch meinen TÜV Mann umtragen lassen. Der hat in seinem Bericht dann eingetragen das das Motorrad wieder die originale Leistung hat und die Eintragungen für den neuen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief und alles was unter Punkt 22 steht gelöscht werden muss in den neuen Papieren und dabei hatte er wohl übersehen das neben der Drosselung auch noch was anderes eingtragen war, nämlich dieses "wahlweise 002". Würde das jetzt Ärger geben bei einer Polizeikontrolle?
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Gruß Stefan
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Ab jetzt wird nicht mehr gerast, sondern gebollert. 